DS/0975/IV

Mündliche Anfrage DS/0975/IV

 

Ich beantworte Ihre mündliche Anfrage wie folgt:

1. Wie schätzt das Bezirksamt die Wirksamkeit des letzten Donnerstag im Abgeordnetenhaus beschlossenen Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes (ZwVbG) ein, um gegen Abriss, Leerstand und Ferienwohnungen oder gewerbliche Umnutzung von Mietwohnungsraum vorzugehen?

Das im Abgeordnetenhaus verabschiedete Zweckentfremdungsverbot-Gesetz bildet die Grundlage dafür, dass in Berlin eine Zweckentfremdungsverbot-Verordnung mit detaillierten Regelungen erlassen werden kann. Diese Rechtsverordnung ist bislang nicht erlassen worden. Somit fehlt die rechtliche Grundlage gegen Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen.

2. Welche durch das ZwVbG zusätzlich entstehenden Aufgaben sind für die Bezirke zu bewältigen?

Durch die noch ausstehende Rechtsverordnung wird die Zweckentfremdung von Wohnraum verboten. Dazu gehört der Leerstand von Wohnraum, der Abriss von Wohnraum, die gewerbliche Nutzung von Wohnraum einschl. der Nutzung als Ferienwohnung. Mit Inkraftsetzung der ausstehenden Rechtsverordnung sind Anzeigen der Ferienwohnungsbetreiber zu registrieren, um die vom Gesetz zugestandene 2-jährige Bestandsgarantie wirksam werden zu lassen.

Es ist davon auszugehen, dass hier auch Wohnungen angezeigt werden, die zum gegebenen Zeitpunkt noch gar nicht als Ferienwohnung genutzt werden, weil die juristische Auseinandersetzung mit dem bereits gekündigten Mieter nicht abschließend ausgeurteilt wurde. Dem Bezirksamt sind solche Fälle bekannt. Die Ermittlung und Überprüfung des angezeigten Sachverhalts wäre zwingend erforderlich.

Die bloße Ankündigung dieses Gesetzes führte bereits zu einer großen Anzahl von Anzeigen bezogen auf eine zweckfremde Nutzung von Wohnraum. Diese werden mit Sicherheit nach Erlass der Rechtsverordnung zunehmen. Mit Inkraftsetzung der Rechtsverordnung ist Zweckentfremdung von Wohnraum zu ermitteln und mittels Verwaltungszwang, Bußgeldverfahren etc. ist der Wohnraum wieder seiner ursächlichen Nutzung zuzuführen. Es ist zu erwarten, dass es zahlreiche Anträge auf Erteilung einer Genehmigung der zweckfremden Nutzung geben wird.
Diese sind schnellstens zu bearbeiten und werden bei Ablehnung des Antrages (Regelfall) zu langwierigen und aufwendigen Rechtsstreitigkeiten führen.

3. Welche Folgen sind, auch nach Einschätzung des Fachausschusses des Rates der Bürgermeister*innen, zu erwarten, wenn das zur Umsetzung der zusätzlichen Aufgaben zur Verfügung stehende Personal nicht ausreicht?

Dazu ein Zitat aus einem Artikel aus dem „Grundeigentum“ im Juli 2013:

„Abgesehen davon: Wer sich bis jetzt unsicher war, ob er in die Ferienwohnungsvermietung ,,einsteigt“, wird sich spätestens jetzt ernsthaft Gedanken machen. Die ständige Überwachung von mindestens einer Million Wohnungen und die Feststellung einer Zweckentfremdung ist entweder nicht zu machen oder nicht zu bezahlen.“

Wenn es keine ausreichende personelle Ausstattung zur Umsetzung der Rechtsverordnung gibt, wird dieses Verbot auch keine Akzeptanz bei den Vermietern finden. Es wird eine riesige Kluft zwischen den Erwartungen der Bevölkerung und den Möglichkeiten der Verwaltung geben. Es ist bereits jetzt von Interessenverbänden, z.B. den Ferienwohnungsvermietern angekündigt, die Verwaltungen durch unzählige Verwaltungsstreitverfahren zu binden und praktisch handlungsunfähig zu machen.

Nachfragen:

1. Ist nach den bisherigen Aussagen des Senats mit einer ausreichenden und auch rechtzeitigen zusätzlichen Personalausstattung zu rechnen, da z.B. die erste große Meldewelle von Ferienwohnungen bereits innerhalb der ersten drei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes zu erwarten ist?

Nein

2. Welche Folgen erwartet das Bezirksamt aufgrund des zweijährigen Bestandsschutzes und der danach greifenden automatischen Antragsgenehmigung nach 14 Wochen für Ferienwohnungen?

Bis zur Rechtsverordnung wird die Zahl der Ferienwohnungen sicher weiter steigen. Nach den 2 Jahren des Bestandsschutzes ist die Wiederzuführung der Ferienwohnungen zum Wohnungsmarkt nur durch eine kompetente, gut ausgestattete Verwaltung zu schaffen. Diese wird mit Sicherheit auf gut organisierten Widerstand stoßen, der mit allen Mitteln (juristisch, politisch, Medien) die Rückkehr zur Mietwohnung verhindern will.

Die Genehmigungsfiktion, verbunden mit einer unzureichenden Personalausstattung ist eine Einladung an die Interessenvertreter der Ferienwohnungsbetreiber durch gezielte Steuerung der Anträge die Verwaltung zu überfordern und so den Mechanismus der automatischen Genehmigung in Kraft zu setzen.

Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner- Spindler

Friedrichshain-Kreuzberg, den 27.11.2013
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*in: Andreas Weeger

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