DS/0572/IV

Mündliche Anfrage

1. Sind dem Bezirksamt in Friedrichshain-Kreuzberg Fälle wie in Mitte bzw. Reinickendorf bekannt, bei dem meist heruntergekommene Wohnungen an Roma-Familien zu Wucherpreisen vermietet werden?

Nein, solche Fälle sind dem Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg nicht bekannt.

2. Sind dem Bezirksamt in Friedrichshain-Kreuzberg Fälle wie in Mitte bzw. Reinickendorf bekannt, wo Roma-Familien ohne rechtskräftigen Räumungstitel aus ihren Wohnungen geworfen wurden, z.B. durch private Sicherheitsfirmen?

Nein, solche Fälle sind dem Bezirksamt Friedrichshain- Kreuzberg nicht bekannt.

3. Gibt es in Friedrichshain-Kreuzberg Immobilien in Besitz der Helvetica Deutschland GmbH?

Dem Kenntnisstand des Bezirksamtes nach, besitzt die Helvetica Deutschland GmbH keine Immobilien in Friedrichshain- Kreuzberg.

Nachfragen:

1. Ist der Träger „Anker e.V. Berlin von 2010“ im Bezirk aktiv?

Das Geschäftsgebahren des Vereins ist dem Land und dem Bezirk bekannt und wurde bereits im Jahr 2010 z.B. im AK AV Wohnen (SenIAS und JC) thematisiert. Um u.a. die Vorgehensweise dieses Trägers und anderer ähnlich agierender Vereine zu unterbinden, wurde in der WAV der §5 (QM- Miete über 50% der Angemessenheit, Mietwucher) eingeführt.

Bisher ist nicht bekannt, dass „Anker e.V. Berlin von 2010“ auch in Friedrichshain- Kreuzberg aktiv ist.

2. Wie schätzt das Bezirksamt die Möglichkeit ein, bei drohender Obdachlosigkeit von Familien mangels Unterbringungsmöglichkeiten Wohnungen nach ASOG zu beschlagnahmen und so Räumungen zu verhindern?

Die Beschlagnahme von Wohnungen durch die Ordnungsbehörde, hier ggf. das Amt für Soziales, ist das letzte Mittel, nachdem alle anderen Mittel zur Vermeidung des Wohnungsverlustes, insbesondere die Übernahme von Mietrückständen im Rahmen der Leistungen nach SGB II oder SGB XII, ausgeschöpft wurden.

Eine weitere Voraussetzung für die Beschlagnahme von Wohnraum ist das objektive Fehlen einer Unterbringungsmöglichkeit und darüber hinaus der Nachweis, dass die Behörde, die die Beschlagnahme vorgenommen hat, nachweislich und konkret erfolglos versuchte, für die eingewiesenen ehemaligen Mieter anderen Wohnraum zu finden. Eine Beschlagnahme ist auch nur für kurze Zeit möglich und deshalb auch nicht zur Lösung des grundlegenden Problems geeignet.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Mildner- Spindler

Friedrichshain-Kreuzberg, den 30.01.2013

Bündnis 90/Die Grünen

FragestellerInnen: Paula Riester, Jonas Schemmel