In Berlin dürfen weder Kopftuch, Kippa noch Kinder oder Rollstuhl ein Nachteil bei der Wohnungssuche sein. Wir wollen eine vielfältige Stadt, in der sich alle Menschen in allen Stadtteilen wohlfühlen können. Deshalb werde ich noch in diesem Jahr eine Fach- und Koordinationsstelle gegen Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt starten.
Der Bedarf dafür wird von vielen Akteur*innen aus der Antidiskriminierungsarbeit, Mieterverbänden und Stadtteilinitiativen als hoch eingeschätzt. Im engeren Sinne geht es um die Frage eines gleichberechtigten Zugangs zu Wohnraum. Aber natürlich spielen auch Mietkonditionen, die Wohnungsqualität, das Wohnumfeld, das nachbarschaftliche Miteinander und die Beteiligungsmöglichkeiten im Quartier eine Rolle. Insbesondere die ethnische Herkunft und Sprache können Ausgrenzungen und Benachteiligung auf sich ziehen. So erhöht sich beispielsweise das Risiko einer Benachteiligung durch eine sichtbare Religionszugehörigkeit, wie das Kopftuch, deutlich. Durch das Antidiskriminierungsnetzwerk Berlin des TBB wurde beispielsweise ein Fall bekannt, in dem eine alleinerziehende Mutter mit Kopftuch eine Wohnung nicht bekam. Der Vermieter begründete dies mit seinen „Sorgen um die Kinder“, da es Nachbar*innen gäbe, die sich bereits über „Ausländer“ und „ausländische Kinder“ beschwert hätten. Auch der Berliner Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung sind solche Fälle bekannt. Beispielsweise von einem Wohnungsunternehmen, das nicht-deutschsprachigen Wohnungsbewerber*innen mit Verweis auf eventuelle Verständigungsschwierigkeiten einen Mitvertragsabschluss grundsätzlich verweigert hat.
Die Diskriminierung auf dem Wohnungsmarkt hat viele Facetten. Deshalb wird die Fach- und Koordinationsstelle auch Menschen helfen, die aufgrund von Familien- und sozialem Status, Alter oder Behinderung Diskriminierung erfahren. Wenn Eltern beispielsweise wegen der Behinderung ihres Kindes eine Wohnung nicht bekommen, ist das nicht nur niederträchtig. Es ist eine Diskriminierung, die wir nicht dulden dürfen. Ebenso sind geflüchtete Menschen und Projekte, die sich für sie einsetzen, einem hohen Diskriminierungsrisiko ausgesetzt. Die angespannte Situation auf dem Berliner Wohnungsmarkt verschärft diese Probleme zudem.
Das Interessenbekundungsverfahren ist bereits abgeschlossen und noch im Sommer soll die Fachstelle ihre Arbeit aufnehmen.
Dirk Behrendt, Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung