DS/1617/III
Mündliche Anfrage
Sehr geehrter Frau Gärtner,
leider hat sich die notwendige Zuarbeit der BVG zu Ihrer Anfrage hinausgezögert, so dass ich Ihnen erst heute antworten kann.
Ihre o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Was weiß das Bezirksamt über die in den Medien beschriebenen Pläne der BVG, den UBahnhof Kottbusser Tor überall mit beweglichen Kameras zu überwachen?
Laut Auskunft der BVG haben die BVG und Vertreter der Landespolizei (LKA Präv 3) grundsätzlich die Nutzung von Videobeobachtungen vereinbart. Gemeinsam wurde im Juni 2007 das Gesamtobjekt Kottbusser Tor mit den Bahnsteigen der U 1 und U 8 sowie dem Mittelgeschoss und allen Zugängen als hierfür geeignet eingeschätzt. Als optimale Voraussetzung wurden nicht nur die unterschiedlichen örtlichen Bedingungen angesehen, sondern auch die ohnehin geplanten Baumaßnahmen. Im Zuge der geplanten Umbauarbeiten sollen die Bereiche, die durch fest installierte Kameras beobachtet werden, ausgebaut werden. In diesem Rahmen sind auch Kameras mit Schwenk- und Neigetechnik vorgesehen, um eine flächendeckende Beobachtung des UBahnhofes zu gewährleisten.
Der Einsatz biometrischer Kameras ist laut Aussage der BVG nicht vorgesehen.
2. Was weiß das Bezirksamt über die Kritik von Datenschützern an dem Vorhaben?
Der Berliner Datenschutzbeauftragte Herr Alexander Dix kritisiert nicht grundsätzlich die Benutzung von Kameras auf Bahnhöfen, sondern den Einsatz von biometrischen Kameras zur Gesichtserfassung. Hier fehle eine gesetzliche Grundlage und außerdem müsse Transparenz und Freiwilligkeit gewährleistet werden. Außerdem fordert Herr Dix eine Studie zur Videoüberwachung denn unter Datenschützern wird der Nutzen der Videoüberwachung für Prävention und Aufklärung von Straftaten bezweifelt.
3. Wie bewertet das Bezirksamt diese Pläne aus Sicht des Datenschutzes?
Ob der schon jetzt praktizierte Einsatz von Kameras auf allen BVG-Bahnhöfen und der Löschung der Daten nach 24 Stunden der Gefahrenabwehr nutzt, ist vom Bezirksamt aufgrund fehlender Informationen nicht einschätzbar. Das Bezirksamt teilt die Sicht des Datenschutzbeauftragten Herrn Dix zur biometrischen Gesichtserfassung. 4. Wie bewertet das Bezirksamt, die Tatsache, dass zuletzt immer weniger Kriminalfälle durch Videoüberwachung bei der BVG aufgeklärt werden konnten? Laut Auskunft der BVG wird bei der Staatsanwaltschaft die Aufklärung von Straftaten mit Hilfe der Videoaufzeichnung im öffentlichen Personennahverkehr (BVG) nicht gesondert statistisch erfasst. Das Bezirksamt schließt sich der Forderung des Datenschutzbeauftragten nach einer Studie zur Videoüberwachung an.
5. Was unternimmt das Bezirksamt um die Pläne zu verhindern?
Das Bezirksamt sieht aufgrund fehlender Zuständigkeiten primär die Verantwortung und Entscheidung für den Einsatz von Kameras auf BVG-Bahnhöfen bei der BVG. Der Einsatz von Videokameras auf U-Bahnhöfen ist gemäß § 31b Berliner Datenschutzgesetz erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
Fragestellerin: Taina Gärtner