Antwort auf die schriftliche Frage von: Lenk, Wolfgang
Antwort von: Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales
Ihre schriftliche Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Trifft es zu, dass ausgerechnet zu einem Zeitpunkt, zu dem viele unbegleitete minderjährige Geflüchtete (unbegleitete minderjährige Flüchtlinge) sich im Übergang ins Erwachsenenalter befinden, das Angebot von Ausbildungsplätzen aber infolge der coronabedingt gesunkenen Nachfrage in Berlin aktuell geschätzt drei Tausend Ausbildungsplätze fehlen?
Mit Stichtag 01.09.2020 wurden im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 130 minderjährige unbegleitete Geflüchtete betreut. In Bezug auf den Ausbildungsmarkt im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg geht aus der Statistik des Jobcenters für den Berichtsmonat August 2020 hervor, dass es im Bezirk noch 315 unbesetzte gemeldete Stellen für eine Berufsausbildung gibt. Das sind 173 bzw. 35,5 % weniger als im Vorjahr. Insgesamt wurden für den Bezirk im Berichtsjahr 970 Berufsausbildungsstellen gemeldet.
Das sind 348 bzw. 26,4 % weniger als vor einem Jahr. Der größte Rückgang betrifft mit -107 Stellen die Berufsgruppe „Kaufm. Dienstl., Handel, Vertrieb, Tourismus“. Im Berichtsmonat August 2020 gab es 452 unversorgte Bewerber. Die Zahl liegt leicht unter der des Vorjahres (-14 bzw. -3,0 %).
Laut Statistik der Agentur für Arbeit Mitte (1) waren im August 2020 6.224 Bewerber für Berufsausbildungsstellen gemeldet. Zeitgleich waren bei der Agentur für Arbeit 4.687 Meldungen für Berufsausbildungsstellen zu verzeichnen. In Bezug auf die gemeldeten Berufsausbildungsstellen entspricht dies einem Rückgang um 22,4 % im Vergleich zum Vorjahr. Zur weiteren Einordnung befanden sich unter den gemeldeten Berufsausbildungsstellen 4.443 betriebliche Ausbildungsstellen und 244 außerbetriebliche Ausbildungsstellen. Bei Ersterem ist ein Rückgang um 23,1 % im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen.
Insgesamt ist zu sagen, dass der Rückgang in bestimmten Branchen wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe sowie dem Veranstaltungs- und Tourismusbereich im Vergleich höher ausfällt.
(1 Die Agentur für Arbeit Mitte ist für die Bezirke Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Lichtenberg und Marzahn-Hellersdorf zuständig.)
In anderen Branchen wie z.B. im Handel und Gesundheitswesen sind die Ausbildungsangebote in diesem Jahr gestiegen. Dieser Abbau betrifft alle Jugendlichen, die einen dualen Ausbildungsplatz suchen, nicht nur die benannte Gruppe der unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten. Es kommt daher auch darauf an, in welchen Bereichen Jugendliche einen Ausbildungsplatz suchen, um feststellen zu können, ob Ausbildungsplätze tatsächlich fehlen. Hinzu kommt der Umstand, dass das Berichtsjahr statistisch bis zum 30.09.2020 geht. Aufgrund der Corona-Pandemie werden vermutlich eine Reihe von Ausbildungsverhältnissen erst danach begründet.
Auch ich sehe diese Entwicklung mit großer Sorge. Eine fundierte berufliche Ausbildung ist – auch und gerade aufgrund der pandemiebedingt angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt – für den Start ins Berufsleben immens wichtig. Das Bezirksamt hat deshalb u. a. zwei Ausbildungsvermittlungsaktionen der Handwerkskammer unterstützt (nähere Informationen im Internet hier: https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/service-undorganisationseinheiten/arbeit-und-beschaeftigung/ausbildungsvermittlung-979114.php).
In der Jugendberufsagentur (rechtskreisunabhängig) wird zum Ausbildungsmarkt und zu möglichen Alternativen beraten, da derzeitig auch nicht klar ist, wie lange und in welchen Ausmaßen Branchen von einem Rückgang betroffen sein werden. Zugleich gibt es seitens der Jugendberufsagentur am regionalen Standort Friedrichshain-Kreuzberg insbesondere in diesem Jahr große Bestrebungen, Ausbildungssuchende zu vermitteln und ggf. auch über die noch freien Ausbildungsplätze zu informieren.
Für diejenigen unbegleiteten minderjährigen Geflüchteten, die u. a. einen erhöhten Förderbedarf haben und für die bedarfsgerechte Angebote der Agentur für Arbeit (noch) nicht vorhanden sind, erfolgt i. d. R. eine Vermittlung an die besonderen Förderangebote der Jugendberufshilfe, die konjunkturunabhängig sind.
2. Wie kann es gelingen, dass diese Jugendlichen in gewandelten, aber stabilen Wohnverhältnissen ihren Lebensweg und ihre beruflichen Aspirationen einschließlich sozialarbeiterischer Unterstützung fortsetzen können?
Im direkten Bezug auf minderjährige unbegleitete Geflüchtete wird durch die enge Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Fachdiensten im Jugendamt (Team für minderjährige unbegleitete Geflüchtete, Team Jugendberufshilfe) einerseits und Jobcenter sowie Agentur für Arbeit andererseits sichergestellt, dass diese Gruppe bei ihrer beruflichen und sozialen Integration sowie auf dem Weg zum Erwachsenwerden intensiv und sozialpädagogisch unterstützt werden.
Das Jugendamt Friedrichshain-Kreuzberg ist bestrebt, dieser Zielgruppe bedarfsgerechte Angebote ggf. im Rahmen der Jugendberufshilfe zu machen. Diese umfassen Möglichkeiten der beruflichen Qualifizierung i. S. einer Berufsorientierung, Berufsvorbereitung oder Ausbildung gem.
