Initiator*in: B’90/Die Grünen, Tobias Wolf
Beitritt:

Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. Was hat das Bezirksamt unternommen um die ausfinanzierten Stellen beim Ordnungsamt (AOD) tatsächlich zu besetzten?
2. Welche Planungen gibt es bezüglich der Besetzung der absehbaren zusätzlichen 8,5 Ordnungsamtsstellen aus den Landeshaushaltsberatungen?
3. Wann ist damit zu rechnen das der geplante Personalaufwuchs beim Ordnungsamt Realität wird?

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

zu Frage 1:
Das Ordnungsamt hat bereits zu Beginn des Jahres 2017 Auswahlverfahren durchgeführt für drei zusätzliche Stellen. Zusätzlich kamen hinzu zwei Stellen durch Fluktuation, also durch Personalabgänge. Da sich hauptsächlich Beschäftigte aus dem Bereich Parkraumüberwachung beworben hatten, die nach Auffassung des bezirklichen Personalrats die formalen Voraussetzungen nicht erfüllten, mussten Qualifizierungsvereinbarungen getroffen werden.

Ich habe das neulich mal hier erläutert, dass die Zugangsberechtigungen nach der Absolvierung des Kurses an der Verwaltungsakademie, also die betreffenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht automatisch in eine E9 eingruppiert werden, die für den allgemeinen Ordnungsdienst vorgesehen ist, sondern über die Zwischenstufe einer E6 noch eine Weile hospitieren und mitlaufen und dann angehoben werden. Wir konnten uns in dieser Weise gegen den Personalrat nicht durchsetzen, weil ansonsten uns ein Klageverfahren angedroht worden ist von Seiten des Personalrates und dann hätte die Stellenbesetzung noch viel länger gedauert.

Ich habe die drei betreffenden Personen, die derzeit im VAK-Lehrgang sind, vor zwei oder drei Wochen zu mir eingeladen zum Gespräch, zwei sind erschienen, einer war krank, und habe mich sozusagen, habe noch mal um Verständnis geworben für diese missliche Situation und eine andere Handhabe habe ich nicht, habe sie gebeten, zu bleiben. Ich kann ihren Unmut verstehen, wie das gelaufen ist, aber das ist nicht die Verantwortung des Bezirksamtes, in Gänze ist es nicht die
Verantwortung der Führungskräfte im Ordnungsamt. Es ist leider wie es ist und deswegen bitte ich um Verständnis und würde mich freuen, wenn sie bleiben. Also diesen Kniefall habe ich gemacht, weil, eine andere Chance habe ich nicht und wir werden das Resultat in Kürze sehen. Also ich bin noch guter Hoffnung.

Nicht alle Bewerberinnen und Bewerber waren mit dieser Qualifizierungsvereinbarung einverstanden. Es wurde auch eine Nachrückerliste erstellt, die bei Nichtinanspruchnahme durch die erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber greift. Diese konnten jedoch nicht den erforderlichen Grundlehrgang bei der Verwaltungsakademie absolvieren, weil der Kurs für das Jahr … oder die Kurse für das Jahr 2017 schon belegt waren, da muss man früh voranmelden, und zwar nicht nur die Zahl von benötigten Plätzen, sondern auch mit Namen und Geburtsdatum.

So, und wenn da jemand anderes kommt, dann wird das nicht mehr berücksichtigt, weil der Drang der Bezirke so groß ist, nebenbei durch die Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung, die auch Verwaltungsakademiekurse belegen und dasselbe Personal haben oder in großen Teilen ist dann die Engstelle bei der Verwaltungsakademie noch ein bisschen größer. Und bekanntermaßen gehören wir ja zu den Bezirken, die stark ausweiten, was die Parkraumbewirtschaftung betrifft.

Nach aktuellem Kenntnisstand soll der nächste Kurs, den wir belegen können mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erst im November 2018 starten. Also das ist der Vorangriff auf die Einstellungsmöglichkeit, habe ich auch in der letzten BVV erläutert, in 2018, weil, ohne diesen Kurs ist eine Einmündung in den allgemeinen Ordnungsdienst nicht möglich. Es sei denn, jemand erfüllt die Voraussetzungen aufgrund früherer beruflicher Vorqualifikation, was bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Parkraumbewirtschaftung in der Regel nicht der Fall ist.

Aufgrund einer Nachfrage aus dem Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten wird derzeit geprüft, ob vor diesem Termin noch weitere Kurse durch die Verwaltungsakademie angeboten werden können. Aus dem Auswahlverfahren sind die entsprechenden Nachrücker/innen zu den Kursen angemeldet. Weiterhin wurde festgestellt, was mich nun sehr freut, weil es eine Ausnahme ist, dass ein weiterer Beschäftigter aus der Parkraumbewirtschaftung die formalen Voraussetzungen für eine Tätigkeit im AOD erfüllt, weil dieser Mitarbeiter eine Ausbildung im mittleren Dienst bei der Berliner Polizei absolviert hat in früherer Zeit.
Insofern kann er ohne die Grundschulung einer Verwaltungsakademie in den AOD versetzt werden.

