Drucksache 16/ 0131
Das Abgeordnetenhaus wolle beschließen:
Der Senat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Investitionsbank Berlin ein Ausbildungsplatzförderprogramm für erstmals ausbildende Kleinbetriebe aufzulegen.
Mit diesem Programm sollen bis zu 200 Kleinbetriebe mit zinslosen Darlehen unterstützt werden, die erstmalig Ausbildungsplätze in einem anerkannten Ausbildungsberuf schaffen und Ausbildungsverträge nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung abgeschlossen haben. Die Darlehen in Höhe von max. 20.000 Euro im Rahmen der deminimis-Verordnung der EU sollen eine Laufzeit von drei Jahren haben. Gefördert werden maximal zwei Ausbildungsplätze je Betrieb.
Von der Förderung ausgeschlossen sein sollen Ausbildungsverhältnisse im öffentlich-rechtlichen Bereich sowie Betriebe, die sich zum überwiegenden Teil in öffentlichen Besitz befinden.
Es ist zu prüfen, ob im Rahmen dieses Programms finanzielle Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) eingesetzt werden können.
Über die Umsetzung ist dem Abgeordnetenhaus erstmalig zum 30. Juni 2007 zu berichten.
Begründung:
Auch dieses Jahr haben tausende SchulabgängerInnen keinen Ausbildungsplatz gefunden, Tausende absolvieren berufsvorbereitende Maßnahmen, die oftmals nur Warteschleifen sind. Angesichts dieser Situation können wir nicht darauf hoffen, dass die Jugendarbeitslosigkeit dank der demographischen Entwicklung verschwindet. Zwar finanziert das Land Berlin jährlich mit zweistelligen Millionenbeträgen außerbetriebliche Ausbildungsplätze, doch die Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze bleibt zu niedrig.
Mit positivem Beispiel voran geht seit Anfang 2006 das Saarland. Dort hat die Saarländische Investitionskreditbank, ein Gemeinschaftsunternehmen von Land und Banken, erstmalig ein zinsloses Darlehensprogramm im Rahmen der deminimis-Verordnung aufgelegt. Für Unternehmen, die erstmalig in einem anerkannten Ausbildungsberuf ausbilden, wurden unbürokratisch zinslose Darlehen bis zu einem Kreditrahmen von 20.000 Euro angeboten. Die Laufzeit beträgt drei Jahre. Ebenfalls antragberechtigt sind Unternehmen, die in den vergangenen zehn Jahren nicht ausgebildet haben.
Dabei war die Zahl der Unternehmen, die diese Mittel in Anspruch nehmen können, zunächst auf 200 begrenzt worden und damit auch der jährliche Lan-deszuschuss von 600.000 Euro. Ein Risikofonds für mögliche Ausfälle bei der Rückzahlung ist in dieser Summe enthalten. Die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) wickelt die Kredite ab und überprüft auch die Zweckbindung.
Das Angebot der Förderung des erstmaligen Ausbildungsplatzes war so erfolg-reich, dass die saarländische Landesregierung den Landeszuschuss jetzt aufge-stockt hat. Alle Unternehmen, die für zusätzliche Ausbildungsplätze Kredite beantragen, sollen zukünftig zum Zug kommen.
Ganz neu ist dieser Ansatz allerdings nicht, denn bereits 1999 wurde in Großbri-tannien im Rahmen der „British Small Firms Training Loans – SFTL” Ausbildungskredite für britische Kleinbetriebe vergeben.
Das Land Berlin finanziert jährlich mit zweistelligen Millionenbeträgen außer-betriebliche Ausbildungsplätze. Diese zunehmende Lastenverschiebung hin zur öffentlichen Hand muss korrigiert werden. Für Betriebe, die bisher noch nicht ausbilden – insbesondere auch Betriebe der ethnischen Ökonomie oder Betriebe im Dienstleistungssektor – könnten mit einem Ausbildungsplatzförderprogramm nach dem saarländischen Vorbild positive Anreize geschaffen werden.
Mitnahmeeffekte können dadurch vermieden werden, dass nur Kleinbetriebe, die erstmalig ausbilden und Kleinbetriebe, die in den letzten zehn Jahren nicht ausgebildet haben, gefördert werden. Um auszuschließen, dass sich die antragstellenden Betriebe in finanziellen Schwierigkeiten befinden, müssen die Betrei-be eine Bestätigung der Hausbank vorlegen, die Negativmerkmale ausschließt.
Berlin, den 15.12. 2006
Eichstädt-Bohlig Ratzmann Pop Herrmann und die Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen