Initiator*innen: B’90/Die Grünen, Pascal Striebel,Tobias Wolf, Dr. Thomas Weigelt
Mündliche Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
1. Mit welcher Begründung werden in der Mainzer Straße in Friedrichshain, wie Anwohner*innen und Presse berichten, alle oder einzelne Sondernutzungen im öffentlichen Straßenland ab Ende Juni 2017 untersagt bzw. nicht mehr genehmigt?
2. Welche Arten der Nutzungen des öffentlichen Straßenlandes (Gastronomie, Bücherauslage, …) sind zukünftig in der Mainzer Straße noch genehmigungsfähig?
3. Ist die Beschwerdelage zur Mainzer Straße höher bzw. dringlicher als bei anderen schmalen, stark genutzten Straßen wie etwa der Adalbertstraße oder der Gabriel-Max-Straße, wo das Passieren zum Hürdenlauf wird?
Nachfragen:
1. Betrachtet das Bezirksamt die Mainzer Straße, auch im Vergleich zu anderen Straßen in der Umgebung, als eine Straße mit einer für die Anwohner*innen besonders belastenden Nutzung des öffentlichen Straßenlandes durch Gastronomie und Tourismus („Hotspot“)?
2. Hält das Bezirksamt es für einen sinnvollen Einsatz von Ressourcen des Ordnungsamts, dieses nicht vorrangig an touristischen „Hotspots“, wie beispielsweise der Simon-Dach-Straße oder der Wranglestraße einzusetzen?
Beantwortung: BezStR Herr Hehmke
Gerne beantworte ich Ihre Anfragen, aber nicht ohne vorweg zu schicken, dass es hier im Bezirk keine besondere oder spezielle Handhabung für die Genehmigungspraxis des Ordnungsamtes in der Mainzer Straße gibt. Alle Entscheidungen des Ordnungsamtes, die zurückgehen, alle Entscheidungen des Ordnungsamtes in Bezug auf Sondernutzungserlaubnisse, und hier betrifft es insbesondere die Sondernutzung zum Herausstellen von Tischen und Stühlen, gehen zurück auf
ein Konzept, was im Bezirksamt – damals war ich nicht dabei, aber nach meiner Kenntnis – einstimmig beschlossen wurde im Jahr 2012. Seit 2012, und Sie kennen die Entwicklung in unserem Bezirk, die besondere Belastungssituation in den Kneipenmeilen, die Beschwerdelage usw.; dieses hat das Bezirksamt seinerzeit veranlasst, hier klare Regelungen zu erlassen und die werden vom Ordnungsamt eben im Sinne dieses Konzeptes bei jeder Genehmigung umgesetzt und angewandt.
Und da macht die Mainzer Straße überhaupt keine Ausnahme. Es gibt auch nicht die Möglichkeit, sozusagen diese Regelungen unterschiedlich oder flexibel zu
handhaben je nach Beschwerdelage, je nach Ausmaß an gastronomischer oder sonstiger Sondernutzung, je nach Anwohnerunterstützung für diese Sondernutzung oder Anwohner*innen-Protest, sondern wir haben hier ein klares Konzept. Das ist schriftlich fixiert und dieses Konzept hatte im Übrigen, seit es besteht, neun Mal vor Gericht Bestand. Es gab nach den abgelehnten Widersprüchen von Menschen, die Sondernutzung beantragt haben, neun Klageverfahren.
Alle neun hat das Ordnungsamt gewonnen und davon waren auch nicht alle neun erstinstanzlich, zum Teil auch zweitinstanzlich hat das Ordnungsamt hier nachweisen können, dass dieses Konzept Bestand hat und auch vor den Gerichten anerkannt ist. Und ich möchte auch deutlich darauf hinweisen: Wir befinden uns hier in einer Situation, dass wir eines nicht wollen, und ich glaube, ich spreche hier für das ganze Bezirksamt, wir wollen auf jeden Fall nicht, dass dieses Konzept kippt, in Frage gestellt wird mit der Folge zwangsläufig, dass die besondere Belastungssituation, die wir in den Hotspots, in den Kneipenmeilen haben, sich da noch
mehr ausweitet, weil natürlich dann alle anderen sich auch darauf berufen, dass man hier in der Mainzer Straße anders verfährt als an anderen Orten und ich glaube, das ist etwas, was wir alle nicht wollen.
