SA/137/IV

Schriftliche Anfrage

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele Sportvereine sind in der AG organisiert? (Bitte namentlich auflisten)

Von der Arbeitsgemeinschaft der Friedrichshainer-Kreuzberger Sportvereine e. V. hat das Schulamt die Auskunft erhalten, dass aktuell 65 Vereine Mitglieder der Arge sind. Die Namen der einzelnen Vereine sind in der beigefügten Liste aufgeführt (Anlage 1).

2. Wie viele Sportvereine aus Kreuzberg sind in der AG organisiert?

3. Wie viele Sportvereine aus Friedrichshain sind in der AG organisiert?

37 Vereine sind aus dem Ortsteil Kreuzberg und 18 Vereine haben ihren Sitz in Friedrichshain. Die restlichen 10 Vereine sind überbezirklich aktiv oder sie stammen aus Nachbarbezirken, die Sportstätten in Friedrichshain-Kreuzberg nutzen.

4. Aus welchem Grund sind Friedrichshainer Sportvereine aus der AG ausgetreten?

Auf telefonische Nachfrage des Schulamtes wurde von der Arge mitgeteilt, dass der letzte Vereinsaustritt zum 31.12.2010 durch einen Kreuzberger Sportverein vollzogen wurde. Ein Grund wurde nicht angegeben. Seitdem sind keine Vereine aus der Arbeitsgemeinschaft der Friedrichshainer-Kreuzberger Sportvereine e. V. ausgetreten.

5. Welche Aufgaben hat sich die AG gegeben?

Die Aufgaben der Arbeitsgemeinschaft Friedrichshainer/Kreuzberger Sportvereine e. V. sind in der Vereinssatzung beschrieben. In § 2 der Vereinssatzung wird als Zweck des Vereins die Förderung des Sports angegeben. Es folgt eine detaillierte Aufstellung, wie dieser Zweck verwirklicht werden soll. Ein Auszug aus der Satzung mit der Beschreibung des Satzungszweckes ist beigefügt (Anlage 2).

6. Auf welcher rechtlichen Grundlage arbeitet die AG?

Die Arbeitsgemeinschaft der Friedrichshainer-Kreuzberger Sportvereine ist ein eingetragener Verein und unterliegt dem Vereinsrecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Die Berechtigung der Existenz einer Sportarbeitsgemeinschaft leitet sich aus § 20 des Gesetzes über die Förderung des Sports im Land Berlin (Sportförderungsgesetz – SportFG) ab.

Dort heißt es, dass zur Koordinierung der bezirklichen Sportangelegenheiten Sportarbeitsgemeinschaften unter Beteiligung der anerkannten Sportorganisationen im Bezirk gebildet werden. Mit „anerkannten Sportorganisationen“ sind die sportförderungswürdigen Vereine
gemeint (siehe § 2 SportFG).

7. Aus welchem Grund nehmen VertreterInnen der AG an der Vergabe von
Zuwendungsmitteln aus dem Bezirkshaushalt für den Kinder- und Jugendsport teil? Die Teilnahme von Vertreterinnen bzw. Vertretern der Arge ist in Punkt 3 der „Richtlinien zur Förderung des Kinder- und Jugendsports in Friedrichshain-Kreuzberg durch Gewährung von Zuwendungen an Friedrichshainer und Kreuzberger Sportvereine“ geregelt. Dort wird die Zusammensetzung des Vergabebeirates beschrieben.

Demnach besteht der Vergabebeirat unter anderem aus „einer Vertreterin oder einem Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Friedrichshainer-Kreuzberger Sportvereine“ (siehe Anlage 3).

8. Wie oft im Jahr tagt die AG?

Laut Vereinssatzung ist mindestens einmal jährlich bis Ende März eine Mitgliederversammlung einzuberufen.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers

Friedrichshain-Kreuzberg, den 30.07.2013
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*in: Jutta Schmidt-Stanojevic