Initiator*in: B’90/Die Grünen, Jutta Schmidt-Stanojevic

Mündliche Anfrage

Ich frage das Bezirksamt:

1. In welchem Stadium befindet sich die Planung der Neugestaltung des Schulhofs?
2. Inwieweit werden Schüler*innen und Eltern daran beteiligt und haben Mitspracherecht?
3. Welche Vorschläge werden derzeit diskutiert?

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

zu Frage 1:
Ich bin Ihnen dankbar für die Frage, weil sie wirft noch mal oder sie führt vor Augen, dass wir beim Thema Schulbau, offensive Schulsanierung ja nicht nur über die Gebäude reden und über deren Zustand und Sanierungsbedarfe, sondern wir haben ja auch ganz viele Freiflächen in höchst unterschiedlicher Qualität und in höchst unterschiedlichen Zustand von Betonwüste bis Schlangenwüste ist alles dabei. Dazwischen gibt es Gott sei Dank relativ viele Standorte, die in einem relativ ansprechenden Zustand der Außenanlagen sind, was nicht heißt, dass hier nichts gemacht werden muss, aber das wird in den nächsten Jahren auch zunehmend ein wichtiges Thema.

Zur Carl-von-Ossietzky-Oberschule, in welchem Plan, in welchem Stadium befindet sich die Planung. Nachdem im ersten Bauabschnitt die Neugestaltung der Außenflächen der Aziz-Nesin-Grundschule und das Grundschulteils der Carl-von-Ossietzky-Schule bereits zu großen Teilen fertiggestellt ist, läuft aktuell die Bekanntmachung zum Wettbewerb des zweiten Bauabschnitts. Es wird ein beschränkter EU-weiter Realisierungswettbewerb durchgeführt. Die Bekanntmachung für den Wettbewerb ist seit dem 07.12.2017 veröffentlicht. Derzeit können sich interessierte Planungsbüros im Rahmen eines Teilnahmeverfahrens für die Teilnahme am Wettbewerb bewerben. Mit dem Ergebnis ist Mitte Mai zu rechnen, so dass weitere Planungsschritte in den Folgemonaten und dem Jahr 2019 erfolgen können. Baubeginn ist voraussichtlich 2020. Also offensichtlich noch vor der BER-Fertigstellung.

zu Frage 2:
Sowohl die Schülerinnen und Schüler als auch Eltern waren im Vorfeld aufgefordert, ihre Wünsche und Vorstellungen für eine Schulhofumgestaltung zu nennen. In Vorbereitung auf das Wettbewerbsverfahren wurde von September bis November 2017 ein mehrstufiges Beteiligungsverfahren mit Schülerinnen und Schülern sowie Eltern durchgeführt. Die Ergebnisse stellen eine Grundlage für die Planungsleistungen dar und sind für die Beurteilung des Preisgerichts entscheidend. Auch bei den kommenden Wettbewerbsschritten soll die Schule weiterhin beteiligt werden. Die Teilnahme von Schülervertreter/innen an den wichtigen Veranstaltungen des Wettbewerbs und der ständige Kontakt mit der Schule sind vorgesehen.

zu Frage 3:
Es ist zu sagen, dass hierzu auf das noch laufende Bekanntmachungsverfahren verwiesen werden muss. Seit dem 07.12., das hatte ich gesagt, ist die Bekanntmachung veröffentlicht. Die Frist für die Einreichung der Projekte oder Teilnahmeanträge endet am 09.01.2018. Konkrete Vorschläge gibt es aufgrund des derzeitigen Vorbereitungsstandes noch nicht. Grundsätzlich wird die Strukturierung von Flächen und Nutzungen ein zentrales Thema sein. Im Ergebnis der Schüler/innen-Beteiligung sind Aufenthalts- und Bewegungsräume zu entwickeln und es besteht der Wunsch nach einem Pavillon und einem Kiosk. Auch identifikationsstiftende Elemente könnten in diesem Zusammenhang ein wichtiges gestalterisches Thema sein.

Frau Schmidt-Stanojevic:
Da habe ich dann noch mal eine Nachfrage … Moment, sorry. Mir ist zu Ohren gekommen, dass es da auch den Wunsch von Eltern und von Schüler/innen gibt, also sehr viel Grün Bänke, Stühle, Tische, also einen annehmbaren Grünbereich einzubauen. Ist das vorgesehen, in dieser Planung mit umzusetzen oder ist das noch relativ offen?

zu Nachfrage 1:
Ich kenne die Details der Planung nicht genau. Ich war Anfang des Jahres in der Schule, da haben wir uns aber relativ kurz nur über die Außenflächen unterhalten. Insofern, habe ich ja gesagt, dass die Vorstellung der Schule oder die Dinge, die im Rahmen der Beteiligung als prioritär angesehen worden sind, dann auch Gegenstand der weiteren Planung sein sollen, dass sich dann in den Vorschlägen, die eingereicht werden von den teilnehmenden Büros 1:1 wiederfindet
oder Varianten davon gibt, wird man sehen, aber auch im weiteren Verfahren, wenn es da ein Preisgericht gibt, wird ja wieder ein Entwurf ausgewählt und dieser Siegerentwurf wird, denke ich, ich weiß nicht, wie die Zusammensetzung des Preisgerichts ist, ich könnte mir aber gut vorstellen, dass die Schule dort auch mit einem Stimmrecht beteiligt wird und auch dann in der Gesamtdiskussion da eine wesentliche Rolle spielt.

Selbst wenn da ein Siegerentwurf ausgewählt ist, dann ist der, glaube ich, auch in Teilen noch modifizierbar oder anzupassen im Rahmen der Realisierung. Also müssen wir gucken. Ich kann Ihnen das nicht abschließend im Detail beantworten, für welche Ecke jetzt welche Grünfläche, welche Baumbepflanzung, welche Büsche vorgesehen waren und ob sich das 1:1 jetzt in einem der Entwürfe, die die Büros einreichen können, so widerspiegelt. Das werden wir dann sehen, wenn wir sie da haben. Auf jeden Fall wird das im weiteren Verlauf mit der Schulgemeinschaft auch diskutiert werden.

Frau Schmidt-Stanojevic:
Dann habe ich noch eine Nachfrage. Können Sie mir dann noch beantworten, aus welchem Personenkreis sich dieses Preisgericht, das über die Entwürfe entscheidet,
zusammensetzt?

zu Nachfrage 2:
Wenn das Verfahren bei der Außenflächengestaltung so ist wie bei den Gebäuden, dann würde ich davon ausgehen, dass irgendwie die Architektenkammer beteiligt ist und diesmal mit einem Landschaftsarchitekten oder eine Architektin, das Bezirksamt beteiligt sein wird, dass hoffentlich ein Vertreter oder eine Vertreterin der Schule beteiligt ist, dass aber auch die Senatsverwaltung für Bildung dort vertreten ist. Und darüber hinaus gibt es dann immer noch einige
honorige Personen, die in diesem Feld besonders aktiv sind. Aber sozusagen, wie genau sich das ausgestaltet, glaube ich, da müsste ich mich dann auch zunächst beim SGA erkundigen, weil die sind diejenigen, die Fachleute für die Außenflächengestaltung sind. Als Schulträger sind wir immer Bedarfsträger, also sozusagen die Fachplanung oder Beauftragung erfolgt dann für die Außenflächen über das SGA.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 13.12.2017
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Jutta Schmidt-Stanojevic

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