Was wir allerdings wollen oder was ich auch will, ist, in Bezug auf die Mainzer Straße zu schauen, ob man unter Beibehaltung des Sondernutzungskonzeptes des Bezirksamtes für die Mainzer Straße eine Regelung findet, die sozusagen auch das Sondernutzungskonzept mit der Lebenswirklichkeit der Menschen in Einklang bringt. Und das ist hier die besondere Herausforderung und es ist juristisch knifflig. Insofern möchte ich hier den Vorwurf, den viele dem Ordnungsamt ggf. machen, ausdrücklich nicht teilen, sondern das Ordnungsamt hat lediglich die Anwendungspraxis des Sondernutzungskonzeptes, die es seit 2012 handhabt, auch hier an dieser Stelle so gehandhabt.
Konkret zu Ihren Fragen:
zu Frage 1:
Das Herausstellen von Tischen und Stühlen ist immer und in jedem Fall beim Ordnungsamt zu beantragen. Im Rahmen des Antragsverfahrens wird vor Ort die Straßensituation in Augenschein genommen und anhand der geltenden Prüfkriterien entschieden, ob eine Sondernutzung bewilligt werden kann oder nicht.
Die Mainzer Straße ist auf beiden Straßenseiten eine sehr schmale Straße. Die vorhandenen Laufbahnen für Fußgängerinnen und Fußgänger betragen zwischen
88 cm und maximal 96 cm. Die Oberstreifen – Oberstreifen, das ist sozusagen der Kleinpflasterstreifen zwischen Hauswand und dem, was wir als Laufbahn bezeichnen, wo in der Regel dann größere Platten sind – die Oberstreifen weisen als geringstes Maß 94 cm bzw. max. 1,09 m auf. Es ist ein Mindestmaß für die Fußgängerlaufbahn von 1,50 m, das ist sozusagen die absolute Untergrenze, in jedem Fall freizuhalten und für das Herausstellen von Tischen und Stühlen muss eine Fläche von 70 cm Tiefe im Oberstreifen, also zwischen Hauswand und Laufbahn müssen immer 70 cm vorhanden sein, um eine Sondernutzung zum Herausstellen von Tischen und Stühlen zu erteilen.
Das ist auch alles sozusagen damals nicht willkürlich erfolgt, sondern wenn sie sich vorstellen, dass sie einen Tisch haben und zwei Stühle und zwei Menschen sitzen daran und sitzen sozusagen sich gegenüber und schauen sich an, dann brauchen sie 70 cm Breite, um dort ihren Stuhl zu postieren und den Tisch vor sich zu haben. Und wenn das sozusagen unterhalb von 70 cm ist, dann lässt sich das nicht abbilden. Da kriegen sie da keinen Tisch und keinen Stuhl hin.
Werden diese Mindestanforderungen, die ich aufgeführt habe, also 70 cm Oberstreifen plus 1,50 m Laufbahn nicht eingehalten, kann keine Sondernutzung bewilligt werden. Eine Antragsprüfung in der Mainzer Straße hat ergeben, dass die Prüfkriterien hinsichtlich der erforderlichen Breite für die Laufbahn für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie die Mindesttiefe der Nutzungsfläche im Oberstreifen von 70 cm nicht erfüllt sind und somit eine Sondernutzung nicht in
Betracht kommt.
zu Frage 2:
Grundsätzlich wird im Antragsverfahren die Genehmigungsfähigkeit geprüft. Eine Aussage über eine generelle Ablehnung kann nicht getroffen werden. Alle eingehenden Anträge auf Sondernutzung werden anhand der geltenden Entscheidungskriterien geprüft. Ich habe Ihnen gerade gesagt, dass hier nicht sozusagen individuell entschieden wird, sondern diese Maße, die ich Ihnen eben verlesen und genannt habe, sind Grundlage für die Genehmigungspraxis und nach
dem, das wird hier auch wiederholt noch mal in dieser Woche, ich habe es letzte Woche Dienstag mit Ordnungsamt und Wirtschaftsförderung selbst begangen, kommen wir hier zu einem Ergebnis, dass wir entsprechend unseres Konzeptes diese Sondernutzung versagen müssten.
