DS/2047/IV Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie, d.h. mit welchen Dokumentationen von Sprachentwicklungsprozessen wird an den Schulen des Bezirks geprüft, ob die Schüler*innen von einer Willkommensklasse in die Regelklasse wechseln können, weil sie die Niveaustufe B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens erreicht haben?

2. Das LISUM hat in seiner Broschüre „Von der Lerngruppe für Neuzugänge ohne
Deutschkenntnisse in die Regelklasse“ vorgeschlagen, welche Instrumente zur Einschätzung des Sprachstands für eine Entscheidung zum Übergang in die Regelklasse
verwendet werden können. Werden diese Instrumente, die nicht vorgeschrieben, sondern vom LISUM nur „vorgeschlagen“ werden, an allen Schulen im Bezirk auch verwendet?

3. Welche Planungen zu neu einzusetzenden Lehrkräften in den Willkommensklassen
gibt es, um den steigenden Bedarf an Sprachförderung bei den neuen Schüler*innen zu befriedigen?

Nachfragen:

1. Kann das Bezirksamt ausschließen, dass Schüler*innen zu früh in die Regelklassen
eingegliedert werden (und damit dem Unterricht nicht wirklich folgen können), um damit Platz in überfüllten Willkommensklassen zu schaffen?

2. Die Senatsverwaltung hat alle Schulen aufgefordert, angesichts der großen Heterogenität der neuen Schüler*innen-Gruppen konkrete schulische Konzepte für den
Unterricht in den Willkommensklassen zu entwickeln. Wie ist hier der aktuelle Stand im Bezirk?

Beantwortung: Herr Dr. Beckers

zu Frage 1:
Nach Aussage der Senatsschulverwaltung, weil das sind Aufgaben, die nicht bei der bezirklichen Schulträgerschaft liegen, nach Aussage der Senatsschulverwaltung werden unterschiedliche Dokumentationen in den Schulen verwendet, um diesen Nachweis zu führen. Eine dieser Dokumentationen, die uns bekannt ist, ist „Fit in Deutsch“. Ich konnte in der Kürze der Zeit nicht in Erfahrung bringen, ob die Senatsschulverwaltung eine Vereinheitlichung der Dokumentationen plant.

zu Frage 2:
Nach Auskunft der zuständigen Senatsschulverwaltung handeln die Schulen im Rahmen ihrer bezirklichen bzw. eigenen Verantwortung. Eine Erhebung der verwendeten Instrumente wird von der Schulaufsicht nicht durchgeführt.

zu Frage 3:
Nach Auskunft der zuständigen Senatsschulverwaltung werden unmittelbar nach der Abstimmung der Standorte mit dem Schulamt die Bewerberverfahren durchgeführt.
Bewerberlisten werden von der zentralen Bewerberstelle zur Verfügung gestellt.

zu Nachfrage 1:
Die zuständige Schulaufsicht, also die Senatsverwaltung für Bildung, schließt eine verfrühte Eingliederung aus den von den Anfragenden gestellten Gründen aus. Der Bezirk hat bisher keine überfüllten Willkommensklassen und richtet neue Klassen bei Bedarf ein, das habe ich ja vorhin dargestellt, und vermittelt die Schüler zeitnah. Insofern besteht keine organisatorische Notwendigkeit, Schüler/innen zu früh in die Regelklassen
zu lassen. Ich will aber nicht verhehlen, dass wir auch einen Modellversuch haben, wo Schüler nicht in eine Willkommensklasse gehen, sondern gleich in eine Regelklasse.

Das war ein Wunsch der Schule, das mal zu eruieren und zu probieren, ob das funktioniert oder besser funktioniert. Ich kann Ihnen zu gegebener Zeit gern mal mitteilen, wie die Einschätzung ist.

zu Nachfrage 2:
Nach Auskunft der Senatsschulverwaltung befinden sich die Schulen derzeit in einem Entwicklungsprozess, auch diesbezüglich. Die haben mitgeteilt, dass es eine regionale Fachkonferenz für Pädagogen von Willkommensklassen gibt und im Rahmen dieser fachlichen Austausche kann es dann dazu kommen, dass auch hier neue Konzepte erstellt werden. Einen bezirklichen sage ich mal Versuch, Kinder gar nicht erst in Willkommensklassen zu beschulen, sondern gleich in die Regelklasse zu übernehmen,
machen wir ja gerade mit der Reinhardswald-Schule, und vielleicht ist das ein gutes oder
besseres Konzept.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 27.01.2016
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Dr. Wolfgang Lenk

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