DS/2323/IV Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wie bewertet das Bezirksamt die Meldung in der Abendschau vom 14.07.16 das die Berliner Bäderbetriebe die Absicht haben nicht genutzte Liegewiesen im Prinzenbad zu verkaufen?

2. Welche baurechtlichen Möglichkeiten bestehen im Prinzenbad Wohnungen zu bauen?

3. Welche Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen um das Prinzenbad uneingeschränkt
für die Öffentlichkeit zu erhalten?

Beantwortung: Herr Panhoff

zu Frage 1:
Das Bezirksamt bewertet keine Pressemeldungen, jedenfalls nicht hier. Das machen
wir in unserem Gremium. Aber ich kann Ihnen mitteilen, dass wir keine Kenntnisse erlangt haben außer dem, was wir in der Presse lesen können. Also es gab da keinen Kontakt.

zu Frage 2:
Also nach dem geltenden Planungsrecht besteht keine Möglichkeit, hier Wohnungsbau
stattfinden zu lassen. Der rechtsverbindliche Bebauungsplan VI-4 aus dem Jahr 1962 setzt das Prinzenbad als Sonderzweckfläche Freibad Kreuzberg fest. Wohnungsbau geht nur über einen neuen Bebauungsplan. Ich glaube ja nicht, dass den hier einer beschließen will. Eine Nummer hat er schon: VI-4 aa, das ist aber ein Teilbereich, der damit nicht gemeint ist, das ist der Teil, der an der Gitschiner Straße liegt.

zu Frage 3:
Eine Information ist ans Bezirksamt und auch an das Stadtplanungsamt nicht herangetragen worden. Insofern müssen wir einfach mal abwarten, was da kommt. Wir haben vor Jahren schon mal ganz entschieden dagegen gesprochen, dass da etwas bebaut wird. Ich denke, dabei bleibt es auch und das ist auch die Kaltluftschneise entlang des Landwehrkanals, also da werden sicherlich auch Aspekte noch reinspielen, die das verhindern, dass also da einer einen Riegel reinbaut. Soweit kann ich Ihnen antworten, mehr wissen wir noch nicht.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 20.07.2016
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Jutta Schmidt-Stanojevic

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