zu Frage 3:
Für die Mainzer Straße ist keine aktuelle Beschwerdelage zu verzeichnen, aber die Beschwerdelage, das habe ich bereits ausgeführt, ist nicht entscheidungserheblich für eine Genehmigung von Sondernutzung oder für eine Versagung. Also die Beschwerdelage ist an allen Stellen im Bezirk eine unterschiedliche, aber Grundlage ist immer das Sondernutzungskonzept und dies gilt in der Mainzer Straße genauso wie in der Simon-Dach-Straße, wie in der Oranienstraße, wie in der Bergmannstraße und in allen anderen Straßen, die mit Sondernutzungen belegt sind.
zu Nachfrage 1:
Das trifft in die gleiche Richtung, ob es sich hier um einen Hotspot handelt. Mit Sicherheit nicht, insbesondere nicht im Vergleich zu anderen Straßen, insbesondere im Simon-Dach-Kiez, der ja nicht weit entfernt ist. Es handelt sich hier nicht um einen Hotspot und wir haben auch sozusagen keinen besonders großen Gastronomieanteil in der Mainzer Straße zu verzeichnen.
Allerdings, und das habe ich auch gesagt, die Erfahrungen zeigen, das muss nicht so bleiben. Also wir haben relativ viele Straßen gehabt im Bezirk mit einer vielfältigen Nutzungsmischung von Kleingewerbe, Polsterer, kleine Handwerksbetriebe, Schlossereien, Farbenläden, Gemüseläden und wir haben dort heute gastronomische Nutzung, was wir ja alle hier kritisieren und im Rahmen unserer Möglichkeiten auch versuchen, zu stoppen, weil wir auch verhindern wollen, dass Kleingewerbe verdrängt wird.
zu Nachfrage 2:
Also noch mal: Das Ordnungsamt setzt hier keine besonderen Ressourcen ein, sondern jeder Antrag auf eine Sondernutzung muss beim Ordnungsamt gestellt werden und jeder Antrag wird auf Grundlage des Sondernutzungskonzeptes vom Ordnungsamt beschieden. Das ist sozusagen die Verfahrensweise zu jedem einzelnen Antrag, völlig unabhängig davon, in welcher Straße das Gewerbe ansässig ist und welches Maß an Nutzung hier beantragt wird. Das Verfahren ist immer das gleiche.
So und jetzt komme ich zum Thema Sondernutzungskonzept und Lebenswirklichkeit. Wir haben hier in der Mainzer Straße die besondere Situation, dass der Laufstreifen, also das, was nicht Kleinpflaster ist, die großen Platten, auf denen man gemeinhin läuft, die sind in dieser Straße relativ schmal, das hatte ich bereits ausgeführt. Die sind größtenteils längs verlegt, also parallel zur Hauswand und nicht quer. Jetzt könnte man ein bisschen süffisant sagen, würde man den Gehweg aufreißen, würde die Platten um 90 cm drehen und ein bisschen was vom Unterstreifen wegnehmen, also von dem Kleinpflasterstreifen am Straßenrand, dann würde man wahrscheinlich an vielen Stellen die 70 cm bekommen und die 1,50 m. So und das ist dann der Moment, wo es dann schwierig wird und nicht mehr so ohne Weiteres erklärbar ist.
Also für Juristinnen und Juristen vielleicht, für alle anderen dann vielleicht ein bisschen weniger, aber Herr Striebel hat ja nach meiner Kenntnis eine juristische Ausbildung und ich glaube, wir werden uns hier, insbesondere auch nächste Woche im Ausschuss, noch mal darüber unterhalten.
Also meine Frage ist und in der Tat, die ist noch nicht abschließend rechtlich geklärt. Lässt sich grundsätzlich, also ich rede immer nicht nur von der Mainzer Straße, aber wir reden heute hier über die Sondersituation, lässt sich Laufbahn anders definieren als Laufbahn sind immer die großen Platten? Das ist hier die entscheidende Frage.
