Pressemitteilung NR. 564 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Abgeordnetenhaus Berlin zur Neufassung des Berliner Betriebegesetzes
Lisa Paus, wirtschaftspolitische Sprecherin und Heidi Kosche, Mitglied im Wirtschaftsausschuss, erklären:
Die gestrige Sitzung des Wirtschaftsausschusses hat es offenbart: Der vorliegende Senatsentwurf zur Änderung des Berliner Betriebegesetzes ist alles andere als verabschiedungsreif. Sei es die IHK Berlin, der UVB, der Berliner Wassertisch oder der BBU – alle brachten massive rechtliche und wirtschaftliche Bedenken gegen die geplanten Gesetzesänderungen vor. Die Änderungen betreffen zwei Monopole Berlins – die Berliner Wasserbetriebe und die Berliner Verkehrsbetriebe. Dabei geht es immer auch um die Gebühren und Tarife, die die Berliner an diese Unternehmen bezahlen müssen. Nun soll die Gesetzesänderung noch in diesem Jahr durchgepeitscht werden, um die zum 1. Januar erforderlichen Grundlagen für den Verkehrsvertrag mit der BVG zu gewährleisten. Dieser Dringlichkeit kann man formal nicht widersprechen. Den Anschluss- und Benutzungszwang wie vorliegend zu verabschieden, erscheint dagegen fahrlässig. Wir fordern die Koalition auf, die rechtlichen und wirtschaftlichen Bedenken gründlich zu prüfen und die Änderung des Betriebegesetzes zunächst auf die BVG-Themen zu beschränken.