SA/241/IV Schriftliche Anfrage
Die Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie haben sich die Zuteilungen von Förderstunden für Schüler*Innen mit
Behinderungen in den einzelnen Förderbereichen in den Schuljahren 2010 bis 2014
entwickelt?
Die Zuteilung von Förderstunden ist in den Verwaltungsvorschriften für die Zumessung von Lehrkräften an öffentlichen Berliner Schulen definiert. Grundsätzlich erfolgt die Zumessung wie folgt:
Förderschwerpunkt | Grundschule | Sek I und Sek II |
Gruppe 1
|
1,5 bis 2,5 Stunden pro Schüler*in |
2,0 bis 3,0 Stunden
|
Gruppe 2
|
5,0 Stunden | 6,0 Stunden |
Gruppe 3 (Blinde, Geistie Entwicklung, Autismus) |
8,0 Stunden | 8,0 Stunden |
Die Daten für die Zuteilung von Förderstunden in den einzelnen Fördergruppen liegen ab
2011 vor.
Die Stundenzuweisung für die Fördergruppen 2 und 3 sind gemäß den o.g. Richtlinien konstant vergeben worden. Ebenso erhielt jede SAPH(Schulanfangsphase) -Lerngruppe fest 4 Stunden für sonderpädagogische Förderung.
Fördergruppe 1 | Grundschule in Stunden pro Schüler*in |
Sek I und II in Stunden
|
2011/12 | 2,0 | 2,3 |
2012/13 | 1,85 | 2,1 |
2013/14 | 1,72 | 2,18 |
2014/15 | 1,65 | 2,2 |
2. Welche Zuteilung gab es für das Schuljahr 2014/2015?
Neben den 4 fest definierten Stunden für sonderpädagogische Förderung für jede SAPHGruppe (1/2) sind auch die Stunden pro Schüler*in mit anerkanntem Bedarf der Fördergruppen 2 und 3 fix. Veränderungen ergeben sich daher nur für die Förderschwerpunkte der Gruppe 1, da hier ein Zumessungsspielraum existiert.
Im Schuljahr 2014/15 erhalten Schüler*innen in der Fördergruppe 1 in Friedrichshain-
Kreuzberg in der Grundschule 1,65 Stunden und in der Sek I und der Sek II
2,2 Stunden.
3. Wie hoch ist der tatsächliche Bedarf?
Der „Bedarf“ im Sinne einer nach Zumessungsrichtlinien zu vergebenden Mindestausstattung berechnet sich aus 1,5 Stunden pro Schüler*in im Grundschulbereich und 2,0 Stunden pro Schüler*in in der Sek I und II in der Fördergruppe 1. In der Fördergruppe 2 sind 5 bzw. 6 Stunden pro Schüler*in vorgesehen und in der Fördergruppe 3 sind es 8 Stunden pro Schüler*in.
Auf dieser Grundlage ergibt sich ein Bedarf von 4.388,5 Stunden (entspricht 160,91 VZE).
Dieser Bedarf konnte abgedeckt werden. Wenn eine Maximalausstattung zugrunde gelegt wird, ergibt sich ein Bedarf von 5.756,5 Stunden (entspricht 211,28 VZE). Zu diese Ausstattung gibt es eine Differenz von 1.125,36 Stunden (entspricht 41,68 VZE).
4. Wie viel Schüler*innen mit Behinderungen werden von einer Lehrkraft betreut?
Grundsätzlich gibt die Sonderpädagogikverordnung in § 19 die Höchstgrenze für die Aufnahme von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Grundschule vor:
In Lerngruppen der Schulanfangsphase dürfen 3 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen werden, ab Jahrgangsstufe 3 dürfen bis zu 5 Kinder aufgenommen werden.
In der Sekundarstufe I dürfen 4 Kinder aufgenommen werden, davon höchstens 3, die zieldifferent zu unterrichten sind (d.h. den Förderschwerpunkt Lernen oder Geistige Entwicklung haben). Die Ausdifferenzierung im Stundenplan unterliegt der Verantwortung der Schulleitung.
5. Wie viele Anträge auf die Zuteilung von Schulhelferstunden gab es im Bezirk?
6. Wie viele Anträge wurden abgelehnt?
Stunden für ergänzende Pflege und Hilfe werden zzt. noch aus zwei unterschiedlichen Budgets vergeben: einem regionalen Budget und einem Budget für Autismus. Letzteres wird über zwei Regionen, die jeweils für sechs Regionen zuständig sind, vergeben.
Für das Schuljahr 2014/15 liegen für die Region noch keine autorisierten Angaben vor.
7. Wie viele Schüler*innen werden von einer Schulhelfer*in betreut?
Die Vergabe von Stunden für ergänzende Pflege und Hilfe erfolgt zwar nach einer personenbezogenen Bedarfsprüfung, aber sie erfolgt gruppenbezogen als Pool, der einer Schule zugewiesen wird. Die Verteilung der Stunden obliegt der Schulleitung im Rahmen der Schaffung eines sonderpädagogischen Gesamtsettings.
8. Wie hat sich die Zuteilung in den letzten fünf Jahren verändert?
Das regionale Budget umfasste
2012/13: 1123 Stunden
2013/14: 1123 Stunden
2014/15: noch nicht abgeschlossen
9. Welche Maßnahmen unternimmt das Bezirksamt um die wachsenden
Schüler*innenzahlen und die sinkenden Förderstunden und Schulhelfer-stunden zu
unterbinden?
Das Bezirksamt kann wegen der fehlenden Zuständigkeit keine Maßnahmen ergreifen, um die wachsenden Schüler*innenzahlen und die sinkenden Förder- und Schulhelferstunden zu unterbinden.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.11.2014
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Jutta Schmidt-Stanojevic