Dem hat der Personalrat auch bereits zugestimmt, was mich dann auch sehr freut. Weitere Beschäftigte sollen im Jahr 2018 den AOD verstärken, wenn es gelingt nachzuweisen, dass sie sich unmittelbar durch ihre Tätigkeit refinanzieren. Wir haben ja in der Haushaltsberatung darüber gesprochen und können das auch realisieren. Allerdings die Engstelle liegt hier nicht beim Ordnungsamt, sondern die beiden Engstellen oder Flaschenhälse sind der Personalrat und die
Verwaltungsakademie des Landes Berlin.

Im Grunde gibt es noch eine dritte Engstelle, einen dritten Flaschenhals, weil der Bereich im Bezirksamt, die Personalstelle, die diese Stellenbesetzungsverfahren organisiert, die leidet auch unter Personalfluktuation. Deswegen kommen wir mit dem Besetzungsverfahren zumindest temporär nicht so schnell hinterher und das betrifft nicht nur das Ordnungsamt, sondern alle, wie wir das eigentlich möchten.

zu Frage 2 und 3:
Im Haushaltsplan 2018/19 wurden teilweise aufgrund der Ergebnisse der AODSteuerung zusätzliche Stellen berücksichtigt. Das haben Sie in den Haushaltsberatungen mit dem Bezirksamt diskutieren können, lang und breit. Sie wissen, dass wir im Ordnungsamt über die Frage des AOD hinaus eine Stelle für einen Lebensmittelkontrolleur, eine Lebensmittelkontrolleurin zusätzlich schaffen konnten. Auch hier gibt es EU-weite Regelungen, die wir bei weitem nicht erfüllen,
was auch in anderen Ämtern gilt, so dass ich sehr froh bin, dass wir hier eine zusätzliche Stelle bekommen haben und es sind auch zwei Verwaltungsstellen im Innendienst des Ordnungsamtes zusätzlich geschaffen worden.

Darüber hinaus eine halbe Stelle für eine Tierärztin. Also wir haben aus einer halben Tierärztin eine ganze machen können. Es ist aber nicht die Einzige, also
es gibt noch eine. Also insofern … so. Die Ausschreibung dieser Stellen wurde bereits begonnen. Eine Nachbesetzung einer weiteren Stelle in der zentralen Anlaufberatungsstelle in der ZAP erfolgt zum 01.03.2018. Hier konnte eine Einstellung schon zum 01.12.2017 über Mittel, die uns zur Verfügung stehen im Rahmen des Wissenstransfers, was eine Stellendoppelbesetzung temporär möglich macht, erfolgen. Weitere Ausschreibungen werden noch vor Ende des Jahres 2017 veröffentlicht.

In jedem Fall werden abgestimmte Standards für Auswahlverfahren angewandt, darunter beispielsweise die Prüfung, ob sich Beschäftige des Bezirksamtes eignen, die sich in einer Maßnahme gemäß den betrieblichen Eingliederungsmanagement befinden. Termine für Auswahlgespräche wurden für den Februar verabredet. Weitere Ausschreibungen erfolgen dann im Januar und Februar mit dem Ziel der Besetzung zum Frühsommer.

Was die Haushaltsbeschlüsse des Abgeordnetenhauses heißen, da bin ich noch gespannt drauf, was das konkret heißt, also wie das umgesetzt werden soll. Klar ist, dass wir im Rahmen des Hundegesetzes, wie alle anderen Bezirke auch, Stellen erhalten, aber was die Frage Müll im öffentlichen Raum usw. betrifft, da warten wir noch darauf, wie das genau personell untersetzt werden soll, welchen Status die Beschäftigten haben. Nachdem, was mir vorliegt, sollen es keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AOD werden, was mir nicht gefallen würde, wenn wir hier noch eine dritte Kategorie Außendienst hätten neben AOD und Parkraumbewirtschaftung. Also da liegen mir bis heute keine ganz detaillierten Erkenntnisse vor, aber das werden wir sicher in Kürze wissen.

Und wann ist damit zu rechnen, dass der Personalaufwuchs Realität wird, der geplante, das habe ich Ihnen mit den Beschränkungen, denen wir unterliegen und die nicht durch das Ordnungsamt oder durch mich verschuldet sind, glaube ich, hinreichend dargestellt.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 13.12.2017
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Tobias Wolf

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