Mündliche Anfrage von Claudia Schulte, B’90/Die Grünen

Antwort von:

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin
Abt. Arbeit, Bürgerdienste, Gesundheit und Soziales
Stellvertretender Bezirksbürgermeister und Bezirksstadtrat

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche Bemühungen hat das Bezirksamt unternommen, sich bei SenIAS dafür einzusetzen, dem Wildwuchs an unseriösen Angeboten für vertraglich ungebundene
Unterkünfte für wohnungslose Menschen und damit auch den fehlenden Qualitätsstandards entgegenzuwirken, wie von der BVV am 27. Februar 2019 mit der Drucksache
1025/V beschlossen?

Innerhalb der Fachstelle Soziale Wohnhilfe/Amt für Soziales Friedrichshain-Kreuzberg hat der Bereich Heimbegehung – zusammen mit allen anderen bezirklichen Heimbegeher*innen der bezirklichen Sozialen Wohnhilfen – gemeinsame Qualitätsstandards verabredet und eine gemeinsame Checkliste der einzureichenden Unterlagen bei Neubeantragung gewerblicher Betreiber für eine ASOG-Unterkunft entwickelt und insofern inzwischen ein abgestimmtes Verfahren implementiert.
Gleichzeitig arbeiten alle bezirklichen Sozialen Wohnhilfen in den verschiedenen Arbeitsgruppen der GSTU bei SenIAS an dem Projekt der zentralen Steuerung der Unterbringung mit.

2. Was hat die Prüfung, inwieweit die soziale Wohnhilfe diese Unterkünfte prüfen kann, bevor Gutscheine ausgestellt werden, ergeben?

Im Zusammenhang mit den o. g. Zugangsvoraussetzungen für ASOG-Unterkünfte wird in Friedrichshain-Kreuzberg keine ASOG-Unterkunft durch die Heimbegehung Soziale Wohnhilfe zugelassen, die nicht alle erforderlichen Unterlagen eingereicht hat und bei der die Heimbegehung keinen anschließenden vor-Ort Besichtigungs- und Abnahme- bzw. Freigabetermin gemacht hat. Gutscheine werden überhaupt nicht ausgestellt. Ist eine Unterkunft geprüft und freigegeben, werden von der Sozialen Wohnhilfe Zuweisungen ausgestellt, vom Jobcenter oder Amt für Soziales dann dazu Kostenübernahmen.

3. Wie ist das Ergebnis der Prüfung, wie die soziale Wohnhilfe einen Kriterienkatalog zu Qualitätsstandards erstellen und vor der Zulassung die Einrichtung besuchen kann?

siehe Beantwortung 1 + 2

Mit freundlichen Grüßen
Knut Mildner-Spindler

PDF zur Drucksache