Mündliche Anfrage von Jutta Schmidt-Stanojevic, B’90/Die Grünen gestellt in der BVV am 24.02.2021

Ich frage das Bezirksamt:

1. In welchem Umfang finden in diesem Jahr die Einschulungsuntersuchungen statt?
2. Unter welchen Ausnahmebedingungen werden Kinder trotz fehlender Eingangsuntersuchung eingeschult?
3. Welche Untersuchungsergebnisse führten in den letzten Jahren dazu, dass Kinder nicht eingeschult wurden?

Beantwortung: BezStR Herr Hehmke

zu Frage 1: Die Hygieneregeln fordern einen bis zu doppelt so hohen Zeitaufwand für eine Untersuchung. Außerdem darf während der Termine aufgrund der Abstandsregeln nur eine begrenzte Anzahl von Personen und Familien im Dienstgebäude sein, so dass weniger Familien gleichzeitig eingeladen werden können. Einschulungsuntersuchungen werden vorrangig bei Kindern durchgeführt, bei denen Anhaltspunkte bestehen, dass die Einschulung nicht erfolgen kann oder dass zusätzliche Unterstützung benötigt wird. Bis spätestens März 2021 erhalten vorrangig eingestufte Kinder eine Einschulungsuntersuchung. Anschließend werden Kinder ohne Priorisierung untersucht.

Bei diesen Sachverhalten werden Einschulungsuntersuchungen folgendermaßen priorisiert:

1) wenn ein Antrag auf Rückstellung vorliegt,
2) wenn es sich um Kinder mit Förderbedarf handelt,
3) wenn die Kinder bereits im Vorjahr zurückgestellt worden sind von der Einschulung,
4) wenn Eltern Sorgen artikulieren oder auch die Kita eine entsprechende Stellungnahme abgibt,
5) bei fehlenden Kita-Besuch und
6) sofern ein Antrag auf eine vorzeitige Einschulung vorliegt.
Im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg wurden im laufenden Schuljahr bis zum 23.02.21 bereits 33 % der gemeldeten Schulanfänger untersucht.

zu Frage 2: Unter welchen Ausnahmebedingungen die Kinder trotz fehlender Eingangsuntersuchung eingeschult werden: Alle schulpflichtigen Kinder haben ein Anrecht auf einen Schulplatz, der nicht an eine Einschulungsuntersuchung gebunden ist. Es gibt keine Ausnahmebedingungen. Also ganz klar ist: Sofern die Untersuchung nicht durchgeführt worden ist, ist das kein Grund dafür, dass ein Kind nicht eingeschult werden kann.

zu Frage 3: Und zur dritten und letzten Frage: Der Kinder- und Jugendgesundheitsdienst entscheidet weder über eine Einschulung noch über eine Rückstellung. Die Kinder werden begutachtet und es erfolgt eine Empfehlung. In der Regel folgen die Eltern dieser Empfehlung auch und im Einzelfall gibt es umfangreiche Verständigungen zwischen Schul- und Sportamt; ggf. auch der möglicherweise aufnehmenden Schule, die sich die Kinder auch nochmal anschaut, und in Einzelfällen
wird auch das SIBUZ einbezogen. Entwicklungsrückstände im sozial-emotionalen Bereich, unzureichende Sprachkenntnisse, Entwicklungsstörungen in der Fein- und Visio-Motorik der Sprache oder Kognition, die eine therapeutische Intervention notwendig machen, sind mögliche Gründe für eine Empfehlung zur Rückstellung von der Schulpflicht.

Ich wollte noch darauf hinweisen, das habe ich eingangs vergessen, dass natürlich das Gesundheitsamt hier umfangreich zugearbeitet hat für die Beantwortung der Anfrage.

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