Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (Bündnis 90/Die Grünen) vom 28. November 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dezember 2007) und Antwort (Drucksache 16/11490)
Kleine Anfrage wie folgt:
1. Teilt der Senat die Auffassung, dass das Bade-angebot für alle Kinder und Jugendliche, insbesondere für solche aus einkommensschwachen Familien, als Sport- und Freizeitbetätigung von großer Bedeutung ist?
2.Wie bewertet der Senat die soziale Verantwortung der Berliner Bäder Betriebe (BBB) für Berlin, und wie wirkt er darauf hin, dass die BBB dieser nachkommen?
10. Wie soll gewährleistet werden, dass insbesondere Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien auch zukünftig die Schwimmbäder nutzen können?
Zu 1., 2. und 10.: Der Senat teilt die Auffassung, dass das Badeangebot in Berlin, insbesondere für Kinder und Jugendliche, eine große sport- und bevölkerungspolitische Bedeutung hat. Die Aufgaben der Berliner Bäder-Betriebe Anstalt öffentlichen Rechts (BBB) regelt § 3 des Bäder-Anstaltsgesetzes (BBBG) vom 25. September 1995 (GVBl. S. 617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Mai 2007 (GVBl. S. 195).
Danach hat die Anstalt für Planung, Errichtung, Be-trieb, Unterhaltung und Verwaltung von Schwimmbädern zu sorgen. Insbesondere werden Schwimmbäder zur sportlichen Betätigung, Erholung und Entspannung für die Angehörigen aller Bevölkerungsgruppen (öffentliche Daseinsvorsorge) angeboten sowie die (unentgeltliche) Nutzung durch Schulen, Kindertagesstätten und förde-rungswürdige Sportorganisationen sichergestellt. Die Anstalt hat ihre Aufgaben nach kaufmännischen Grund-sätzen unter Beachtung gemeinwirtschaftlicher Gesichts-punkte sowie unter Berücksichtigung sozial-, umwelt- und strukturpolitischer Grundsätze zu erfüllen.
Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, die im Übrigen seit dem Jahr 2002 eine Tarifstabilität unter Berück-sichtigung von Ermäßigungstatbeständen für Bedürftige entsprechend der Sozialgesetzgebung ausweist, die Ent-geltordnung über die sonstigen Leistungen der BBB vom 31.05.2006 und die Satzung über die Nutzung der Ein-richtungen der BBB für die unentgeltliche Nutzung widerspiegeln die konsequente Wahrnehmung der gesetzlich verankerten Aufgabenstellungen. Die BBB werden dieser Aufgabenstellung gerecht.
3. Welche speziellen Angebote machen die BBB für einkommensschwache Personen in Berlin? (Bitte mit Preisen ausweisen)
4. Wie wurde von diesen Angeboten in 2006 und 2007 Gebrauch gemacht? (Bitte die BesucherInnen pro Jahr und Angebot, sowie nach Geschlecht ausweisen)
5. Welche speziellen Angebote werden Kindern, Jugendlichen und Familien von den BBB gemacht? (Bitte mit Preisen ausweisen)
6. Wie wurde von diesen Angeboten in 2006 und 2007 Gebrauch gemacht? (Bitte die BesucherInnen pro Jahr und Angebot, sowie nach Geschlecht ausweisen)
