Drs. Nr.: DS/0324/III
Ursprung: Mündliche Anfrage
Initiator: B’90/Die Grünen
Mündliche Anfrage
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche neuen Aufgaben kommen auf das bezirkliche Ordnungsamt im Zuge der Einführung der Umweltzone und der Umsetzung des Gesetzes zum Schutz von NichtraucherInnen zu? 2. Ist die Erfüllung dieser Aufgaben im Rahmen der aktuellen personellen Ausstattung des Ord-nungsamts gewährleistet? 3. Falls nein: Welche Personalausstattung wäre nötig, um diesen Aufgaben nachzukommen? 4. Was unternimmt das Bezirksamt, um die Erfüllung der Aufgaben – mit oder ohne zusätzliches Personal – zu gewährleisten?
Antwort von Stadtrat Dr. Beckers:
Zu 1: Der Senat hat die Einrichtung der Umsetzung zum 1.1.2008 mit kommissionsabhängigen Fahrverboten in 2 Stufen beschlossen. In den nächsten Tagen wird dann ein Leitfaden für Aus-nahmegenehmigungen von Fahrverboten durch die zuständige Senatsverkehrsbehörde in den Bezirken hier im Ordnungsamt angesiedelt sein, veröffentlicht. Das Ordnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg hat dabei mitgearbeitet. Die Bezirksämter, die in der Umweltzone liegen, sind für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen zuständig. Die Anträge können ab dem 1.9.2007 gestellt werden. Berlinweit wird mit 80000 Anträgen gerechnet. Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg rech-nen wir mit einem erheblichen Anteil, weil der Bezirk gänzlich in der Umweltzone liegt. Ausnahme-genehmigungen sind möglich für den Wirtschaftsverkehr, für den Schwerlasttransport auf be-stimmten Strecken, schwerbehinderter und Berufspendler mit Nachweis zu ungünstigen Arbeits-zeiten. Nach dem 22 seitigen Leitfaden für eine Ausnahmegenehmigung und einer dezidierten Rechst- und Sachprüfung mit umfangreichen Nachweispflichten erforderlich ist, wird mindestens mit einer halbstündigen Bearbeitungszeit eines Antrages gerechnet. Die Bezirke sind auch für die Widerspruchsbearbeitung zuständig, da die Genehmigungspraxis respektiv sein soll, wird auch mit einer erheblichen Zahl von Widersprüchen und anschließenden Klageverfahren gerechnet. Die Senatsvorlage sieht auch vor, dass die Überwachung der Plaketten durch die Überwachungskräfte des Außendienstes vorgenommen werden sollen. Das Nichtraucherschutzgesetz sieht vor, dass die Aufgaben von den Ordnungsämtern im Rahmen des zugewiesenen Budgets wahrgenommen wird. In welchem Umfang Kontrollen durchgeführt werden, entscheidet das zuständige Ordnungs-amt nach pflichtgemäßen Ermessen. Eine Ausübung des Ermessens wird aufgrund der personel-len Kapazitäten nicht möglich sein und Kontrollen werden sich nur an der aktuellen Beschwerdela-ge orientieren.
Zu 2: Nein. Zum Außendienst – bereits zum jetzigen Zeitpunkt können mit der ak-tuellen Personalausstattung nicht alle umfangreichen im Außendienst wahrgenommen werden. Nach Richtung der Ordnungsämter wurden diesen zusätzliche Aufgaben übertragen, wie z.b. Kon-trolle der Radfahrer auf Gehwegen und die Kontrolle bei Schnee und Eis. Es erfolgte jedoch keine weitere Personalzuweisung. Im Rahmen der Haushaltsplanung 2008/09 musste auch das Ord-nungsamt Personal einsparen. Die ursprünglich für das BA laut Ordnungsämterrichtungsgesetzt empfohlene Mitarbeiterzahl im allgemeinen Außendienst wird nicht mehr erreicht. Eine ordnungs-gemäße Übernahme weiterer Aufgaben ist bei den jetzigen personellen Bedingungen nicht mehr möglich. Zusätzliche Aufgaben können nur zulasten der bezirklichen Aufgaben wahrgenommen werden. Der Innendienst des Ordnungsamtes kann die Ausnahmegenehmigungen für die Umwelt-zone ab 1.9.2007 nur erteilen, wenn das bereits beim zentralen Stellenpool geförderte Personal zeitnah zur Verfügung gestellt wird.
