Initiator*in: B’90/Die Grünen, Jutta Schmidt-Stanojevic

Mündliche Anfrage

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales
Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat
Ihre Anfrage wird beantwortet wie folgt:

1. Welche Beratungsangebote gibt es für Menschen mit Behinderungen bei der Jobsuche?

Im Land Berlin ist die Beratung und Begleitung von Menschen mit einer Schwerbehinderung (ab GdB 50%) zu Fragen von Arbeit und Beschäftigung zentral organisiert und durch das La-GeSo/Integrationsamt an die Integrationsfachdienste (IFD) vergeben. Die IFD unterstützen Menschen mit Behinderung bei der Teilhabe am Arbeitsleben. Die Ziele sind eine passende Arbeit zu finden und bestehende Arbeitsplätze zu sichern.

Deswegen richten sich die IFD mit einem Angebot aus Information, Beratung, Unterstützung, Begleitung und Hilfe an Menschen mit Schwerbehinderung und Arbeitgeberinnen gleichermaßen. Die IFD-Struktur wird durch das Integrationsamt flächendeckend vorgehalten und finanziert. Die IFD können sowohl vom Menschen mit einer Behinderung als auch vom Arbeitgeber hinzugezogen werden. Die Kernaufgabe der IFD ist die Sicherung der Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung und einem besonderen Unterstützungsbedarf.

Für alle Aufgaben der IFD können auch die Rehabilitationsträger (Rehaträger) Kostenträger sein. Zudem unterstützen die IFD im Auftrag der Rehaträger bei der Vermittlung auf den Allgemeinen Arbeitsmarkt.
Es existieren 12 Integrations-Fach-Dienste (IFD) in Berlin.

• 6 davon sind regional zuständig:
 IFD Mitte (Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg)
 IFD Nord (Reinickendorf, Pankow)
 IFD Ost (Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf))
 IFD Süd (Neukölln, Treptow-Köpenick)
 IFD Südwest (Tempelhof-Schöneberg, Steglitz-Zehlendorf)
• Die anderen Integrationsfachdienste sind überregional zuständig für ganz Berlin und spezialisiert
auf besondere Anliegen, wie
• Menschen mit Hörbehinderung
• ehemalige Beschäftigte einer Werkstatt für behinderte Menschen
• Selbständige
• Schülerinnen

Daneben beraten die Rententräger auch eigenständig anspruchsberechtigte Rehabilitanden und Menschen mit Behinderung, die ihren Beruf nicht mehr ausüben können, zu Umschulungen, Ausbildungen etc. Um Menschen mit Behinderung über die Möglichkeiten der beruflichen Eingliederung zu beraten und mit Leistungen zu unterstützen, sind in allen Agenturen für Arbeit spezielle Beratungsfachkräfte tätig.

Menschen mit Behinderungen, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, werden im Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg von den Integrationsfachkräften beraten. Für Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen rechtlich Gleichgestellte gibt es im Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg seit 2013 ein spezialisiertes Reha/SB-Team. Alle Integrationsfachkräfte unterstützen bei der beruflichen Orientierung, stehen als Arbeitsmarktexperten zur Verfügung und arbeiten mit den regionalen Netzwerkpartnern zusammen.

Im Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg wird durch die Beauftragte für Chancengleichheit, Frau Overbeck, ein Netzwerk unterhalten, das Träger der Behindertenarbeit im Bezirk /berlinweit vereint. 2x jährlich erfolgen Treffen zum gegenseitigen Austausch. Diese Informationen werden durch Frau Overbeck allen Mitarbeiterinnen* des JC zu Verfügung gestellt.

Am 6.12.2017 veranstaltet das JC Friedrichshain-Kreuzberg einen Tag für Menschen mit Behinderung, die auf Arbeitssuche sind. In der Jobassistenz, einem zusätzlichen Beratungsangebot für alle Bürgerinnen und Bürger des Bezirks, berät eine spezialisierte Integrationsfachkraft des Jobcenters Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Menschen mit Behinderungen und hat sich in seinem Beratungskontext speziell auf diesen Personenkreis spezialisiert.