7. Durch welche konkreten (Werbe)Maßnahmen machen die BBB auf ihre Angebote für diese Zielgruppen aufmerksam?
Zu 3.bis 7.: Die Tarifsatzung der BBB und die Ent-geltordnung über sonstige Leistungen der BBB weisen die Ermäßigungstatbestände aus; die auszugsweise ausgeführt werden:
(Auszug) Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe:
2. Ermäßigungstarife Ermäßigungstarife werden folgenden Personengruppen gewährt: … 3. Entgeltfreier Zutritt Kinder unter zwei Jahren können die Schwimmbäder entgeltfrei nutzen. Entgeltfreien Zutritt zu Garderoben der Schwimmbäder haben: … 5. Eintrittsentgelte 5.1 Standard-Hallenbäder (ohne Stadtbad Lankwitz, Stadtbad Schöneberg und Bad am Spreewaldplatz) 5.2 Freizeitorientierte Bäder Stadtbad Lankwitz, Stadtbad Schöneberg und Bad am Spreewaldplatz Normaltarif Ermäßigungstarif Einzelkarten: (1 Stunde) 4,00€ 3,00€ Sammelkarten: 10er-Karte (1 Stunde) 36,00€ 27,00€ Bei der Nutzung der Schwimmhalle bis 8:30 Uhr gelten folgende Tarife: Einzelkarte Frühbaden 3,00€ 3,00€ 5.3 Frei- und Sommerbäder sowie Kinderbäder Normaltarif Ermäßigungstarif Einzelkarte 4,00€ 2,50€ Sammelkarten: 10er-Karte 36,00€ 22,50€ Öffnung ab 07:00, Einlass bis 08:15, gilt bis 09:00 Uhr Gilt montags bis freitags bei einer Aufenthaltsdauer von einer Stunde. Einzelkarte Spätbaden 2,00€ 2,00€ |
(Auszug) Entgeltordnung über die sonstigen Leistungen BBB:
Sonstige Entgelte
2.1. Kursentgelte BABYSCHWIMMEN UND SCHWIMMUNTERRICHT Eltern/Baby-Kurs, variable Stundenzahl 1 Erwachsener und 1 Kind (4 Monate bis 2 Jahre) Eltern/Kind-Kurs, variable Stundenzahl Wassergewöhnungs-Kurs, zzgl. ermäßigtem Eintrittsentgelt gemäß Tarifsatzung … AQUA-FITNESS- und WASSERGYMNASTIK-KURSE Aqua-Fitness-Kurs Gesundheits-Kurs pro Kursstunde (45 Minuten), 4,00€ Abnahme von Schwimmprüfungen pro Person mit Zeugniserteilung ohne vorherigen Schwimmunterricht 5,00€ |
Gemäß dem Bäderanstaltsgesetz und der Nutzungs-satzung BBB sind bei Hallenbädern wenigstens 50% der zur Verfügung stehenden Wasserkapazitäten zur Grund-versorgung aller Bevölkerungsgruppen bereitzustellen. Der verbleibende Anteil der zur Verfügung stehenden Wasserfläche in Hallenbädern ist für die unentgeltliche Nutzung durch die in § 3 ausgewiesenen Nutzergruppen – Schulen, förderungswürdige Sportorganisationen und Kindertagesstätten – vorzuhalten.
Im Jahr 2006 verzeichneten die BBB 6.992.229 Besucher/-innen – einschließlich Saunabetrieb – 2.350.235 Besucher/-innen nutzten unentgeltlich. 4.123.118 Gäste waren entgeltpflichtig, wobei 67,7% sog. Vollzahler waren und 32,3% Ermäßigungstatbestände nutzen konnten.
Erhebungen und Angaben zum Jahr 2007 stehen vor-erst noch nicht auswert- und vergleichbar zur Verfügung.
Weitere darüber hinausgehende Angaben sind mit dem vorhandenen Kassensystem der BBB zzt. nicht darstellbar.
Marketingmaßnahmen werden seitens der BBB auf Grund des begrenzten Budgetrahmens und der verfügbaren, ausgelasteten Wasserflächen nur in geringem Maße vollzogen. Zzt. richten sich Werbeaktivitäten auf die Einführung der Kursangebote und auf ausgewählte Veranstaltungen.
1. Wie viele Besuche sind durch den Super-Ferien-Pass 2006 und 2007 erfolgt, und zu welchen Konditionen? (Bitte pro Jahr und nach Geschlecht auflisten)
2. Wie soll das Angebot der Badekarte im Super-Ferien-Pass zukünftig gestaltet sein; wenn anders als bisher, warum?
Zu 8. und 9.: Der Super-Ferien-Pass, ein kinder- und jugendförderndes Angebot, offeriert durch die JugendKulturService gGmbH (JKS) im Auftrag und mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, erfreut sich insbesondere auf Grund der so genannten Badekarte, die zum unentgeltlichen Besuch der Bäder der BBB in den Ferienzeiten berechtigt, einer hohen Nachfrage und Beliebtheit.
Den Ferienpass 2006/2007 wurde zu 302.019 Badbesuchen genutzt.
Die Gespräche zwischen den BBB und dem JKS für den Super-Ferien-Pass 2008/2009 sind noch nicht ab-geschlossen, sodass ich gegenwärtig noch keine Kon-ditionen für 2008 darstellen kann. Die Konditionen wer-den vom Vorstand der BBB mit dem JKS in eigener Verantwortung unter Beachtung der gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verhandelt. Ich gehe davon aus, dass sich die Rahmenbedingungen nicht wesentlich ich verändern werden.
Der Aufsichtsrat der BBB wird sich in seiner ersten Sitzung Anfang 2008 mit der Thematik befassen.
Berlin, den 02. Januar 2008
Dr. Ehrhart Körting
Senator für Inneres und Sport
(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2008)