Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (Bündnis 90/Die Grünen) vom 28. November 2007 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Dezember 2007) und Antwort (Drucksache 16/11490)

Kleine Anfrage wie folgt:

1. Teilt der Senat die Auffassung, dass das Bade-angebot für alle Kinder und Jugendliche, insbesondere für solche aus einkommensschwachen Familien, als Sport- und Freizeitbetätigung von großer Bedeutung ist?

2.Wie bewertet der Senat die soziale Verantwortung der Berliner Bäder Betriebe (BBB) für Berlin, und wie wirkt er darauf hin, dass die BBB dieser nachkommen?

10. Wie soll gewährleistet werden, dass insbesondere Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien auch zukünftig die Schwimmbäder nutzen können?

Zu 1., 2. und 10.: Der Senat teilt die Auffassung, dass das Badeangebot in Berlin, insbesondere für Kinder und Jugendliche, eine große sport- und bevölkerungspolitische Bedeutung hat. Die Aufgaben der Berliner Bäder-Betriebe Anstalt öffentlichen Rechts (BBB) regelt § 3 des Bäder-Anstaltsgesetzes (BBBG) vom 25. September 1995 (GVBl. S. 617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Mai 2007 (GVBl. S. 195).

Danach hat die Anstalt für Planung, Errichtung, Be-trieb, Unterhaltung und Verwaltung von Schwimmbädern zu sorgen. Insbesondere werden Schwimmbäder zur sportlichen Betätigung, Erholung und Entspannung für die Angehörigen aller Bevölkerungsgruppen (öffentliche Daseinsvorsorge) angeboten sowie die (unentgeltliche) Nutzung durch Schulen, Kindertagesstätten und förde-rungswürdige Sportorganisationen sichergestellt. Die Anstalt hat ihre Aufgaben nach kaufmännischen Grund-sätzen unter Beachtung gemeinwirtschaftlicher Gesichts-punkte sowie unter Berücksichtigung sozial-, umwelt- und strukturpolitischer Grundsätze zu erfüllen.

Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge, die im Übrigen seit dem Jahr 2002 eine Tarifstabilität unter Berück-sichtigung von Ermäßigungstatbeständen für Bedürftige entsprechend der Sozialgesetzgebung ausweist, die Ent-geltordnung über die sonstigen Leistungen der BBB vom 31.05.2006 und die Satzung über die Nutzung der Ein-richtungen der BBB für die unentgeltliche Nutzung widerspiegeln die konsequente Wahrnehmung der gesetzlich verankerten Aufgabenstellungen. Die BBB werden dieser Aufgabenstellung gerecht.

3. Welche speziellen Angebote machen die BBB für einkommensschwache Personen in Berlin? (Bitte mit Preisen ausweisen)

4. Wie wurde von diesen Angeboten in 2006 und 2007 Gebrauch gemacht? (Bitte die BesucherInnen pro Jahr und Angebot, sowie nach Geschlecht ausweisen)

5. Welche speziellen Angebote werden Kindern, Jugendlichen und Familien von den BBB gemacht? (Bitte mit Preisen ausweisen)

6. Wie wurde von diesen Angeboten in 2006 und 2007 Gebrauch gemacht? (Bitte die BesucherInnen pro Jahr und Angebot, sowie nach Geschlecht ausweisen)

7. Durch welche konkreten (Werbe)Maßnahmen machen die BBB auf ihre Angebote für diese Zielgruppen aufmerksam?

Zu 3.bis 7.: Die Tarifsatzung der BBB und die Ent-geltordnung über sonstige Leistungen der BBB weisen die Ermäßigungstatbestände aus; die auszugsweise ausgeführt werden:

(Auszug) Tarifsatzung der Berliner Bäder-Betriebe:

2. Ermäßigungstarife

Ermäßigungstarife werden folgenden Personengruppen gewährt:

Kindern bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres (in Zweifelsfällen ist das Alter mit dem Schülerausweis I nachzu-weisen); Schülerinnen und Schülern bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres gegen Vorlage des Schülerausweises I bzw. II; Studentinnen und Studenten bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gegen Vorlage eines Ausweises der Fachschule, Hochschule oder Universität (der internationale Studentenausweis wird unter vorgenannten Bedingungen an-erkannt); Auszubildenden bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gegen Vorlage einer Bescheinigung des Ausbildenden; Empfängerinnen und Empfängern von Arbeitslosengeld II (ALG II) bzw. Sozialgeld nach SGB II bei Vorlage einer gültigen Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit oder der Sozialkarte „Berlin-Ticket S“; Empfängerinnen und Empfängern von Leistungen zur Grundsicherung nach SGB XII bei Vorlage einer gültigen Bescheinigung der Bezirksämter oder der Sozialkarte „Berlin-Ticket S; Wehrdienstleistenden im Grundwehrdienst und Zivildienstleistenden gegen Vorlage des Truppenausweises der Bundeswehr bzw. gegen Vorlage des Dienstausweises (Vordruck FZDL 4 E) des Bundesamtes für Zivildienst.


