Initiator*innen: Annika Gerold, Julian Schwarze, B’90/Die Grünen

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, sich bei den zuständigen Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen und Umwelt, Verkehr und Klimaschutz für eine Novellierung des Landesbauordnung und des Naturschutzgesetzes mit dem Ziel einzusetzen, dass der Biotopflächenfaktor (BFF) und die Freiflächengestaltungssatzung als verbindliche Instrumente für die Schaffung von mehr Grün bei Bauvorhaben verankert werden. Der BFF trägt zur Standardisierung und Konkretisierung von Umweltqualitätsziele bei; es gibt aber aktuell in Berlin keine rechtliche Grundlage für den Vollzug. Das Ziel, den BFF verbindlich einzuführen, ist auch im Koalitionsvertrag auf Landesebene definiert.

Begründung:

Angesichts der Klimakrise ist entschiedenes Handeln erforderlich. Hierzu gehört auch, unseren hochverdichteten Bezirk entsprechend aufzustellen. Der BFF trägt zur Standardisierung und Konkretisierung der Umweltqualitätsziele Sicherung und Verbesserung des Kleinklimas und der Lufthygiene, Sicherung und Entwicklung von Bodenfunktion und Wasserhaushalt, Schaffung und Aufwertung von Lebensraum für Tiere und Pflanzen und Verbesserung des Wohnumfeldes bei.
Daher soll die Landesbauordnung Berlin dahingehend geändert werden, dass im Baugenehmigungsverfahren der BFF eingefordert und die Umsetzung überwacht werden kann. Außerdem sollte das Berliner Naturschutzgesetz in der Form geändert werden, so dass eine Anzeigepflicht im Geltungsbereich eines BFFBebauungsplanes eingeführt wird und damit Bauanträge mit den BFF-Anforderungen gekoppelt werden. Im Koalitionsvertrag auf Landesebene ist festgehalten, dass der BFF als Instrument zur Förderung des kleinteiligen, innerstädtischen Grüns für alle Innenstadtbereiche verbindlich eingeführt wird.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 09.06.2020
B’90/Die Grünen
Antragsteller*in: Annika Gerold

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