Lässt sich Laufbahn beispielsweise so definieren, wir nehmen die Mitte der vorhandenen Laufbahn, die hier zu schmal ist, messen nach rechts und links 75 cm, kommen somit auf die 1,50 m, kommen somit an vielen Stellen, auch das haben wir ausgerechnet, in der Mainzer Straße auch auf 70 cm mindestens Oberstreifen und nehmen in Kauf, dass wir sozusagen im Durchschnitt 25 cm des Unterstreifens sozusagen als Laufbahn bezeichnen und nicht als Unterstreifen. Das ist die
Frage.
Und nach allem, was wir abgewogen haben und durchaus auch in langen Gesprächen mit Ordnungsamt und Wirtschaftsförderung, ist diese Frage nicht ohne Weiteres und ganz leicht zu beantworten.
Und deswegen finde ich, wir sollten uns die Zeit nehmen an dieser Stelle, diese Frage eindeutig zu beantworten. Wenn die sozusagen eindeutig und möglicherweise von mehreren Stellen beantwortet wird, dass es nicht möglich ist, dann gehe ich davon aus, dass es bei der Entscheidungssituation, die bis heute im Raum steht, bleibt. Sollte es möglich sein, dann werde ich natürlich davon Gebrauch machen und dann sagen, dann haben wir eine Situation, wo wir eine Genehmigung aussprechen könnten.
Da diese Prüfung nicht abgeschlossen ist und da bitte ich um Ihr Verständnis, weil das ist wirklich Deine knifflige Frage und wir möchten alle nicht, und das sieht auch das Bezirksamt so, dass das Sondernutzungskonzept kippt und wir dann Sodom und Gomorra in allen Teilen des Bezirks haben und dann alle Gastronominnen und Gastronomen machen, was sie wollen. Das können wir alle nicht wollen. Aber diese Prüfung ist nicht abgeschlossen. Deswegen habe ich heute früh entschieden, dass die Sondernutzungserlaubnisse in der Mainzer Straße, die jetzt vom Auslaufen betroffen sind in diesem Monat, um zwei Monate verlängert werden, konkret bis zum 31.08.2017.
Ich sage auch konkret bis zum 31.08.2017 und nicht bis zum 30.09., dass nicht irgendwer auf die Idee kommt, da will sich ein Stadtrat noch sozusagen über den Tag der Bundestagswahlen mit einem unangenehmen Thema retten. Ich glaube, dass wir das bis Ende August oder ich hoffe, dass wir es bis dahin eindeutig klären können und ich werde dies auch tun ausdrücklich in enger Rücksprache mit den Fraktionen und werde sie auch in den Sommerferien auf dem Laufenden halten und vielleicht kriegen wir …
Zwischenrufe
… ich möchte keine Medaille, ich möchte eine vernünftige Lösung, Herr Amiri. Ach der Fahrradfahrer, ach, ich dachte, Sie hatten mich für eine Medaille vorgeschlagen, aber die hätte ich postwendend abgelehnt. Ich erinnere mich an Zeiten, so bis 1989, da habe ich ganz viele bekommen, die ich eigentlich gar nicht haben wollte.
Ich würde Ihnen vorschlagen, wir diskutieren das noch mal und dann auch anhand von Fotos und Zeichnungen am kommenden Dienstag im Ausschuss Wirtschaft und Ordnungsamt. Wir haben noch mal die Zeit, zu prüfen. Ich werde auch – Herr Baasen, er sitzt noch da – noch mal sehr kurzfristig ans Rechtsamt herantreten und ich denke auch noch mal an die obere Straßenverkehrsbehörde, um hier noch mal sozusagen Stellungnahmen einzuholen, aber gleichwohl – sollten alle zum selben Ergebnis kommen, sehe ich hier wenig Spielraum. Also ich werde nicht politisch verantworten, ein Sondernutzungskonzept wegen einer zugegebenermaßen schwierigen Situation in der Mainzer Straße zu kippen und in Kauf zu nehmen, dass wir dann im ganzen Bezirk einen Zustand der Regellosigkeit in Bezug auf Sondernutzung haben. Das geht nicht, aber ich werde alles dafür tun, sozusagen zu schauen, was im Rahmen des Ermessens hier möglich ist. Das kann ich Ihnen zusagen.
