DS/1613/III

Mündliche Anfrage

1. Welche Veränderungen ergeben sich für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durch die Kürzung der Eingliederungsmittel für das Jobcenter Friedrichshain- Kreuzberg (vorbehaltlich der Bewilligung des Bundeshaushaltes)?

Vorbehaltlich der endgültigen Zuteilung ist keine wesentliche Veränderung des EGT zu erkennen. Neu ist allerdings, dass die Mittel für den Beschäftigungszuschuss (BEZ) begrenzt wurden (6.146.000 €).

Eine Verstärkung der Mittel für den BEZ aus dem „originären“ EGT ist nur noch bis zur nur bis zur Höhe der tatsächlichen Bindungen per Jahresende 2009 zulässig (7.137.176 €), darüber hinaus ist ausdrücklich keine weitere Verstärkung zugelassen. Für F-K bedeutet dies, dass derzeit keine Neubewilligungen vorgenommen werden können.

2. In welchem Ausmaß ist durch die Reduktion der Beschäftigungszuschuss-Mittel (§ 16e SGB II) die Zielsetzung für die Einrichtung von Stellen des Öffentlichen Beschäftigungssektors (ÖBS) im Bezirk gefährdet?

Nach derzeitigem Stand wird es keine „BEZ-Neufälle“ in 2010 geben. Da der BEZ die Grundfinanzierung für ÖBS darstellt, hat die Zuteilung entsprechende Auswirkungen auf die Umsetzung des ÖBS in 2010. Die Ko-Finanzierung des Landes jedoch ist gesichert.

Derzeit befindet sich die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Soziales in Verhandlungen mit der RD BB, um für die bereits bestehenden Arbeitsplätze eine Fortführung zu ermöglichen. Nach den bisher vorliegenden Informationen wird kein Spielraum für Neueinrichtungen von ÖBS-Arbeitsplätzen in diesem Jahr gesehen.

3. Lassen sich gefährdete ÖBS-Projekte durch die Entgeltvariante der Arbeitsgelegenheiten (Agh Entgelt) neu kombinieren bzw. ersetzen?

Wir sind als Bezirksamt natürlich im Gespräch sowohl mit dem JC für mögliche Alternativen als auch mit der Senatsverwaltung, um die entsprechenden Stellen zu sichern. Allerdings bitte ich um Verständnis, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine verbindlichen Auskünfte möglich sind.

Nachfragen:

1. Nach welcher Prioritätensetzung wird eine Umsteuerung von BEZ auf Agh Entgelt vorgenommen?

Wie bereits in Antwort zu Frage 3 erläutert, befindet sich die Frage der Alternativen noch in Erörterung und diese ist natürlich auch nicht allein auf Bezirkebene zu lösen. Wir sind aber optimistisch, dass wir zumindest für die eingerichteten Stellen eine annehmbare Lösung auf Landesebene finden werden.

Die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter in dieser Hinsicht ist sehr eng und abgestimmt, so dass eine evtl. Umsteuerung in enger Zusammenarbeit mit dem Bezirksamt erfolgen wird. Grundsätzlich jedoch müssen Alternativen immer im Einzelfall vom Jobcenter auf Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit geprüft werden.

2. Wird der Senat die bisher für die Ergänzung des BEZ vorgesehenen Mittel in gleichemUmfang auch weiterhin für Friedrichshain-Kreuzberg einsetzen?

Ich gehe davon aus, dass es so sein wird. Solange aber die Modalitäten auf Landesebene nicht abschließend geklärt sind, ist dazu keine verbindliche Auskunft möglich.

Mit freundlichen Grüßen

Mildner-Spindler

Friedrichshain-Kreuzberg, den 29.01.10

B’90/Die Grünen

Fragesteller: Herr Rüdiger Brandt