Initiator: B’90/Die Grünen, Julian Schwarze, Dr. Thomas Weigelt

Dringliche große Anfrage

Vorbemerkung:

Am 24. Mai 2018 – und damit nach Fristablauf für die reguläre Einreichung von Großen Anfragen für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 30. Mai 2018 – zitiert das Neue Deutschland unter der Überschrift „Nichts genaues weiß man nicht“ den Stadtrat Knut Mildner‐Spindler mit den Worten „allerdings kennen wir die Häuser schon sehr gut“ in Bezug auf diejenigen Häuser, welche am 20. Mai 2018 von Aktivist*innen besetzt wurden.

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

1. Wann und wodurch hat das Bezirksamt Kenntnis vom Leerstand des Hauses
a. Arndtstraße 13
b. Petersburger Straße 16
c. Reichenberger Straße 114
d. Frankfurter Allee 84
erlangt und was hat es gegen diesen Leerstand getan?

2. Sind dem Bezirksamt weitere Häuser bekannt, die leer oder zu großen Teilen leer stehen
(z.B. ein Seitenflügel)? Wenn ja, welche?

3. Sind dem Bezirksamt leerstehende Häuser oder einzelne Wohnungen bekannt, die im Eigentum städtischer Wohnungsbaugesellschaften stehen?

4. Wieso hat das Bezirksamt anscheinend nicht zeitnah nach dem es von dem Leerstand der Häuser Arndtstraße 13, Petersburger Straße 16, Reichenberger Straße 114 und Frankfurter Allee 84 Kenntnis erlangt hat, durch ordnungsrechtliche Maßnahmen (wie z.B. durch
Verwaltungszwang oder der nun möglichen treuhänderischen (Zwangs-)Verwaltung), diese Häuser wieder dem Wohnungsmarkt zugeführt?

5. Wieso gestattet es das Bezirksamt, dass nach der Erteilung von Baugenehmigung für die Wiederwohnbarmachung von leerstehenden Häusern, der Eigentümer Jahre verstreichen lässt bis er von der Baugenehmigung Gebrauch macht?

6. Hält das Bezirksamt seine bisherigen Maßnahmen für ausreichend, um wirksam gegen Leerstand von Wohnraum vorzugehen?

Friedrichshain-Kreuzberg, den 29.05.2018
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Julian Schwarze, Dr. Thomas Weigelt