Mündliche Anfrage
Initiator*in: B’90/Die Grünen, Dr. Wolfgang Lenk
Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg
Abt. Wirtschaft, Ordnung, Schule und Sport
Ihre Anfragen beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele Kontrollen der bezirklichen Shisha-Bars hat das Ordnungsamt (ggf. in Kooperation mit dem Gesundheitsamt?) von 2017 bis heute durchgeführt?
Eine Statistik speziell zu in Shisha-Bars durchgeführten Kontrollen wird nicht geführt.
2. Verfügt das Bezirksamt über ein geeignetes Messgerät?
Vermutlich ist hier das Messen von Kohlenmonoxid (CO) gemeint. Zur Feststellung und Regulierung von Kohlenmonoxidbelastungen ist das Ordnungsamt nicht federführend und hat dem entsprechend auch kein Messgerät. Nach unserer Kenntnis wird zu entsprechenden Kontrollen bei bestehendem Verdacht jeweils die
Feuerwehr hinzugezogen, welche über geeichte Messgeräte verfügt. Auf Nachfrage teilte auch das Umwelt- und Naturschutzamt mit, dass es nicht über ein solches CO-Messgerät verfügt.
Das Umwelt- und Naturschutzamt ist hingegen für die Belästigung durch Geruch zuständig. Dafür gibt es keine Meßgeräte, sondern für den ankommenden Geruch muss eine GIRL (Geruchsimmissionrichtlinie) erstellt werden, das bedeutet die Anfertigung von Geruchsprotokollen über einen bestimmten Zeitraum und eine statistische Auswertung mit mehreren Personen.
Auf dieser Grundlage kann dann festgestellt werden, ob der Geruch für die Empfänger*innen „zumutbar“ oder „nicht zumutbar“ ist. Derzeit wird eine Novellierung der Bauordnung, die eine Filteranlage für Shisha-Bars vorschreiben würde, diskutiert. Eine Zustimmung im Rat der Bürgermeister*innen wurde empfohlen. Das Bezirksamt unterstützt strengere Vorschriften für Shisha-Bars.
3. Sind dabei Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz und das Jugendschutzgesetz festgestellt worden?
In Shisha-Bars werden auch Verstöße gegen das Nichtraucherschutzgesetz festgestellt, wenn sich dort Personen unter 18 Jahren aufhalten. Diese haben gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 9 NRSG zu einer Shisha-Gaststätte keinen Zutritt. Auch wurde bisweilen festgestellt, dass entgegen dem dort geregelten Verbot alkoholische Getränke verabreicht wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Hehmke
Friedrichshain-Kreuzberg, den 22.01.2019
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Dr. Wolfgang Lenk