§13, 2 SGB VIII aber auch Angebote des betreuten Wohnens während einer Qualifizierung gem. §13,3 SGB VIII. Zugleich werden verschiedene Unterstützungsangebote auf Bundes- wie auch Landesebene realisiert, um die Situation auf dem Ausbildungsmarkt an sich zu verbessern.
Auf Ebene des Bundes trat am 1. August 2020 die erste Förderrichtlinie des Bundesprogramms „Ausbildungsplätze sichern“ in Kraft. Das Förderprogramm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Zielsetzung ist der Erhalt des bisherigen Ausbildungsniveaus (Ausbildungsprämie), die Schaffung zusätzlicher Ausbildungsplätze (Ausbildungsprämie plus), die Vermeidung von Kurzarbeit für Auszubildende (Zuschuss zur Ausbildungsvergütung) und die Übernahme von Auszubildenden bei Insolvenzen
(Übernahmeprämie).
Auf Landesebene wurde die Task Force Ausbildung gegründet. Ein Resultat dieser Task Force ist die Planung eines Ausbildungshotels. Dort sollen junge Menschen im besonders von der Corona-Krise betroffenen Bereich Hotel- und Gaststätten betriebsnah ausgebildet werden. Zudem plant die Task Force den betrieblichen Anteil an den Kosten für die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 zu übernehmen. Betriebe, die weiterhin ausbilden, sollen hierdurch unterstützt werden. Weiter ist die sogenannte „Inklusionsprämie“ geplant. Hierdurch sollen Betriebe, die Jugendliche mit Behinderung – unter Fokussierung auf eine Reha-Ausbildung – ausbilden wollen, eine einmalige Zahlung in Höhe von 2.000 Euro erhalten.
Darüber hinaus hat in Berlin der Senat mit dem verstärkten BAPP (Berliner Ausbildungsplatzprogramm) nachgesteuert. Es handelt sich hierbei um eine vollwertige, duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBIG) bzw. der Handwerksordnung (HwO). Im Rahmen dessen sind für den Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg 151 Stellen für dieses Jahr vorgesehen. Weiter ist im Rahmen des BAPP 2020 die außerbetriebliche Ausbildung für minderjährige unbegleitete Geflüchtete, die bereits an einem Berufsqualifizierenden Lehrgang (BQL) oder einem Lehrgang der Integrierten Berufsausbildungsvorbereitung (IBA) teilgenommen haben, möglich
(Ausbildungsbeginn im Oktober 2020).
Flankierend können Jugendliche die Angebote der Assistierten Ausbildung (hier insbesondere Phase I die der Vermittlung in Ausbildung dient) in Anspruch nehmen, für unbegleitete minderjährige Geflüchtete als Nichtleistungsempfänger durch das SGB III.
Über das SGB III können unbegleitete minderjährige Geflüchtete auch die Berufsberatung in Anspruch nehmen.
Für Jugendliche, die dennoch zum Ausbildungsstart 2020 keine Ausbildung antreten (können), stehen weitere Angebote wie die Einstiegsqualifizierung oder die Berufsvorbereitenden Maßnahmen zur Übergangsqualifizierung zur Verfügung. Hier erfolgt auch eine sozialpädagogische Begleitung.
Zur Sicherung des Lebensunterhalts will ich noch auf die seit diesem Jahr geltende Mindestausbildungsvergütung hinweisen:
Azubis, die seit diesem Jahr eine duale Ausbildung nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung beginnen, haben Anspruch auf eine Mindestausbildungsvergütung.
Diese beträgt brutto:
- im ersten Ausbildungsjahr 515 Euro
- im zweiten Ausbildungsjahr 608 Euro
- im dritten Ausbildungsjahr 695 Euro
- im vierten Ausbildungsjahr 721 Euro
Die Einstiegshöhen der gesetzlichen Mindestvergütung sollen wie folgt jährlich angehoben werden:
- 2021 550 Euro
- 2022 585 Euro
- 2023 620 Euro
Über weitere grundlegende Rechte in der Ausbildung informiert beispielsweise auch die Beauftragte für Gute Arbeit (nähere Informationen hier: https://www.berlin.de/ba-friedrichshainkreuzberg/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.977376.php).
3. Hat das Bezirksamt ein Konzept oder aus Gesprächen des Bezirksamtes mit dem Senat Vorschläge dafür, wie im Angesicht der prekären Lage der jungen Geflüchteten mit dieser sehr misslichen Situation umgegangen werden kann, etwa durch die Errichtung eines Wohnheims für Auszubildende mit sozialarbeiterlicher Unterstützung?
Die Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt bleibt angespannt. Es mangelt weiterhin an bezahlbarem Wohnraum für alle Menschen mit geringem Einkommen. Dennoch gibt es für junge Geflüchtete mit fortbestehendem Unterstützungsbedarf derzeit ausreichend stationäre Betreuungsangebote, die teilweise auch die Möglichkeit einer Qualifizierung oder Berufsausbildung beinhalten. Die o.g. Fachteams des Jugendamtes kooperieren hier mit den Trägern der Freien Jugendhilfe und der Jugendberufshilfe, um den jungen Geflüchteten, sofern erforderlich, ein bedarfsgerechtes Unterbringungsangebot unterbreiten zu können. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist auch bemüht, das Angebot der sozialpädagogisch begleiteten Unterbringung im Rahmen der Jugendberufshilfe gem. §13,3 SGB VIII stetig zu erweitern und der Nachfrage anzupassen.
Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner-Spindler