Initiator*innen: Jutta Schmidt-Stanojevic und Sarah Jermutus, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Ihre Schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Sportanlagen sollen im Bezirk nach DIN 18040 saniert bzw. neugebaut werden?

Die DIN 18040 findet zukünftig bei jeder Sanierungsmaßnahme und Neubaumaßnahme Beachtung. Jährlich werden 1-2 Sportanlagen unter Anwendung der DIN 18040 saniert. Neubaumaßnahmen gibt es im Fachbereich Sport aktuell eine. Neubaumaßnahmen sind jedoch eher selten. Am Sport-platz Waldeckpark entsteht ein neues barrierefrei zugängliches Sportfunktionsgebäude. Die Grund-norm für barrierefreies Bauen und Planen – DIN 18040 – war Bestandteil der Planung.
Barrierefrei sind bauliche Anlagen, soweit sie für Menschen mit Behinderung in der allgemein übli-chen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutz-bar sind. Für die barrierefreie Erreichbarkeit des 1. Obergeschosses erfolgt bei dem neuen Sport-funktionsgebäude der Einbau eines Aufzuges. Bei allen bisherigen Sanierungsmaßnahmen wurde eine barrierefreie Zugänglichkeit geschaffen, soweit es bei den alten Sporthallen durch die einge-schränkten Möglichkeiten umsetzbar war. Dort wo es nicht baulich umsetzbar war, wurden mobile Rampen eingeplant. Bei jeder bisher erfolgten Sanierungsmaßnahme wurde mindestens ein behindertengerechtes WC eingebaut und soweit wie möglich barrierefreie Umkleidebereiche geschaffen.

2. Wie viele Sportanlagen entsprechen der DIN 18040 und werden inklusive saniert und neugebaut?

Bei allen Sportanlagen, die nach Inkrafttreten der DIN 18040 im Rahmen von Komplettsanierungen oder als Neubauten geplant wurden, ist diese Vorschrift weitgehend umgesetzt worden.
Sollten aus bautechnischen, gesetzlichen oder wirtschaftlichen Gründen die Vorgaben der DIN 18040 nicht umgesetzt werden können, werden grundsätzlich immer Kompensationsmaßnahmen angestrebt. Bei Teilsanierungen bzw. bei Maßnahmen mit einer kleineren Finanzierung wird abhängig vom Budget weiterhin versucht, so viel wie möglich in Abstimmung mit der Beauftragten für Menschen mit Behinderung aus der DIN 18040 umzusetzen, um die bestmögliche Barrierefreiheit zu erreichen, bzw. zumindest „barrierearm“ zu bauen.

3. Wie viele Sportanlagen werden in den nächsten Jahren nach DIN 18040 saniert bzw. gebaut? (Bitte Standorte auflisten)

Unter Beachtung der DIN 18040 soweit umsetzbar:
2024/ 2025 – Sanierung Willi-Boos-Sportplatz
2025/ 2026 – Energetische Sanierung des Sportfunktionsgebäudes Gürtelstraße
2026/ 2027 – Sanierung Kunstrasen und Laufbahn Günter-König Sportplatz
2027/ 2028 – Sanierung Kunstrasenplätze und Laufbahn Sportanlage Lobeckstraße
2028/ 2029 – Neubau Sportfunktionsgebäude auf der Sportanlage Züllichauer Straße

4. Welche Zeitschienen sind dabei geplant?

-s. Antwort zu Frage 3-

5. Welche Ausnahmen vom Denkmalschutz wurden geprüft?

In denkmalgeschützten Objekten werden die Maßnahmen immer mit der unteren Denkmalschutzbehörde abgestimmt. Die Belange der DIN 18040 werden dabei weitgehend berücksichtigt und stellen nur selten einen unlösbaren Konflikt mit dem Denkmalschutz dar.

6. Welche Neubauten werden nach DIN 18040 gebaut bzw. umgesetzt?

Das bereits in Antwort zur Frage 1 erwähnte Sportfunktionsgebäude Im Waldeckpark wird unter Beachtung der DIN 1840 gebaut.

7. Welche Zeitschiene ist vorgesehen?

Die Fertigstellung des neuen Sportfunktionsgebäudes Waldeckpark ist für Anfang des 2. Quartals 2025 geplant.

8. Welche sonstigen Baugesetze kommen in Betracht um inklusiv (barrierefrei) zu bauen?

Die öffentliche Hand baut gemäß Handbuch „Berlin – Design for all – Öffentlich zugängliche Gebäude / und Öffentlicher Freiraum“. Das Dokument basiert auf der DIN 18040.
Darüber hinaus ist § 50 der Berliner Bauordnung (BauOBln) zu berücksichtigen.

Mit freundlichen Grüßen

Andy Hehmke
Bezirksstadtrat

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