DS/1796/IV Antrag
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, eine soziale Erhaltungssatzung nach § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 BauGB für den Bereich südlich des Kottbusser Tors (zwischen Skalitzer Str., Mariannenstr. und Kohlfurter Str.) zu erlassen bzw. das bestehende Erhaltungsgebiet Luisenstadt entsprechend zu erweitern. Dazu soll es die notwendigen Untersuchungen einleiten und einen Aufstellungsbeschluss fassen. So soll auch dort die Bevölkerung vor drohender Verdrängung durch umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen und Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen geschützt werden.
Begründung:
Der Deutsche Wohnen AG gehört nach Übernahme der ehemals landeseigenen GSW ein Großteil der Wohnhäuser südlich des Kottbusser Tors. Vor dem Hintergrund der im Juni 2015 auf derHauptversammlung verkündeten Geschäftsziele ist in der nächsten Zeit mit erhöhtem Verdrängungsdruck und umfangreichen Modernisierungsmaßnahmen zu rechnen. So prognostiziert die Deutsche Wohnen in ihrem Geschäftsbericht 2014 für ihre Berliner Bestände ein Mietsteigerungspotenzialgegenüber den aktuellen Vertragsmieten von 21,2 Prozent. Es ist davon auszugehen, dass die Deutsche Wohnen AG die Wohnungen erheblich modernisieren will, damit sie bei der Neuvermietung nicht an die sog. Mietpreisbremse gebunden ist und weit überdurchschnittliche Mieten erzielen kann.
Nur so kann die Deutsche Wohnen ihre selbstgesetzten Mietsteigerungserwartungen
realisieren. Durch diese Luxusmodernisierungen werden die Wohnungen für breite Schichten der Bevölkerung und insbesondere für die jetzige Bewohnerschaft nicht mehr zahlbar.
Hinzu kommt, dass systematisch durch die Deutsche Wohnen eine frühzeitige Rückzahlung der öffentlichen Aufwendungsdarlehen erfolgt, wodurch immer mehr bisherige Sozialbindungen verloren gehen. Während bei sozialgebundenen Wohnungen noch Einfluss vom Land Berlin ausgeübt werden kann, fällt diese Möglichkeit für die bereits abgelösten Wohnungen weg. Dadurch kann beliebig modernisiert werden. Eine Milieuschutzsatzung würde dies auf den zeitgemäßen Ausstattungszustand einer durchschnittlichen Wohnung begrenzen. Luxusmodernisierungen werden somit wirksam verhindert und die soziale Mischung südlich des Kottbusser Tors würde erhalten werden.
Ebenso ermöglicht die Umwandlungsverordnung in Erhaltungsgebieten die Untersagung der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen. Insbesondere das Umwandlungsgeschehen ist einer der Hauptverdrängungsmotoren in der Stadt. Um die Mieterinnen und Mieter zu schützen, ist die Einführung des Milieuschutzes für das südliche Kottbusser Tor wichtig.
Diese soziale Mischung rund um den Kotti ist besonders erhaltenswert. Umgeben von der gründerzeitlichen Bebauung in den Nachbarkiezen und großer Teile Kreuzbergs, bietet das Quartier südlich des Kottbusser Tors noch preisgünstige Wohnungen im Herzen Kreuzbergs. Damit auch weiterhin Kreuzberg ein zu Hause für alle Bevölkerungsschichten sein kann, bedarf es eines Schutzes dieser preiswerten Wohnungen.
Derzeit gilt für den Bereich zwischen zwischen Skalitzer Str., Mariannenstr. und Kohlfurter Str. noch keine soziale Erhaltungssatzung. Um den Mieter*innenschutz zu stärken erscheint insbesondere in Anbetracht des aktuellen Geschäftsgebahrens der Deutschen Wohnen die Ausweitung des Milieuschutzes auf das Gebiet südlich des Kottbusser Tors als dringend geboten. Dazu hat das Bezirksamt schnellstmöglich die notwendigen Untersuchungen einzuleiten, damit daraufhin der Erlass eines Milieuschutzsatzung für das Gebiet erfolgen kann.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 07.07.2015
Antragsteller*innen:
Bündnis 90 Die Grünen/DIE LINKE