Herr Wolf: Ja, vielen Dank. Also die Nachfragen, die ich jetzt stellen wollte, haben Sie ja schon beantwortet. Ich komme im Gegensatz zu Herrn Striebel nicht aus der Juristenfraktion, sondern eher von dem gesunden Menschenverstand her. Also wo ich wirklich auch schon sagen muss, was mich schon wundert, also die Auswahl dieser Straße …, sorry für alle Juristen, die ich jetzt irgendwie vor den Kopf gestoßen habe, aber … Also was jetzt wirklich eine ernstgemeinte Frage ist, ist tatsächlich die: Wie kam es zu dieser Neubewertung, also das ist das eine, also es wird von der Ini auch gesagt, dass es eine Neuvermessung gab, warum findet die dort statt, warum wird eine neue Bewertung ausgerechnet in einem Kiez gemacht, der eben nicht, wie wir alle bei anderen Straßen schon eher sehen, also Hotspots, gekippt ist, sondern in einer Straße, wo wir einen relativ gesunden öffentlichen Raum haben würde ich sagen.
Und das Zweite ist dann …, es betrifft ja in erster Linie dann auch nicht Gastronomie, sondern eben Gemüseläden und Buchläden. Da würde ich mich fragen, … oder …
Frau Jaath: Sie stellen gerade zwei Nachfragen, Sie dürfen aber nur eine stellen …
Herr Wolf: …das war der juristische Konter. Okay, das habe ich nicht gewusst, dann höre ich auf.
zu Nachfrage 3:
Es ist ja schon mal sehr sympathisch, weil Sie wissen, meine Frau ist Volljuristin und deswegen haben wir auch diverse Dispute sozusagen in Fragen von juristischer Einschätzung und … gut. Solche Diskussionen sind in Teilen nicht einfach.
Um es kurz zu beantworten: Es gibt hier weder eine Neubewertung noch eine besondere Behandlung der Mainzer Straße. Das gilt überall gleichermaßen. 70 cm Oberstreifen, mindestens 1,50 m Gehwegbreite. Wo sie stärker frequentierte Gehwege haben, im Simon-Dach-Kiez, auch an anderen Stellen gibt es sozusagen immer Einschätzungen der Gefährdungslage für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer. Deswegen sind die 1,50 m die absolute Mindestbreite. Es kann oder ist auch so an anderen Orten, dass sie dann 1,80 m, 2 m oder sogar über 2 m hinaus haben. Die 1,50 m sind eine Mindestbreite.
Die Tatsache, dass neu vermessen wurde ist darauf zurückzuführen, dass ich das Ordnungsamt beauftragt habe, hier noch mal zu messen, um genau konkret die Zahlen zu haben, um das zu prüfen, was ich Ihnen gerade sozusagen als Prüfgegenstand vorgestellt habe. Das geht darauf zurück, dass ich gesagt habe, ich nehme zur Kenntnis, dass wir in der Anwendungspraxis des Sondernutzungskonzeptes, was seit fünf Jahren gilt, zu einer Entscheidung kommen. Zu der ist das Ordnungsamt gekommen und das ist völlig okay. Ich kann dem Ordnungsamt überhaupt keinen Vorwurf machen. Die machen das nach dem gleichen Verfahren, wie sie es immer tun.
Aber es gibt hier keine Neubewertung. Es gibt sozusagen durch meinen Auftrag eine Prüfung, ob eine Laufbahn definiert ist, fest definiert, das ist unumstößlich durch … das ist breite Platte, alles andere ist Kleinpflaster, demzufolge Oberstreifen und Unterstreifen. Das ist der Auftrag, aber es gibt keine Neubewertung von Seiten des Ordnungsamtes, was die 70 cm und die 1,50 m Mindestlaufbahnbreite betrifft.
Sie erinnern sich vielleicht an die Auseinandersetzung im letzten Jahr, wo dann ein Gastwirt sozusagen pressewirksam 2 cm oder 3 cm von seinem Biertischchen entfernt hat. Auch das geht darauf zurück, dass hier sozusagen 70 cm Mindestbreite vorgesehen waren und da sind es dann im Zweifel auch mal 2 cm oder 3 cm, die dann zu viel sind, wenn der Tisch übersteht. Also insofern keine Neubewertung.
