Initiator*in: B’90/Die Grünen, Claudia Schulte
Mündliche Anfrage
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:
Die Zuständigkeit für die Aufnahme von Jugendlichen aus Willkommensklassen in sogenannte „Profilklassen“ liegt ausschließlich bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie.
1. Wie beurteilt das Bezirksamt das Vorhaben der Berliner Bildungsverwaltung, Jugendliche aus Willkommensklassen in sog. „Profilklassen“ an der Teske-Schule in
Tempelhof zu schicken?
Diese Lerngruppen (Willkommens-Profil-Klassen) werden von Seiten der Sen BJF als unterstützend und hilfreich eingeschätzt. Die Zielgruppe für die Willkommens-Profil-Klassen im Bildungszentrum Tempelhofer Weg 62 besteht nach Angaben der Sen BJF aus 15- bis 16-jähringen Schülerinnen und Schülern (im Einzelfall bis 17 Jahre), die bereits eine Willkommensklasse besucht haben und für den Übergang in die 9. und 10. Jahrgangsstufe der allgemeinbildenden Schulen nicht über die erforderlichen schulischen Vorkenntnisse verfügen (keine oder nur geringe Schulbildung, keine oder geringe Alphabetisierung).
Zielsetzung der Willkommens-Profil-Klassen ist die Ermöglichung von Anschlüssen ins Regelbildungssystem (z. B. OSZ) durch spezifische Förderung der Kenntnisse insbesondere in Englisch, Mathematik und Deutsch. Angebote zur Berufsorientierung sind Teil des Konzeptes, ebenso die Kooperation mit der Musikschule und der Volkshochschule Tempelhof-Schöneberg, die im Gebäude Kurse durchführen. Durch die Kooperation mit OSZ soll der spätere Übergang vorbereitet werden.
Schulsozialarbeit wird am Standort angeboten. Das Bezirksamt ist der Auffassung, dass allen geflüchteten Kindern und Jugendlichen geeignete Angebote zur Verfügung stehen müssen, die ihren jeweiligen Bedarfen entsprechen und die in jedem Falle anschlussfähig sind. Diejenigen, die aufgrund ihres Alters und zu geringer Vorbildung keine Chance haben, an den Regelschulen einen Abschluss zu erreichen, müssen Angebote erhalten, die die Verbindung der Vermittlung von schulischer Grundbildung, ggf. Alphabetisierung und Berufsorientierung beinhalten. Sonst besteht die Gefahr, dass diesen Jugendlichen die Möglichkeit eines gelingenden Bildungswegs und späterer Abschlüsse dauerhaft verwehrt ist. In welcher Schul- oder Organisationsform diese Bedingungen am besten gewährleistet sind, muss sicherlich noch erprobt werden.
2. Liegen dem Bezirksamt Informationen bzw. Angaben zu von den bezirklichen Schulen gemeldeten Schüler*innen vor?
Sen BJF hat uns mitgeteilt, dass ein Schüler den Antrag auf Aufnahme gestellt hat. Es ist nicht ausgeschlossen, dass weitere hinzukommen.
3. Kann das Bezirksamt Einfluss darauf nehmen, ob Schüler*innen des Bezirks an die Teske-Schule geschickt werden?
Nein, es ist eine freiwillige Entscheidung der Betroffenen. Insofern kann niemand gezwungen werden, dieses Angebot wahrzunehmen. Gleichsam kann niemand gehindert werden. Lehrerinnen und Lehrer können die Aufnahme empfehlen. Ein Beratungsgespräch, sowohl mit den Schülerinnen und Schülern als auch mit den Erziehungsberechtigten ist zwingend vorgeschrieben.
Nachfragen:
1. Wie können sich Eltern oder Sorgeberechtigte gegen eine Versetzung an die Teske-Schule wehren?
Entfällt
2. Welche Einspruchsmöglichkeiten haben Eltern oder Sorgeberechtigte?
Entfällt
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
Friedrichshain-Kreuzberg, den 20.09.2017
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*in: Claudia Schulte