Initiator: B’90/Die Grünen, Werner Heck
Mündliche Anfrage
Abt. Bauen, Planen und Facility Management
Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:
1. Wie beurteilt das Bezirksamt die Aussage im Koalitionsvertrag von r2g: „Die Koalition setzt sich für den durchgehenden Erhalt der Mauerreste und der Grünfläche im Bereich der East Side Gallery, sowie für Verhandlungen mit den Investor*innen über Ausgleichsgrundstücke ein.“ bezüglich des Bebauungsplans V-74?
Der Bebauungsplan V-74 wurde am 30.08.2005 festgesetzt. Dieser sieht überwiegend Öffentliche Grünflächen entlang des Spreeufers vor, sowie im westlichen Bereich ein Baufeld an der ehem. Brommybrücke. In den ursprünglichen Rahmenplänen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung zur Entwicklung der Areale im Bereich Ostbahnhof und Mühlenstraße war eine durchgängige Uferbebauung vorgesehen, die nur durch sog. „Spreefenster“ zum Spreeraum hin unterbrochen werden sollten. Im Zuge der Anschützplanung ab Anfang der 2000er Jahre und die Entscheidung zur Planung eines hochverdichteten neuen Stadtteils um die heutige Mercedes-Benz-Arena konnten die Spreeufergrundstücke als Ausgleichsflächen erworben und als Öffentlichen Grünanlagen angelegt werden.
Die Situation im heutigen westlichen Baufeld hat sich insofern anders dargestellt, als hier bereits zu einem früheren Zeitpunkt Baurecht über rechtskräftige Bauvorbescheide entstanden ist, die sich auf die damals geltenden Rahmenpläne und die dort vorgesehen Bebauung bezogen. Bei Entzug des bestehenden Baurechts zugunsten unbebauter öffentlicher Grünflächen bestand das Risiko von beträchtlichen Schadenersatzforderungen an das Land Berlin, so dass seinerzeit entschieden wurde, im westlichen B-Plangebiet auch weiterhin ein Baufeld zu belassen. Der darin befindliche Wohnturm an der Brommybrücke wurde bereits realisiert.
Für das Bezirksamt wäre eine Ausweitung der bisherigen Grünflächen an der Spree insbesondere in Anbetracht der großen Attraktivität und des bestehenden Nutzungsdrucks wünschenswert und so gesehen werden die entsprechenden Aussagen des Koalitionsvertrags ausdrücklich begrüßt. Vor dem geschilderten Hintergrund kann der Verzicht auf das zweite Projekt, das sog. „Waterfront Living“ allerdings nur im Einvernehmen mit dem Eigentümer geändert werden. Hierzu gibt es noch keine Aussagen.
2. Wurden bezüglich der Umsetzung dieser Absichtserklärung, die ja eine Kehrtwende zur bisherigen Politik von SenStadt und SenFin bedeuten würde, bereits Gespräche mit den zuständigen Senatsverwaltungen aufgenommen?
Nein, bisher wurden keine Gespräche diesbezüglich mit den zuständigen Senatsverwaltungen geführt.
3. Gibt es Überlegungen hinsichtlich einer Änderung des Bebauungsplans V-74 mit dem Ziel, den ehemaligen Todesstreifen hinter der East Side Gallery als Grünfläche o.ä. auszuweisen?
Wie zu Frage 1 erläutert, kann der Verzicht auf das Projekt „Waterfront Living“ nur im Einvernehmen mit dem Eigentümer geändert werden. Hierzu gibt es noch keine Aussagen.
Nachfragen:
1. Wurden bereits Verhandlungen über ein Austauschgrundstück für den geplanten Hotelkomplex von Investor Alon Mekel aufgenommen?
Nein, bisher wurden keine Verhandlungen diesbezüglich mit dem Investor aufgenommen.
2. Wie ist der aktuelle Stand bezüglich der Planungen und Umsetzung des Bebauungsplans V-74 und der Errichtung des Wohn- und Hotelkomplexes Waterfront Living?
Der Bebauungsplan V-74 wurde am 30.08.2005 festgesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Schmidt
Friedrichshain-Kreuzberg, den 05.04.2017
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*in: Werner Heck