Zu 3: Im Innendienst müssten mindestens 45 für die detaillier-te Sach- und Rechtsprüfung, für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung zur Umsetzung not-wendig. Die Überwachung der Umsetzung und des Nichtraucherschutzes kann nur erfolgen, wenn mehr Streifen unterwegs sind, als bisher. Durch das Ordnungsamt wird eingeschätzt, dass min-destens 12 zusätzliche Mitarbeiter notwendig sind. Diese 12 Mitarbeiter verteilt auf Früh- und Spätschicht und Wochenenddienste würden im Ergebnis die tägliche Präsenz pro Schicht um ma-ximal 3 Streifen erhöhen. Damit wäre zumindest gewährleistet, dass Kontrollen für diese Aufga-benerweiterung durchgeführt werden könnten. Umfassend können diese Kontrollen mit der ge-nannten Zahl auch nicht sein.
Zu 4: Das Ordnungsamt kann ohne zusätzliche Kräfte die Aufgaben unter Reduzierung der bisherigen Aufgabenwahrnehmung wahrnehmen. Von einer Erfüllung der Aufgaben, wie von der Bevölkerung erwartet, kann nicht die Rede sein. Vielmehr Fallbezogen, d.h. auf aktuelle Beschwerden reagiert werden. Das dürfte dann den berechtigten Unmut der Bevölke-rung nach sich ziehen. Die Präsenz des Ordnungsamtes, z.b. in öffentlichen Erholungsanlagen erwartet bzw. auf das Ordnungsamt setzt. Wenn eine Verkehrsbehinderung vorliegt und eine zeit-nahe Abhilfe notwendig ist oder ein Lärmverstoß zur Anzeige gebracht werden soll.
Herr Wesener: Mich würde noch mal interessieren, sie haben ja gesagt im Zusammenhang mit dem gesetzlichen Schutz von NichtraucherInnen würde das BA bzw. das Ordnungsamt nur aktiv werden, wenn Be-schwerden gemeldet werden. Halten sie das für wünschenswert, dass man sozusagen aktiv die Einhaltung dieses Gesetzes kontrolliert, auch wenn es im Rahmen der personellen Ausstattung nicht möglich ist und dann würde mich noch interessieren, dieses Zahl von 5 Stellen, die nachge-schoben werden und sie haben jetzt eben noch mal gesagt, nötig wären eigentlich 12. Gibt es da noch weitere Gespräche mit dem Senat oder Senatsverwaltung für Finanzen sozusagen die Lücke zwischen 5 und 12 eventuell zumindest doch noch annähern kann.
Dr. Beckers: Ich denke, wir werden Stichproben machen, gerade in der ersten Zeit, wo das Nichtrauchergesetz in Kraft tritt, aber es ist natürlich klar, dass nach dieser zeit der Stichproben eine regelmäßige Kontrolle nicht stattfinden wird, also dann wird pö a pö dazu übergegangen, dass eben auf Be-schwerden reagiert wird. Diese 12 Mitarbeiter, die wünschenswert wären, da gibt es ja unter-schiedliche Meldungen, die auch in der Presse nachzulesen waren, die mich erst erfreut haben , beim Nachfragen dann doch wiederum nicht die Signale bekommen habe, dass da ernsthaft et-was geprüft wird. Wir sind im Gespräch mit der entsprechenden Senatsverwaltung und dem Staatssekretär. Der RdB ist da auch aktiv und man kann nur hoffen, dass der eine oder andere da ein Einsehen hat, denn wenn Gesetze beschlossen werden, dann müssen sie auch wirksam exe-kutiert werden und dazu gehört eine Personalausstattung, die das ermöglicht, aber ich denke mal, diese Dinge werden wir in der Haushaltssituation noch haben.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 30.01.08
B’90/Die Grünen
Herr Wesener, Daniel
(Antragsteller/in, Fragesteller/in bzw. Berichterstatter/in)