Mündliche Anfrage

Initiatorin: Dr. Britta, Kallmann, B’90 Die Grünen

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Bezirksstadtrat für Bauen, Planen, Kooperative Stadtentwicklung
Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Unter welchen Voraussetzungen wird die Installation von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden/Dächern genehmigt bzw. nicht genehmigt?

Jede Entscheidung zur Genehmigungsfähigkeit von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Dächern ist eine Einzelfallentscheidung. Zu prüfen und zu bewerten ist dabei Art und Umfang einer möglichen Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes des Denkmals einerseits und andererseits, wie sehr die Installation der Anlagen in die denkmalgeschützte bauliche Substanz eingreifen könnte. Ist der Eingriff in Erscheinungsbild und/oder Substanz erheblich, kann die Genehmigung versagt werden.
Zuarbeit Facility Management: Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden wird immer öfter genehmigt. Die Zusammenarbeit des FB Hochbauservice mit der Unteren Denkmalschutzbehörde ist gut. Die Ablehnungsgründe sind vielseitig. Eine Anlage kann z. B. nicht genehmigt werden, wenn dies das Erscheinungsbild des Gebäudes stark beeinträchtigt. Zum Beispiel, wenn die mit einer PV-Anlage belegte Seite sehr gut einsehbar ist und keine homogene PV-Fläche installiert werden kann oder aber dunkle Module auf einer roten Dachdeckung installiert werden würden. (Hinweis: Es gibt auch rote Module für rote Dacheindeckungen. Diese sind aber oft nicht wirtschaftlich einsetzbar.)

2. Inwiefern haben sich die rechtlichen Möglichkeiten, bzw. die rechtliche Einschätzung des BA zur Genehmigung von PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden seit der neusten EEGNovelle
geändert?

Die Einholung des denkmalfachlichen Einvernehmens / der denkmalrechtlichen Genehmigung für die Installation von PV-Anlagen wird durch das EEG nicht berührt.

3. Wie viele Anträge auf Genehmigung von Photovoltaik-Anlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden/Dächern wurden in Friedrichshain-Kreuzberg in den Jahren 2018 bis 2022 genehmigt,
teilweise genehmigt oder abgelehnt?

Im Zeitraum von 2018 bis 2022 wurden insgesamt neun Anträge für PV-Anlagen auf denkmalgeschützten Dächern beantragt. Acht Anträge wurden ohne Einschränkung genehmigt; ein Antrag wurde abgelehnt.

Mit freundlichen Grüßen

Florian Schmidt
Bezirksstadtrat

PDF zur Drucksache: PV und Denkmalschutz