Mündliche Anfrage
Initiator*in: B’90/Die Grünen, Claudia Schulte
Aus der Presse ließ sich entnehmen, dass es am 12. Februar 2019 eine gemeinsame Vereinbarung des BA über die Räumung der Little Homes am Mariannenplatz zunächst zum 31.3. mit anschließender Verlängerung zum 30.4.2019 gab.
Ich frage das Bezirksamt:
1. Welche Anstrengungen hat das BA bezüglich der Kontaktaufnahme und sozialen Betreuung der beiden Bewohner zwischen dem 12.2. und dem 30.4. unternommen?
2. Warum kam es aus Sicht des BA zu der dann am 30.4. eingetretenen Situation der Räumung, ohne dass eine anderweitige Unterbringung der beiden Betroffenen erfolgte und die Little Homes sogar zerstört wurden?
3. Welche Möglichkeiten bzw. Lösungen sieht das Bezirksamt, solche Situationen zukünftig zu vermeiden?
Beantwortung: Frau BezBmin Herrmann
In Zusammenarbeit mit dem Kollegen Mildner-Spindler beantworte ich die Frage wie folgt:
zu Frage 1:
Die Straßensozialarbeit des Kooperationspartners der Sozialen Wohnhilfe Friedrichshain-Kreuzberg, das Diakonische Werk Berlin Stadtmitte suchte im Rahmen ihres Auftrages auch regelmäßig die Obdachlosen bzw. Campierenden rund um den Mariannenplatz, also auch die Bewohner der Tiny-Häuser auf, machte dort Kontakt- und Beratungsangebote und zeigte Wege ins Berliner Wohnungslosensystem auf. Dies schließt auch den von Ihnen erfragten Zeitraum ein.
Anfang April wurde zwischen Bezirk und Karuna verabredet, dass der Träger mit den Tiny-Haus-Bewohnern eine Versetzung der Häuser weg vom Mariannenplatz koordiniert und seitens des Sozialamtes eine mögliche Hilfeorganisation geprüft wird. Die befristete Duldung bis Ende April 2019 wurde ihnen frühzeitig mitgeteilt. Im Hinblick auf die bevorstehende Räumung bestand seitens der aufsuchenden Sozialarbeit Kontakt zuletzt am 27.04., am 28.04. und am 29.04..
zu Frage 2:
Nach Darstellung aller Beteiligten lehnten die beiden Betroffenen angebotene Hilfen und auch eine Umsetzung ab, selbst noch am Tag der Beräumung. Das SGA bat daher um Unterstützung einer Firma und der Polizei bezüglich der Räumung. Aus Sicht des Bezirksamtes hätte der Zeitraum vom 05.12.2018 bis 30.04.2019 für eine alternative Unterbringung ausgereicht, also zu Suchen und zu Finden eine Unterbringung ausgereicht. Leider waren die beiden Bewohner trotz aller wochenlangen Bemühungen nicht kooperativ.
zu Frage 3:
Durch das Bezirksamt wird seit 2017 eine enge abgestimmte Kooperation zwischen Ordnungsamt, SGA und Sozialamt praktiziert, wenn es um den Umgang und ggf. die Beräumung von Obdachlosencamps geht. Friedrichshain-Kreuzberg sieht sich da in Übereinstimmung mit der Herangehensweise des Eckpunktepapiers „Stadtweit einheitlicher Umgang mit sogenannten Obdachlosencamps“, das in diesem Frühjahr in einer AG Umgang mit Obdachlosencamps zwischen der Senatsverwaltung für
Soziales, den Bezirksstadträtinnen und Bezirksstadträten für Soziales und Ordnung besprochen wurde. Vom Bezirksamt waren dort vertreten in der AG der Kollege Mildner-Spindler und der Kollege Andy Hehmke.
Das Eckpunktepapier legt als transparente stadtweite Strategie im Umgang mit Obdachlosencamps ein abgestimmtes Handeln aller Beteiligten nahe, dass einerseits eine Duldung eines Camps für solange gerechtfertigt hält, wie Beratungsleistungen es erfordern und andererseits eine dauerhafte und nicht geregelte Okkupation öffentlichen Raums nicht akzeptiert. Die Eckpunkte wären zunächst Sozialarbeit, klare, transparente Fristsetzung für Duldung, Beratung in Hilfsangeboten,
Angebote von Alternativen.
Aus dem Papier ein Zitat: „Wenn schlussendlich die Bemühungen einer konfliktfreien Lösung nicht tragen und die Vermittlung in Regelangeboten oder in die zu schaffenden Alternativen abgelehnt wird, ist letztendlich auch eine ordnungsrechtliche Maßnahme wie beispielsweise eine Räumung durch Ordnungsamt und Polizei nicht zu vermeiden, dieses Vorgehen wird dann gleichermaßen von allen Beteiligten mitgetragen.“ Dankeschön.
Friedrichshain-Kreuzberg, den 08.05.2019
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Claudia Schulte