Herr Amiri: Ja, Herr Hehmke, habe ich Sie richtig verstanden …, hier liegt übrigens noch Ihr Stift … habe ich Sie richtig verstanden, dass das Bezirksamt nicht meine Auffassung teilt, dass dieses Konzept für die Sondernutzung dringend überarbeitet werden muss, weil es schlichtweg an der Lebenswirklichkeit der Menschen und Bürger in diesem Kiez vorbeigeht, da es eben nicht dazu führt, wirklich die sogenannten Hotspots einzudämmen, sondern das letzte Bisschen, was wir an
Lebensqualität im Kiez haben, das sind die kleinen Straßencafés und Läden, uns nehmen?
zu Nachfrage 4:
Herr Amiri, was ich vorzuliegen habe, ist ein Konzept. Und auf Grundlage dieses Konzept, so wie es vorliegt, muss man oder muss ich oder muss das Ordnungsamt Entscheidungen treffen.
Wenn sich Dinge verändern und man nimmt Problemlagen anders war, dann sind Konzepte genauso veränderbar wie Gesetze. Das ist ja nicht in Stein gemeißelt und es sind auch nicht die Worte Moses. Also insofern glaube ich, dass wir jetzt gucken sollten, dass wir also diesen Prüfauftrag, den ich formuliert habe, umsetzen und schauen, wie ist die Bewertung. Und unabhängig davon bin ich für jeden Hinweis dankbar und auch für Anregungen sozusagen, in welcher Weise man das Konzept fortschreiben oder modifizieren könnte oder sollte, möglicherweise um diverse Zielstellungen oder unterschiedliche Zielstellungen zu verfolgen. Die haben Sie ja beschrieben.
Also wir haben ein Sondernutzungskonzept, mit dem sind viele, viele unzufrieden weil sie sagen, das trägt nicht dazu bei, dass die besondere Belastungssituation in den Kneipenkiezen erträglich wird. Und gleichermaßen trägt es nicht dazu bei, dass wir in Straßen wie der Mainzer Straße hier zu einer
anderen Genehmigungsentscheidung kommen.
Aber ich glaube, sowas macht man dann auch nicht in zwei Monaten, sondern sowas braucht da mehr Vorlauf. Ich bin gerne bereit, mit Ihnen, zusammen mit dem Ausschuss, da Überlegungen anzustellen. Dinge verändern sich, aber ich würde jetzt immer davor warnen, in einem Schnellschuss Dinge zu kippen, die sich über mehrere Jahre bewährt haben und die bei neun Gerichtsentscheidungen Bestand hatten. Also das wäre sozusagen auch meine Grenze, wo ich dann sagen würde, man kann nicht, weil ich hier eine besondere Situation haben, da mal eben ein Konzept, was seit fünf Jahren in Kraft ist, umstoßen.
Aber fortschreiben und darüber nachdenken, ob man Dinge .., also der Prüfauftrag, den ich formuliert habe, der betrifft ja nicht eine Konzeptveränderung. Der betrifft ja eine Präzisierung. Also der betrifft eine Klärung der Frage, was ist eigentlich eine Laufbahn und was ist keine Laufbahn. Kann man die anders definieren, als: Hier ist die Platte?
Herr Amiri:
… aber Herr Hehmke, hier geht es um eine Präzisierung und nicht um eine Veränderung.
noch zu Nachfrage 4: Eine Präzisierung ist eine Veränderung eines Ist-Zustandes in Richtung eines Soll-Zustandes. Ich würde nur davor warnen, sozusagen in dem Eifer, etwas Gutes zu wollen, Dinge fundamental über den Haufen zu werfen, die sich fünf Jahre lang bewährt haben. Dabei will ich es mal belassen und dann Dienstag mehr und dann schauen wir mal.
Ach so:
Weil wir einige Besucherinnen und Besucher aus der Mainzer Straße haben, ich will mich auch nicht wegducken, ich weiß, dass es am 24.06. eine Veranstaltung gibt. Ich werde da erscheinen. Ich hoffe, ich komme rein. Ich hoffe, ich komme dann auch wieder raus und dann werden wir auch da in die Diskussion kommen.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 14.06.2017
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*innen: Pascal Striebel, Tobias Wolf, Dr. Thomas Weigelt