Antrag eingereicht von Maria Haberer, B’90/Die Grünen zur BVV am 25.5.22

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird aufgefordert, die Notwendigkeit der Einrichtung einer zentralen Bußgeldstelle zu prüfen, um Ordnungswidrigkeiten u.a. aus den Bereichen Milieuschutz, Bauordnung und Zweckentfremdung ahnden zu können.

Zu prüfen ist dabei insbesondere, ob die Anzahl der Ordnungswidrigkeiten in den verschiedenen Bereichen eine zentrale Bußgeldstelle rechtfertigt, an welcher Stelle im Bezirksamt diese verortet sein sollte und ob alternativ eine intensivere Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten dezentral befördert und durchgeführt werden kann.

Der BVV ist bis zum 01.10.2022 über die Ergebnisse der Prüfung zu berichten.

Begründung:

Die Möglichkeit, Ordnungswidrigkeitsverfahren durchzuführen, besteht grundsätzlich für die Bereiche Milieuschutz, Zweckentfremdung und Bau- und Wohnungsaufsicht. Es gibt zahlreiche Fälle von Verstößen deren Verfolgung ggf. durch eine zentrale Bußgeldstelle effizienter durchgeführt werden könnte. In nachweisbaren Fällen umgehen Wohnungseigentümer beispielsweise die Genehmigung von Leerstand durch das Verzögern von Sanierungsmaßnahmen. Dies könnte durch § 6 Wirtschaftsstrafgesetz geahndet werden. Hier sollte besonders geprüft werden, inwiefern der Informationsaustausch mit der Aufsicht zur Zweckentfremdung intensiviert werden kann, um intendierten Leerstand im Bezirk zu verhindern.

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