DS/2050/III

Mündliche Anfrage

Vorbemerkung: Das Bildungs- und Teilhabepaket ist bisher noch nicht beschlossen. Die Abstimmung im Bundesrat ist für den 17.12.10 vorgesehen. Der Vermittlungsausschuss ist für den 20.12.10 vorgesehen.

1. Wie viel Mittel stehen dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg voraussichtlich im Jahr 2011 für Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften (Bildungspaket) zur Verfügung und wie gestaltet sich das Verhältnis zum geschätzten Bedarf?

Eine Begrenzung der Mittel nach oben ist nicht bekannt, da es sich um einen Leistungsanspruch handelt.

2. Wie werden die Eltern über die Fördermöglichkeiten für ihre Kinder informiert, so dass ein gleichberechtigter Zugang zu den Leistungen erfolgen kann?

Es gibt bereits zum jetzigen Zeitpunkt adressatengerechte Veröffentlichungen, welche Ansprüche mit dem Bildungs- und Teilhabepaket eingeführt werden sollen:

html- dem BMAS

– Bürgertelefon 01805/676721

– Flyer (siehe Anlage)

– von der Agentur für Arbeit

www.arbeitsagentur.de/nn_26976/zentraler-Content/Pressemeldungen/2010/Presse- 10-064.html

www.arbeitsagentur.de/nn_27836/zentraler-Content/A07-Geldleistung/A071- Arbeitslosigkeit/Allgemein/FAQ-Bildungspaket,renderVersion=renderFull.html

– Flyer sind in Vorbereitung

3. Wie gestaltet sich die Kooperation zwischen dem Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg und den Abteilungen des Bezirksamtes bei der Auswahl und zur Optimierung des Leistungsangebotes von Sport-, Kultur-, Bildungs- und Lernförderungsanbietern und bei der Information der Leistungsberechtigten?

Bei JobCenter und Bezirksamt gibt es Ansprechpartner und regelmäßige/n Austausch und Abstimmung. Auf Landesebene laufen ebenfalls Beratungen.

Nachfragen

1. Wie kann die Einheitlichkeit des Verfahrens und der Gutschein- und Kostenübernahmeregelungen bei einer voraussichtlich nicht kleinen Anzahl an Leistungsanbietern gewährleistet werden?

Das einheitliche Verfahren wird über die Geschäftsanweisungen und Handlungsempfehlungen der Bundesagentur für Arbeit gewährleistet.

2. Genügt ein Maximalbetrag von 10 € pro Monat und Kind/Jugendlichem nach Meinung des Bezirksamtes, um als ausreichendes soziokulturelles Teilhabebudget für Vereins-, Kultur und Ferienangebote gelten zu können, oder besteht nicht sogar die Gefahr, dass Strukturen des kostenlosen Zugangs, die sich in der Praxis bewährt haben, gefährdet werden?

Ein Betrag von 10,00 € ist sicher nicht ausreichend, um die soziokulturelle Teilhabe im Sinne der Absicht des Gesetzes zu gewährleisten. Ob Strukturen durch die Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets gefährdet werden könnten, kann vom Bezirksamt nicht beurteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Knut Mildner- Spindler

Friedrichshain-Kreuzberg, den 15.12.10

Bündnis 90/Die Grünen

Fragesteller: Rüdiger Brandt