3. Entgeltfreier Zutritt

Kinder unter zwei Jahren können die Schwimmbäder entgeltfrei nutzen.

Entgeltfreien Zutritt zu Garderoben der Schwimmbäder haben:

Begleitpersonen von Kindern unter 7 Jahren zum Schwimmunterricht und von Schwerbehinderten, die diesen Personen beim Umkleiden behilflich sind und selbst nicht baden. Entgeltfreien Zutritt zu Schwimmbädern sowie Reinigungsbädern haben anerkannte Begleitpersonen von Schwerbehinderten mit dem Merkzeichen „B” im Schwerbehindertenausweis.


5. Eintrittsentgelte

5.1 Standard-Hallenbäder

(ohne Stadtbad Lankwitz, Stadtbad Schöneberg und Bad am Spreewaldplatz)

Normaltarif Ermäßigungstarif

Einzelkarte 4,00€ 2,50€

Sammelkarten:

10er-Karte 36,00€ 22,50€

25er-Karte 88,00€ 55,00€

Bei Nutzung der Schwimmhallen bis 8.00 Uhr und ab 20.00 Uhr gelten folgende Tarife:

Einzelkarte 2,50€

Sammelkarten:

10er-Karte 22,50€

25er-Karte 55,00€

Bei Überschreitung der Zeit ab 8.00 Uhr sind 1,50€ nachzuzahlen.

Familienkarte für drei Personen 7,00€

(davon mind. 1 Erw. und mind. 1 Kind)

jedes weitere Kind 1,50€

5.2 Freizeitorientierte Bäder

Stadtbad Lankwitz, Stadtbad Schöneberg und Bad am Spreewaldplatz

Normaltarif Ermäßigungstarif

Einzelkarten:

(1 Stunde) 4,00€ 3,00€

(2 Stunden) 5,00€ 4,00€

(3 Stunden) 6,00€ 5,00€

(Tag) 9,00€ 7,00€

Sammelkarten:

10er-Karte (1 Stunde) 36,00€ 27,00€

10er-Karte (2 Stunden) 45,00€ 36,00€

10er-Karte (3 Stunden) 54,00€ 45,00€

Bei der Nutzung der Schwimmhalle bis 8:30 Uhr gelten folgende Tarife:

Einzelkarte Frühbaden 3,00€ 3,00€

Sammelkarte Frühbaden (10er-Karte) 27,00€ 27,00€

Familienkarte für drei Personen 10,00€

(davon mind. 1 Erw. und mind. 1 Kind), gültig für 2 Stunden jedes weitere Kind 3,00€

5.3 Frei- und Sommerbäder sowie Kinderbäder

Normaltarif Ermäßigungstarif

Einzelkarte 4,00€ 2,50€

Sammelkarten:

10er-Karte 36,00€ 22,50€

25er-Karte 88,00€ 55,00€

Einzelkarte Frühbaden 2,00€ 2,00€

Punktekarte Frühbaden 20,00€ 20,00€

Öffnung ab 07:00, Einlass bis 08:15, gilt bis 09:00 Uhr

Öffnung ab 08:00, Einlass bis 09:15, gilt bis 10:00 Uhr

Gilt montags bis freitags bei einer Aufenthaltsdauer von einer Stunde.

Einzelkarte Spätbaden 2,00€ 2,00€

Punktekarte Spätbaden 20,00€ 20,00€ Einlass ab 17:30 Uhr

Familienkarte für drei Personen 7,00€ (davon mind. 1 Erw. und 1 Kind) jedes weitere Kind 1,50€

(Auszug) Entgeltordnung über die sonstigen Leistungen BBB:

Sonstige Entgelte

2.1. Kursentgelte

BABYSCHWIMMEN UND SCHWIMMUNTERRICHT

Eltern/Baby-Kurs, variable Stundenzahl

1 Erwachsener und 1 Kind (4 Monate bis 2 Jahre)

pro Kursstunde (30 Minuten) 3,00€

zzgl. Eintrittsentgelt 3,00€

Eltern/Kind-Kurs, variable Stundenzahl

1 Erwachsener und 1 Kind (2 bis 4 Jahre)

pro Kursstunde (30 Minuten) 3,00€

zzgl. Eintrittsentgelt 3,00€

Wassergewöhnungs-Kurs,

1 Kind (3 bis 4 Jahre)

pro Kursstunde (45 Minuten) 3,00€

zzgl. ermäßigtem Eintrittsentgelt gemäß Tarifsatzung

Schwimmunterrichts-Kurs, variable Stundenzahl

pro Kursstunde (45 Minuten)

