Mündliche Anfrage von Jutta Schmidt-Stanojevic, B’90/Die Grünen

Ich frage das Bezirksamt:

1. Inwieweit ist das Bezirksamt für die Umsetzung des Hygienerahmenplans verantwortlich und hat damit einen Spielraum?
2. Wie berechnet sich die Anzahl der Personen, die gleichzeitig duschen und die Kabinen nutzen können?
3. Welche Veränderungen strebt das Bezirksamt an, damit die Duschen und Umkleidekabinen wieder nutzbar sind?

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

zu Frage 1:
Nach § 2 der Infektionsschutzverordnung kann die jeweils zuständige Senatsverwaltung im Einvernehmen mit der für Gesundheit zuständigen Senatsverwaltung Näheres zu den Anforderungen an das Schutz- und Hygienekonzept einschließlich Vorgaben zu Auslastungsgrenzen oder Zutritt zu Besuchsregelungen in einem bezirksspezifischen Hygienerahmenkonzept bestimmen. Diese Hygienekonzepte dienen als Orientierungsrahmen bei der aktuellen Vergabe der Sportanlagen.
Der Bezirk ist für die Umsetzung des Hygienerahmenplans verantwortlich und ein Spielraum ist nicht wirklich gegeben, da die Bezirke einheitlich verfahren sollen.
Die Rahmenpläne sind an alle Sportvereine mit der Bitte um strikte Einhaltung weitergeleitet worden. Die Sportplatz- und Hallenwärter*innen sind umfassend über die Regelungen informiert.

zu Frage 2:
Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der entsprechenden Vorgaben seitens der zuständigen Senatsverwaltung. Hierbei sind insbesondere die Abstandsregelungen, Raumgrößen und Belüftungsanweisungen zu berücksichtigen, Auszug aus dem Hygienerahmenkonzept:
„Für die gleichzeitige nutzende Personenzahl ist der Abstand von 1,5 m maßgeblich. Zusätzlich wird je Person rd. 60 cm (das ist der Wert entsprechend den Entfluchtungsplänen) in Ansatz gebracht. Also eine Beispielrechnung für Umkleiden heißt unter Einbeziehung der durchschnittlichen Schulterbreite kann eine gerade Umkleidebank von 7 m von vier Personen genutzt werden.
Sofern gegenüberstehende Umkleidebänke nicht einen Abstand von 2 m voneinander haben, ist, wenn eine Umkleidebank vollständig genutzt werden soll, die andere Bank zu sperren. Die Begrenzung der Personenzahl ist am Eingang der Umkleiden auch für die Duschräume auszuweisen. Die zu nutzenden Umkleideplätze können gekennzeichnet werden. Die Wasch- und die Duschräume dürfen nur unter Wahrung des Mindestabstandes von 1,5 m genutzt werden. Gegebenenfalls müssen Duschen und Waschräume zur Wahrung des Abstandes gesperrt werden.“

zu Frage 3:
Die meisten Duschen und Umkleidekabinen sind mit begrenzter Personenzahl nutzbar. So, jetzt sage ich noch einen Satz, weil der Subtext Ihrer Anfrage lautet: „In Friedrichshain-Kreuzberg sind Dinge nicht erlaubt, die woanders möglich sind und das beeinträchtigt die Sportvereine in der Wahrnehmung ihrer Sportangebote inkl. Umkleiden.“ Ich glaube nicht, dass das so ist. Ich glaube, dass diese Erzählung nicht stimmt und ich glaube, dass wir uns alle im Bezirksamt sehr bewusst darüber sind, dass die derzeitige Lage, das derzeitige Infektionsgeschehen, das hat ja Stadtrat Mildner-Spindler Ihnen eben umfassend dargelegt, nicht so sind, dass wir geltende Bestimmungen möglichst dehnen oder verfälschen und so erweitern, dass wir hier Dinge nicht einhalten.
Wir haben hier eine große Sorge. Wir sind in einer guten Kommunikation mit den Sportvereinen.
Ich nehme nicht wahr, dass sich Vereine sozusagen bitterböse bei uns beschweren, dass die Regelungen bei uns so ausgelegt werden und so umgesetzt werden. Und insofern kann ich uns allen nur raten, uns an die Verabredungen und an die geltenden Hygienepläne zu halten und wenn es da Probleme gibt, das Gespräch zu suchen.

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