Antrag

Initiator*in: B’90/Die Grünen, Dr. Thomas Weigelt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

Das Bezirksamt wird beauftragt, zukünftig Anzeigen, welche das Ordnungsamt über Verkehrsverstöße im ruhenden Verkehr erreichen, an die Bußgeldstelle der Polizeipräsidentin in Berlin weiterzuleiten, wenn nicht das Ordnungsamt selbst tätig wird. Der Bezirksverordnetenversammlung ist bis zur Sitzung im März 2020 zu berichten.

Begründung:

Das Ordnungsamt ist – neben der Polizei – gemäß der „Verordnung über sachliche Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten“ für die Ahndung von Verstößen im ruhenden Verkehr zuständig. Während bei Bestreifungen diese Aufgabe auch regelmäßig vom Allgemeinen Ordnungsdienst wahrgenommen wird, werden Anzeigen von Bürger*innen zu solchem Fehlverhalten nicht nachgegangen. Anstatt dann diese an die Polizei weiterzuleiten, erhält der*die Bürger*in lediglich den Hinweis, man möge sich selbst an die Bußgeldstelle der Polizei wenden (vgl. Antwort zu Frage 2 der Schriftlichen Anfrage 325/V). Darüber haben sich viele Bürger*innen bei uns Bezirksverordneten beschwert.

Das Ordnungsamt ist – wie auch das Bezirksamt als Ganzes – für die Bürger*innen des Bezirks da und nicht umgekehrt. Anzeigen und Hinweise von Bürger*innen sind hierbei eine wichtige Informationsquelle für die Tätigkeit des Bezirksamts. Wenn das Bezirksamt originäre eigene Aufgaben – wie die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr – nicht selbst erfüllen will, hat es jedenfalls die wichtigen Hinweise der Bürger*innen an diejenige Stelle weiterzuleiten, die sich um die Behebung und Ahndung solcher Verkehrsbehinderungen und -verstößen auch tatsächlich kümmert. Daher sind die Anzeigen, welche Verstöße im ruhenden Verkehr betreffen, nicht nur mit dem Hinweis, man möge sich selbst an die Bußgeldstelle der Polizei wenden, zu ignorieren.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 17.09.2019
Bündnis 90/Die Grünen
Antragsteller: Thomas Weigelt

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