SA/363/III

Schriftliche Anfrage

Sehr geehrte Fr.Schmidt- Stanojevic, hiermit beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

1. Wie wird im Bezirk die UN-Richtlinie zur Integration von behinderten SchülerInnen in den Regelschulbetrieb umgesetzt?

Antwort der Außenstelle Senatsverwaltung Bildung, Wissenschaft und Forschung Friedrichshain-Kreuzberg In Friedrichshain-Kreuzberg wird bereits seit vielen Jahren in hohem Maße der Gedanke der Integration von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen in die Regelschule gepflegt. So wurden im Bezirk im Schuljahr 2008/2009 bereits 51% 1aller Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Grundschulen und Sekundarstufen I unterrichtet.

Diese Quote ist in den letzten beiden Schuljahren weiter gestiegen, da z.B. in den Sekundarstufen I der beiden Förderzentren für Sprache (02 S 04 und 02 S 06) keine Schülerinnen und Schüler mehr aufgenommen wurden bzw. die Schülerinnen und Schüler dieser beiden Schulen nach Abschluss der Klassenstufen 6 auf Regelschulen wechselten.

Allen Wünschen von Eltern eines Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf auf Beschulung in einer Regelschule konnte in den vergangenen Jahren weitgehend (Ausnahme: Übergang in die Oberschule) und kann für das kommende Schuljahr vollkommen gefolgt werden.

1 Quelle: Senat von Berlin: Gesamtkonzept „Inklusive Schule“, S. 17 In Regionalkonferenzen findet ein regelmäßiger Austausch der Pädagoginnen und Pädagogen, die mit sonderpädagogischer Förderung im Rahmen der Integration beauftragt sind, statt.

Die Schulaufsicht hat im Frühjahr 2010 eine Arbeitsgruppe mit Schulen aus dem Bereich der Grundschulen und Förderzentren gebildet, die sich an einem Modellverhaben „Inklusive Schule“ beteiligen wollten. In dieser Arbeitsgruppe wurden inhaltliche, organisatorische und personelle Voraussetzungen für inklusive Schulen diskutiert, wobei der Schwerpunkt insbesondere bei den inhaltlichen Bedingungen lag. Daraus ergaben sich Fortbildungsveranstaltungen wie z.B. Diversity Training.

2. Bis wann soll dieser Prozess abgeschlossen sein?

Die Umsetzung dieses Prozesses wird die nächsten Schuljahre beanspruchen. Ein Zeitpunkt zum Abschluss dieses Prozesses kann derzeit nicht genannt werden.

3. Welche Voraussetzungen müssen dazu in den Schulen geschaffen werden (z.B. Behindertengerechte Ausstattung und Umbau der Schulen)?

In den Schulgebäuden sind eine Reihe von baulichen Veränderungen erforderlich. Wir gehen davon aus, dass demnächst entsprechende Musterraumvorgaben seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung herausgegeben werden. Der Aufgabenschwerpunkt im baulichen Bereich wird aber zunächst in der Herstellung der Rollstuhlgerechtigkeit (z.B. Einbau Fahrstühle) liegen. Die Eingangsbereiche sowie die Sanitärbereiche sind entsprechend zu verändern.

Ferner sind Räumlichkeiten, wie Therapiebereiche (Rhythmikräume, Einzeltherapieräume, Ruheräume) in den Schulgebäuden zu schaffen.

4. Wie viele behinderte SchülerInnen sind davon betroffen?

Darstellung der Anzahl der Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf Schuljahr 2010/11

Friedrichshain:

Grundschulen: 195

Sekundarschulen: 69

Gymnasien: 6

Förderzentren: 417

Gesamt: 687

Kreuzberg:

Grundschulen: 635

Sekundarschulen 223

Gymnasien: 2

Förderzentren: 388

Gesamt: 1248

Gesamt: Grundschulen: 830

Sekundarschulen: 292

Gymnasien: 8

Förderzentren: 805

Gesamt: 1935

5. Wie werden die Eltern in den Prozess der Umstrukturierung der Förderzentren mit einbezogen?

Antwort der Außenstelle Senatsverwaltung Bildung, Wissenschaft und Forschung Friedrichshain-Kreuzberg Im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligung der Eltern in den Gremien und in den sog. Steuerungsgruppen werden die Eltern von den Schulleitungen in die Planungen zur Umstrukturierung der Schulen entsprechend einbezogen.

6. Welche Auswirkungen hat die Umstrukturierung der Förderzentren auf die personelle Ausstattung der Regelschulen?

Antwort der Außenstelle Senatsverwaltung Bildung, Wissenschaft und Forschung Friedrichshain-Kreuzberg In dem Maße, in dem Lehrerstellen an den Förderzentren abgebaut werden, können den Regelschulen diese Stellen entsprechend zur Verfügung gestellt werden. Die Steuerung dieses Prozesses erfolgt über die Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung zentral.

7. Wie wird der erhöhte Förderbedarf der behinderten SchülerInnen abgedeckt?

Antwort der Außenstelle Senatsverwaltung Bildung, Wissenschaft und Forschung Friedrichshain-Kreuzberg Laut Inklusionskonzept des Senats2 ist der Stellenbedarf für den gesamten Bereich der Sonderpädagogik auf dem Stand des Schuljahres 2008/2009 festgeschrieben worden. Der erhöhte Förderbedarf der behinderten Schülerinnen und Schüler in der Regelschule wird entsprechend der Antwort zu Frage 6 Rechnung getragen.

8. Wie viele LehrerInnen der Förderzentren werden in den Regelschulbetrieb übernommen?

Antwort der Außenstelle Senatsverwaltung Bildung, Wissenschaft und Forschung Friedrichshain-Kreuzberg Hierzu kann zum jetzigen Zeitpunkt der Vorbereitung des Schuljahres noch keine Auskunft gegeben werden, da der Prozess der Berechnung der Lehrerstunden für die einzelnen Schulen und damit verbundene Umsetzungen gerade läuft.

Mit freundlichen Grüßen

Monika Herrmann

2 Senat von Berlin: Gesamtkonzept „Inklusive Schule“

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg Berlin, den 31.05.2011

Fragestellerin: Frau Jutta Schmidt-Stanojevic

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen