Initiator*in: Sarah Jermutus /Pascal Striebel, B’90/Die Grünen

Antrag

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Das Bezirksamt wird beauftragt, im Rahmen der nächsten Haushaltsaufstellung die Einrichtung einer neuen Stelle einer*eines Queerbeauftragten zu berücksichtigen. Die Stelle soll das bezirkliche „Diversity-Team“ ergänzen, in welchem die verschiedenen bezirklichen Beauftragten zukünftig zusammenarbeiten sollen.
Die*der Queerbeauftragte ist Ansprechperson für alle Belange von LSBTIQ*-Personen im Bezirk. Zugleich kann sie*er auch Mitarbeiter*innen des Bezirksamts zu Fragen wie zum Beispiel queerfeindlicher Diskriminierung beraten und unterstützen. Sie*er stellt sicher, dass die Anliegen queerer Menschen in allen Bereichen berücksichtigt werden und vernetzt sich dazu mit queeren Initiativen und Einrichtungen im Bezirk und über den Bezirk hinaus. Dabei legt sie*er einen besonderen
Fokus auf Mehrfachzugehörigkeit und damit verbundene Diskriminierungserfahrungen im Sinne eines intersektionalen Ansatzes. Zudem ist die*der Queerbeauftragte Ansprechperson für die Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ (IGSV) auf Bezirksebene. Die*Der Queerbeauftragte entwickelt aus der IGSV bezirksspezifische Maßnahmen und koordiniert und begleitet deren Umsetzung.
Die*der Queerbeauftragte kann dem Bezirksamt Empfehlungen zu Fragen der LSBTIQ*-Politik geben. Sie*er berichtet regelmäßig im für die Belange von LSBTIQ* zuständigen Ausschuss der BVV. Sie*er kann auch zu LSBTIQ*-politischen Belangen über das Bezirksamt Vorlagen zur Kenntnisnahme in die BVV einbringen.
Gemäß Beschluss des Abgeordnetenhauses (DS 18/1434) soll die IGSV durch eigene bezirkliche Maßnahmen flankiert und unterstützt werden. Auch in den Bezirksämtern ist für die Umsetzung der IGSV eine Ansprechperson zu benennen. Der Rat der Bürgermeister*innen hat darauf hingewiesen, dass für die Ansprechpersonen der Bezirke die Schaffung von jeweils einer Stelle mit einem Umfang von 75% erforderlich sei (RdB-Beschluss Nr. R-556/2019). Daher soll sich das Bezirksamt dafür einsetzen, dass die Einrichtung einer solchen Stelle für alle 12 Bezirke durch das Land Berlin finanziert wird.

Begründung:

Friedrichshain-Kreuzberg ist ein vielfältiger Bezirk, in dem Menschen unabhängig von Herkunft, sexueller und geschlechtlicher Identität ein Zuhause finden. Als Teil der Regenbogenstadt Berlin verfügen wir über vielfältige queere Szene(n). LSBTIQ* in ihren vielen verschiedenen Lebens- und Familiensituationen fühlen sich hier wohl. Berlin und besonders auch Friedrichshain-Kreuzberg mit seinem neuen Leitbild „gemeinsam anders“ sind verpflichtet, die Selbstbestimmung aller Menschen zu ermöglichen, Vielfalt wert zu schätzen und die Akzeptanz von und den Respekt vor Verschiedenheit zu fördern. So erhalten alle Menschen in Berlin, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung, ihrer Geschlechtsidentität oder ihrem Geschlechtsausdruck die Chance auf gleichberechtigte Teilhabe.
Berlin hat auf Landesebene mit der in einem partizipativen Prozess erarbeiteten Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und Akzeptanz geschlechtlicher und sexueller Vielfalt“ (IGSV) diesem Anspruch Rechnung getragen. Gerade in einer vielfältigen Stadt wie Berlin müssen Aspekte der Mehrfachzugehörigkeit und damit verbundene Diskriminierungserfahrungen bei der Umsetzung aller Maßnahmen berücksichtigt werden. Die Umsetzung der IGSV ist daher eine Querschnittsaufgabe aller Ressorts und der gesamten Berliner Verwaltung. In vielen der identifizierten Handlungsfelder kommt es entscheidend mit auf die Bezirke an.
Mit der Einstellung einer*s bezirklichen Queerbeauftragten wird sichergestellt, dass queere Belange auch im Bezirksamt eine starke Stimme haben und der intersektionale Ansatz gestärkt wird. Es wird zudem eine zentrale Ansprechperson für die vielen queeren Initiativen und Einrichtungen geschaffen. Die*der Queerbeauftragte soll Teil des bestehenden Diversity-Teams werden. Neben Beratung, Unterstützung und Vernetzung „nach außen“ kann die*der Queerbeauftragte mit ihrer*seiner Expertise auch Ansprech- und Beratungsperson für LSBTIQ*-Mitarbeiter*innen im Bezirksamt sein. Die*der Queerbeauftragte soll der BVV regelmäßig im Fachausschuss berichten, jedoch (analog der Regelung für die Frauen-/Gleichstellungsbeauftragte) auch Vorlagen zur Kenntnisnahme in die BVV einbringen können.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 16.03.2021
B’90/Die Grünen
Antragsteller*in: Sarah Jermutus, Pascal Striebel

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