Mündliche Anfrage

Initiator*in: B’90/Die Grünen, Jutta Schmidt-Stanojevic

Ich frage das Bezirksamt:

1. Wer ist beim Sportamt und beim Schulamt zuständig für Schadensfälle, die am Wochenende oder in den späten Abendstunden passieren?

2. Wie wird die Person bezahlt, die für die Organisation von Notfallmaßnahmen zuständig ist?

3. Welche Person ist im Moment dafür zuständig?

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

zu Frage 1:
Sehr geehrte Frau Schmidt-Stanojevic, ich beantworte Ihre Anfragen wie folgt:
Grundsätzlich sind alle Kolleginnen und Kollegen des Schul- und Sportamtes für Schadensfälle zuständig, die die Interessen und Funktionen des Eigentümers wahrnehmen. Hier sind insbesondere die Standortverantwortlichen des Fachbereichs Immobilienservice und der Sportförderung des Schul- und Sportamtes gemeint. Dies gilt insbesondere für Schadensfälle wie Einbrüche, Vandalismus und Ähnliches. Sofern sich die Frage auf Havarie und Katastrophenfälle bezieht, sind die Kolleginnen und Kollegen des Katastrophenstabs zuständig.

zu Frage 2:
Wie wird die Person bezahlt, die für die Organisation von Notfallmaßnahmen zuständig ist. Ich habe in Frage 1 geantwortet, das sind mehrere. Eine finanzielle Entschädigung erfolgt nicht. Im Falle des Noteinsatzes wird die Zeit im Rahmen der Arbeitszeiterfassung notiert und zu einem späteren Zeitpunkt ausgeglichen. Also es sind unsere eigenen Beschäftigten und nicht etwaige Dritte, die hier unterwegs sind.

zu Frage 3:
Welche Person ist im Moment dafür zuständig? Bei Havarie- und Katastrophenfällen greifen die Regelungen des Katastrophenschutzes. Seitens des Schul- und Sportamtes sind die stellvertretende Amtsleitung und drei Fachbereichsleitungen benannt.

Frau Schmidt-Stanojevic:
Ich habe dann doch nochmal die Frage, wie erklärt sich denn das Bezirksamt im Moment, dass jemand in Berufsbereitschaft dafür verantwortlich ist, der am Wochenende rausfährt und sich um die Fälle kümmert… und nicht ausreichend finanziert wird?

zu Nachfrage 1:
Frau Schmidt-Stanojevic, ich weiß nicht, welche imaginäre Person Sie vermuten. Das ist natürlich so, dass die Standortverantwortlichen für die Zeiträume, wo Notfälle eintreten können, es kann mal durch das Dach regnen, es kann auch anderes passieren, telefonisch erreichbar sein müssen und wenn die aktiviert werden außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit, dann fahren die dahin und haben Zugang und können einschätzen, ob sie das Problem selber beheben können oder eine Handwerksfirma beauftragen müssen oder die Feuerwehr hinzuziehen müssen oder wie auch immer. Dann wird das dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben und dann können die Personen diese Arbeitszeit zu einem späteren Zeitpunkt wieder abbauen. So ist die Regelung für
alle Bediensteten im öffentlichen Dienst.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 14.08.2019
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Jutta Schmidt-Stanojevic

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