DS/1299/III

Mündliche Anfrage

Sehr geehrter Herr Wesener,

Ihre o. g. mündliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1. Wann können die zusätzlichen vom Senat bewilligten SozialarbeiterInnen ihre Arbeit im Bezirk antreten?

Die zusätzlichen vom Senat bewilligten SozialarbeiterInnen werden ihren Dienst im Jugendamt voraussichtlich zum 01.07.2009 – 9 BewerberInnen mit 6,75 Stellenanteilen, 01.09.2009 – 2 BewerberInnen mit 1,00 Stellenanteilen und 01.12.2009 – 1 BewerberIn mit 1,00 Stellenanteilen antreten.

Zu 2. Nach welchem Verfahren und mit welchem Ergebnis ist die Auswahl der neuen Mitarbeiter/ innen im Jugendamt erfolgt?

Die Beschäftigungsmöglichkeiten für die zusätzlichen vom Senat bewilligten SozialarbeiterInnen waren im Amtsblatt Nr. 4 vom 23.01.2009 öffentlich ausgeschrieben und im Internet/Intranet der Berliner Verwaltung veröffentlicht worden. Über die Mail-Verteiler der SR-AG`s wurden zudem noch freie Träger informiert und es wurden dezidiert die Fachhochschulen für Sozialarbeit angeschrieben.

Auf die Stellenausschreibung hatten sich insgesamt 213 Bewerber/innen beworben. Im Ergebnis einer gemeinsamen Vorauswahl verständigten sich das Jugendamt und die Beschäftigtenvertretungen einvernehmlich darauf, 39 BewerberInnen zu Vorstellungsgesprächen einzuladen.

Das Auswahlverfahren wurde im Rahmen eines strukturierten Interviews an sechs Terminen (26.03.09, 06.04.09, 07.04.09, 09.04.09, 09.04.09, 27.04.09 und 07.05.09) durchgeführt. Dem strukturierten Interwiew lag ein für alle BewerberInnen einheitlicher Fragenkatalog mit sieben Fragen zugrunde, der neben der Darstellung des beruflichen Werdegangs sowie der fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen in Bezug auf die zu besetzende Stelle auch vertiefende Fachfragen, ein Fallbeispiel und eine Situationsbeschreibung beinhaltete.

TeilnehmerInnen der Bewerbungsgespräche waren VertreterInnen des Jugendamtes sowie VertreterInnen der örtlichen Beschäftigtenvertretung. Es wurden 12 BewerberInnen ausgewählt, davon haben 7 einen Migrationshintergrund.

3. Wo und mit welchen Aufgaben werden die zusätzlichen SozialabeiterInnen eingesetzt?

Der Einsatz der zusätzlichen SozialarbeiterInnen wird in folgenden Regionalteams erfolgen:

Region I: 3 BewerberInnen mit 2,25 Stellenanteilen

Region II: 2 BewerberInnen mit 1,75 Stellenanteilen

Region III/IV: 3 BewerberInnen mit 2,50 Stellenanteilen

Region V/VII: 3 BewerberInnen mit 2,25 Stellenanteilen

Region VI/VIII: 1 BewerberIn mit 1,00 Stellenanteilen

Die zusätzlichen SozialarbeiterInnen werden mit Ausnahme eines schwerbehinderten Bewerbers im Regionalen Sozialpädagogischen Dienst des Jugendamtes mit folgenden Aufgaben eingesetzt:

„Sozialpädagogische Beratung von Familien und jungen Volljährigen; Einleitung und Begleitung von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen und anderen Leistungen in Zusammenarbeit mit internen und externen Kooperationspartner/innen innerhalb und außerhalb des Sozialraumes, Vernetzung; Teilnahme und Mitwirkung an der kollegialen Beratung in den Fallteams; Mitarbeit bei der Umsetzung der Sozialraumorientierung; Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren; Sicherstellung des Kinderschutzes; Regelmäßige Absicherung des bezirklichen Krisendienstes; Erarbeitung von Stellungnahmen und Berichten.“

Der schwerbehinderte Bewerber wird aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen in der Jugendgerichtshilfe eingesetzt und mit folgenden Aufgaben betraut:

„Sozialpädagogische Beratung von Jugendlichen, deren Familien und jungen Volljährigen im Zusammenhang mit Jugendstrafverfahren; Prüfung von Hilfen zur Erziehung und anderen Leistungen in Zusammenarbeit mit internen und externen Kooperationspartnern innerhalb und außerhalb des Sozialraumes; Vernetzung; Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz durch Information, Beratung und Betreuung von straffällig gewordenen Jugendlichen und jungen Volljährigen sowie deren Sorgeberechtigten und Bezugspersonen; Erarbeiten von Stellungnahmen und Berichten in diesem Zusammenhang, Teilnahme an Hauptverhandlungen Mitwirkung bei der Inhaftierung und Unterbringungen; Einteilung, Durchführung, Überwachung richterlicher Weisungen, Akquise von Einsatzstellen und Evaluation; Mitarbeit bei der Umsetzung der Sozialraumorientierung.“

Mit freundlichen Grüßen

Monika Herrmann

Bezirksstadträtin

Friedrichshain-Kreuzberg, den 03.06.09

B’90/Die Grünen

Antragsteller: Daniel Wesener