Seit Jahren kämpft die Grüne Fraktion in Friedrichshain-Kreuzberg dafür, dass das Dragoner-Areal in einem Konzeptverfahren nach sozialen, ökologischen und partizipativen Kriterien entwickelt wird, anstatt im Höchstbieterverfahren an einen Investor verscherbelt. Wiederholt hat sich unser Bezirksparlament unter anderem auch dafür ausgesprochen, das Areal zum Sanierungsgebiet zu machen. Die zuständige Senatsverwaltung hatte dies bisher stets abgelehnt.
„Wir begrüßen, dass der Senat nun endlich die Bedeutung der Liegenschaft erkannt zu haben scheint und sich bereit erklärt, hier Besonderes Städtebaurecht anzuwenden, um soziale Ziele umsetzen zu können“, sagt Andreas Weeger (Bündnis 90/Die Grünen), Mitglied im Stadtentwicklungsausschuss. „Das Dragoner-Areal ist eines der letzten großen Gebiete in der Innenstadt, auf dem bezahlbarer Wohnraum und soziale Infrastruktur geschaffen werden können. Hier können Senat und BImA endlich ihre lange vollmundig angekündigte neue Liegenschaftspolitik realisieren!“
Durch die Ausweisung als Sanierungsgebiet würden Baumaßnahmen genehmigungspflichtig. Zudem dürfte die Liegenschaft nicht über dem Verkehrswert verkauft werden, was Spekulationen verhindern könnte. Der Bezirk erhielte außerdem ein Vorkaufsrecht. Allerdings muss der Senat ein eigenes, „umfassendes Sanierungsverfahren“ bewilligen, anstatt lediglich die Angliederung an das sogenannte „vereinfachte Sanierungsgebiet“ Südliche Friedrichstadt, wie es die Bezirks-SPD immer forderte. Nur im umfassenden Verfahren kann eine durch die Sanierung erzielte Bodenwertsteigerung von der öffentlichen Hand auch tatsächlich abgeschöpft werden.
„Für ein solches Sanierungsverfahren sind umfangreiche Planungsleistungen und Personalmittel erforderlich, die der Senat bei einem entsprechenden Beschluss ebenfalls finanziell und personell unterfüttern muss, damit der Bezirk ein solches Verfahren überhaupt durchführen kann“, sagt Finanzstadträtin Jana Borkamp (Bd‘90/Grüne). Grundlage der Planungen muss der vom Bezirksamt im Juli 2015 getroffene und von der Grünen Fraktion geforderte Aufstellungsbeschluss sein. Dieser legt 50 Prozent der Flächen für öffentlich geförderten Wohnungsbau fest und sichert Gemeinbedarfsflächen für soziale Infrastruktur, Grünflächen sowie Kultur. Zur Absicherung innerstädtischen Kleingewerbes soll zudem ein Teil des Geländes als Gewerbegebiet ausgewiesen werden.