Mündliche Anfrage

Initiator: B’90/Die Grünen, Dr. Thomas Weigelt

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales
Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Ist dem Bezirksamt bekannt, dass der Eigentümer der Wohneinheit im Erdgeschoss der Willibald- Alexis-Straße 34 zuvor einen Kinderladen, der seit Mitte der 1980er mit entsprechender Genehmigung des damaligen Bezirks Kreuzbergs die Räume nutzte, aus Eigenbedarf zu Wohnzwecken gekündigt hat, nun aber an einen Dritten als Gewerbefläche vermietet?

Der Fall ist dem Bezirksamt bekannt. Bisher gab es keine Hinweise, dass es sich bei den o.g. Räumlichkeiten tatsächlich um Wohnraum handelt.

2. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt bisher ergriffen, um die Zweckentfremdung von Wohnraum (deren Genehmigung an die Nutzung als Kinderladen gekoppelt war
und mit dem Auszug des Kinderladens erloschen ist) in der Willibald-Alexis-Straße 34 als teure Gewerbefläche zu beenden und wieder Wohnzwecken zuzuführen?

Anhand der Hinweise durch die BVV, wird der Fall erneut geprüft. Zudem wird der Eigentümer im Rahmen eines Amtsverfahrens zum Vorwurf der Zweckentfremdung
angehört. Eine Antwort dazu steht noch aus.

3. In welcher Höhe können bzw. werden Bußgelder für diesen Fall von Zweckentfremdung verhängt werden?

Ordnungswidrigkeiten, die der zweckfremden Verwendung oder Überlassung von Wohnraum zu gewerblichen oder beruflichen sonstigen Zwecken zu Grunde liegen, können mit 500 bis 1500 Euro Bußgeld pro Monat geahndet werden.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 30.10.2019
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller: Dr. Thomas Weigelt

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