SA/294/IV Schriftliche Anfrage

1. Wie viele Verstöße durch welche Gewerbetreibende hinsichtlich der Sondernutzung des
öffentlichen Straßenlandes innerhalb der Straßenabschnitte bzw. Blöcke im Gebiet zwischen Erkelenzdamm, Waldemarstraße, Manteuffelstraße und Skalitzer Straße wurden
durch das Ordnungsamt in 2014 und 2015 festgestellt (bitte Gewerbetreibende und Fallzahlen auflisten)?

2. Wie viele Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden in diesem Zusammenhang eingeleitet und welche Gewerbetreibenden waren betroffen (Bitte Gewerbetreibende, Fallzahlen und Bußgeldhöhen auflisten)?

3. Wurden darüber hinausgehende Maßnahmen durch das Ordnungsamt veranlasst bzw.
ergriffen und welche Gewerbetreibenden waren betroffen?

4. Wie viele Verstöße durch Gewerbetreibende wurden im unter Frage 1 genannten Gebiet
hinsichtlich des Immissionsschutzgesetzes festgestellt (bitte Gewerbetreibende und
Fallzahlen auflisten)?

5. Wie viele Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden in diesem Zusammenhang eingeleitet und welche Gewerbetreibenden waren betroffen (Bitte Gewerbetreibende, Fallzahlen und Bußgeldhöhen auflisten)?

6. Wurden darüber hinausgehende Maßnahmen durch das Ordnungsamt veranlasst bzw.
ergriffen und welche Gewerbetreibenden waren betroffen?

7. Wie viele weitere Ordnungswidrigkeiten bzw. Verstöße gegen Auflagen und Gesetze
wurden im unter Frage 1 genannten Gebiet seitens Gewerbetreibender festgestellt und
welcher Art waren sie (bitte Gewerbetreibende und Fallzahlen auflisten)?

8. Wie viele Bußgeld- bzw. Ordnungswidrigkeitsverfahren wurden in diesem Zusammenhang eingeleitet und welche Gewerbetreibenden waren betroffen (bitte Gewerbetreibende, Fallzahlen und Bußgeldhöhen auflisten)?

9. Wurden darüber hinausgehende Maßnahmen durch das Ordnungsamt veranlasst bzw.
ergriffen und welche Gewerbetreibenden waren betroffen?

Ihre o. g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Eine Nennung der einzelnen Gewerbetreibenden erfolgt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht.

zu 1. + 2.):
Eine gesonderte statistische Erfassung zu mündlichen Verwarnungen zu dem genannten
Bereich gibt es nicht. Deshalb kann hier nur die Anzahl der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren mit den entsprechenden Bußgeldsummen genannt werden.

Anzahl der straßenrechtlichen Ordnungswidrigkeitenverfahren: 42
Bußgeldsumme: 16.574,00 €

zu 3.)
Es ist möglich, dass bei wiederholten Verstößen die Sicherstellung der betreffenden Gegenstände (Schankmobiliar etc.) angekündigt wurde. Hierzu gibt es allerdings auch keine statistische Erfassung.

zu 4 – 6.)
Verstöße bzgl. des LImSchG Bln bei Gewerbetreibenden werden von Umwelt- und
Naturschutzamt geahndet (soweit Verstöße gegen immissionsschutzrelevante Auflagen des Ordnungsamtes festgestellten wurden, sind diese in den Angaben zu 7. + 8.) enthalten).

zu 7. + 8.)
Anzahl der weiteren Ordnungswidrigkeitenverfahren: 7
Bußgeldsumme: 2.757,50 €

zu 9.)
Zu über das Ordnungswidrigkeitenverfahren hinausgehenden Maßnahmen ist hier nichts
bekannt. Im Regelfall werden diese anderen Verstöße auch durch die Polizei aufgenommen und uns per Anzeige zugeleitet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers

Friedrichshain-Kreuzberg, den 25.08.2015
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Julian Schwarze

Dateien