DS/1022/III

Mündliche Anfrage

1. Wie viele der in Friedrichshain-Kreuzberg lebenden und in der KünstlerInnen- sozialkasse versicherungspflichtigen Künstler sind auf Zulagen aus der Grundsicherung des SGB II zeitweise oder auch regelmäßig abhängig?

Da dem JC nicht bekannt ist, wie viele KünstlerInnen im Bezirk leben, ist eine Auswertung ohne vorliegende Informationen zur Bezugsgruppe praktisch nicht möglich. Zudem ist die Zielgruppe nicht eindeutig definiert, KünstlerIn ist ein weitreichender Begriff für verschiedene Berufsgruppen.

Erschwerend kommt hinzu, dass das JC nicht nach Zugehörigkeit zur Sozialkasse filtern und auswerten kann. Möglich wäre lediglich eine Filterung nach bestimmten Berufen, was aber auch nur eine Momentaufnahme darstellen würde.

2. Welche Probleme sind dem BA insbesondere bei selbständigen KünstlerInnen im Kontakt mit dem JobCenter bekannt?

Aus Sicht des JC treten eher allgemeine Probleme auf, die sich aus einer längeren Verweildauer Selbständiger in der Grundsicherung ergeben. Möglicherweise steht dem Interesse der KünstlerInnen, ihre Kunst auszuüben die Bestrebung des Jobcenters entgegen, die Hilfebedürftigkeit der Leistungsempfangenden zu reduzieren bzw. zu beenden. Dabei wird die Aufnahme jeglicher zumutbarer Beschäftigung erwartet.

3. Welche Initiativen gab es zwischen dem BA und dem JobCenter Friedrichshain- Kreuzberg, um sich mit der vom JobCenter zur Verfügung gestellten MitarbeiterIn, die sich in Zukunft um die besondere wirtschaftliche Situation der KünstlerInnen informieren soll um diese individuell beraten zu können, in Verbindung zu setzen?

Dieser Sachverhalt ist weder dem Jobcenter noch dem Bezirksamt bekannt, so dass dazu keine Auskunft gegeben werden kann. Das Jobcenter ist grundsätzlich bemüht, jede/n KundIn, auch die KünstlerInnen umfassend zu beraten und in den Arbeitsmarkt zu integrieren.

Nachfragen:

4. Welche Möglichkeiten werden vom Bezirksamt in der Zusammenarbeit mit dem JobCenter genutzt, um Arbeitsmarktinstrumente zu entwickeln, die sowohl für die im Bezirk lebenden KünstlerInnen zu ihrer beruflichen Förderung dienlich sind und gleichzeitig das kulturelle Angebot im Bezirk stützen und verbessern kann?

Die Entwicklung von Arbeitsmarktinstrumenten obliegt dem Gesetzgeber. Das Jobcenter nutzt das zur Verfügung gestellte Instrumentarium. Insbesondere wurden in der Vergangenheit (insbesondere im 2. Arbeitsmarkt) Maßnahmen eingerichtet, die auf den Personenkreis der Künstlerinnen und Künstler orientiert sind.

Darüber hinaus wird das Bezirksamt und das Jobcenter unter Zuhilfenahme des § 16a SGB (Beschäftigungszuschuss) die Einrichtung von Arbeitsplätzen innerhalb des öffentlichen Beschäftigungssektors unterstützt. So wurde z. B. das Projekt von Zukunftsbau “ Künstler und Künstlerinnen in die Schulen“ unterstützt. Über Kommunalkombi wird derzeit berlinweit ein Kulturprojekt von Förderband e. V. gefördert.

5. Welche Möglichkeiten hat das Bezirksamt das Angebot und die Qualität der JobCenter mit AGHs (Arbeitsgelegenheiten) und MAEs (Mehraufwandsentschädigungen) mit zu beeinflussen?

Das Bezirksamt ist frühzeitig in die Maßnahmeplanung des Jobcenters einbezogen. Maßnahmen, die als ergänzende und sinnvolle Angebote zu bestehenden Strukturen und Angeboten eingeschätzt werden, werden gegenüber dem Jobcenter als in besonderem kommunalen Interesse unterstützt.

Mit freundlichen Grüßen Knut Mildner- Spindler

Friedrichshain-Kreuzberg, den 02.12.08 B’90/Die Grünen

Herr Norbert Kliesch

(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/ in)