Kinder und Schüler (bis Vollendung des 15. Lebensjahres) 3,00€

Erwachsene 3,50€

zzgl. Eintrittsentgelt gemäß Tarifsatzung

Ferienschwimm-Kurs (ca. 15 Kursstunden)

pro Kursstunde (45 Minuten)

Kinder / Schüler (incl. Eintrittsentgelt) 65,00€


AQUA-FITNESS- und WASSERGYMNASTIK-KURSE

Aqua-Fitness-Kurs

pro Kursstunde (45 Minuten),

Kurs A 3,00€

Kurs B (Einzelkarte bei Besuch eines geschlossenen Kurses) 3,50€

zzgl. Eintrittsentgelt gemäß Tarifsatzung

Wassergymnastik-Kurs

pro Kursstunde,

Kurs A (30 Minuten) 2,00€

Kurs B (40 Minuten) 2,50€

Kurs C (45 Minuten) 3,00€

zzgl. Eintrittsentgelt gemäß Tarifsatzung

Gesundheits-Kurs

pro Kursstunde (45 Minuten), 4,00€

zzgl. Eintrittsentgelt gemäß Tarifsatzung

Teilnahme an einem Fitness-Kurs pro Kursstunde 3,50€

(keine Aqua-Kurse)

Abnahme von Schwimmprüfungen pro Person

mit Zeugniserteilung ohne vorherigen Schwimmunterricht 5,00€

(Seepferdchen; Deutsches Jugendschwimmabzeichen – Bronze; Deutsches Schwimmabzeichen – Bronze)

zzgl. Eintrittsentgelt gemäß. Tarifsatzung …

Gemäß dem Bäderanstaltsgesetz und der Nutzungs-satzung BBB sind bei Hallenbädern wenigstens 50% der zur Verfügung stehenden Wasserkapazitäten zur Grund-versorgung aller Bevölkerungsgruppen bereitzustellen. Der verbleibende Anteil der zur Verfügung stehenden Wasserfläche in Hallenbädern ist für die unentgeltliche Nutzung durch die in § 3 ausgewiesenen Nutzergruppen – Schulen, förderungswürdige Sportorganisationen und Kindertagesstätten – vorzuhalten.

Im Jahr 2006 verzeichneten die BBB 6.992.229 Besucher/-innen – einschließlich Saunabetrieb – 2.350.235 Besucher/-innen nutzten unentgeltlich. 4.123.118 Gäste waren entgeltpflichtig, wobei 67,7% sog. Vollzahler waren und 32,3% Ermäßigungstatbestände nutzen konnten.

Erhebungen und Angaben zum Jahr 2007 stehen vor-erst noch nicht auswert- und vergleichbar zur Verfügung.

Weitere darüber hinausgehende Angaben sind mit dem vorhandenen Kassensystem der BBB zzt. nicht darstellbar.

Marketingmaßnahmen werden seitens der BBB auf Grund des begrenzten Budgetrahmens und der verfügbaren, ausgelasteten Wasserflächen nur in geringem Maße vollzogen. Zzt. richten sich Werbeaktivitäten auf die Einführung der Kursangebote und auf ausgewählte Veranstaltungen.

1. Wie viele Besuche sind durch den Super-Ferien-Pass 2006 und 2007 erfolgt, und zu welchen Konditionen? (Bitte pro Jahr und nach Geschlecht auflisten)

2. Wie soll das Angebot der Badekarte im Super-Ferien-Pass zukünftig gestaltet sein; wenn anders als bisher, warum?

Zu 8. und 9.: Der Super-Ferien-Pass, ein kinder- und jugendförderndes Angebot, offeriert durch die JugendKulturService gGmbH (JKS) im Auftrag und mit Unterstützung der Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung, erfreut sich insbesondere auf Grund der so genannten Badekarte, die zum unentgeltlichen Besuch der Bäder der BBB in den Ferienzeiten berechtigt, einer hohen Nachfrage und Beliebtheit.

Den Ferienpass 2006/2007 wurde zu 302.019 Badbesuchen genutzt.

Die Gespräche zwischen den BBB und dem JKS für den Super-Ferien-Pass 2008/2009 sind noch nicht ab-geschlossen, sodass ich gegenwärtig noch keine Kon-ditionen für 2008 darstellen kann. Die Konditionen wer-den vom Vorstand der BBB mit dem JKS in eigener Verantwortung unter Beachtung der gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verhandelt. Ich gehe davon aus, dass sich die Rahmenbedingungen nicht wesentlich ich verändern werden.

Der Aufsichtsrat der BBB wird sich in seiner ersten Sitzung Anfang 2008 mit der Thematik befassen.

Berlin, den 02. Januar 2008

Dr. Ehrhart Körting

Senator für Inneres und Sport

(Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Januar 2008)