2. Welche Arbeitsmarktprogramme vermitteln Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt?

Die Bundesregierung beschloss 2011 den Nationalen Aktionsplan, um die Situation schwerbehinderter Menschen grundlegend zu verbessern. Leitgedanke und zentrales Handlungsprinzip ist dabei die Idee der Inklusion. Ende 2011 startete das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Initiative Inklusion, (2011-2018) die Teil des Nationalen Aktionsplans ist und sich an der UN-Behindertenrechtskonvention orientiert. Berlin hat als erstes Bundesland die Kooperationsvereinbarungen zu allen drei Handlungsfeldern unterzeichnet und konnte somit zügig mit der praktischen Umsetzung beginnen. (s. Anfrage AGH, Anlage)

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit dem Bundesprogramm „Inklusionsinitiative II – AlleImBetrieb“ ein Programm aufgelegt, das ermöglicht, zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze in bestehenden oder neuen Integrationsfirmen nach § 132 SGB IX zu schaffen.

Für das Programm „AlleImBetrieb“ werden für die Jahre 2016 bis 2019 insgesamt 150 Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds zur Verfügung gestellt. Die Förderung erfolgt über die Integrationsämter der Länder. Im Land Berlin begann die Umsetzung des Programms am 1.7.2016 mit einer Fördersumme 7 Mio Euro. Das Ziel des Landes Berlin ist die Förderung von 175 neuen Arbeitsplätzen für Menschen mit Schwerbehinderung in Integrationsprojekten. 2016 wurden Förderanträge für die Schaffung von 75 Arbeitsplätzen gestellt.

Ein Schwerpunkt der Integrationsarbeit im Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg liegt erfahrungsgemäß in der Erhöhung des Qualifikationsniveaus der Menschen mit Behinderung. Dabei nehmen die Förderung beruflicher Weiterbildung und Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung einen hohen Stellenwert ein.
Neben dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, der individuell genutzt werden kann, sind auf den Personenkreis abgestimmte Maßnahmen eingekauft, z.B. zur beruflichen Orientierung unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen.

Zusätzlich werden Maßnahmen bei Arbeitgebern und Probebeschäftigungen für schwerbehinderte Menschen nach § 46 SGB III genutzt. Ein ergänzendes Instrument sind Arbeitsgelegenheiten; hier wird beispielsweise für die Personengruppe der psychisch Behinderten ein besonderes Angebote vorgehalten. Für besonders förderfähige Personengruppen besteht die Möglichkeit, über die Förderung eines Arbeitsverhältnisses sukzessive an die Anforderungen des ersten Arbeitsmarktes herangeführt zu werden. Bei vorliegenden Minderleistungen bei Beschäftigungsaufnahmen ist es schließlich möglich, diese durch die Zahlung eines Eingliederungszuschusses für Arbeitgeber auszugleichen.

3. In welchem Ausmaß arbeiten die Jobcenter bei der Schaffung von Arbeitsplätzen mit den Wirtschaftsunternehmen des Bezirks zusammen?

Das Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg wird über den gemeinsamen Arbeitgeberservice mit der Agentur für Arbeit bei der Akquise von Stellen tätig. Im gemeinsamen Arbeitgeberservice ist eine Integrationsfachkraft darauf spezialisiert, Stellenangebote einzuwerben, die sich für schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen eignen. Durch die entsprechende Vermittlung der behinderten Kundinnen und Kunden wirken die Integrationsfachkräfte des Jobcenters Berlin Friedrichshain-Kreuzberg an der Schaffung von neuen Arbeitsverhältnissen im Bezirk mit.

Nachfragen:

1. Welche Maßnahmen wird das Bezirksamt in den nächsten Jahren ergreifen um mehr Menschen mit Behinderungen in den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren?

Das Bezirksamt wird auch zukünftig seine Einflussmöglichkeiten im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit und in der Trägerversammlung der gemeinsamen Einrichtung Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg nutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner-Spindler

Friedrichshain-Kreuzberg, den 08.11.2017
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Jutta Schmidt-Stanojevic

PDF zur Drucksache