Damit Wohnen in Berlin für alle möglich ist

Bezahlbare Wohnungen in Berlin zu finden, ist mittlerweile wie ein Sechser im Lotto. Pflegekräfte, Erzieher*innen, Handwerker*innen oder Familien mit mittlerem Einkommen finden oft nichts Passendes. Wer neu mietet, zahlt fast doppelt so viel wie Bestandsmieter*innen. Die Folge: Verdrängung, soziale Spaltung – und ein wachsender Fachkräftemangel sowie ein massiver Anstieg der Wohnungslosigkeit.

Wenn Wohnen zum Luxus wird

Laut Wohnraumbedarfsbericht 2025 können Haushalte mit weniger als 60 % des Durchschnittseinkommens nur in 5 % der Fälle eine bezahlbare Wohnung finden. Bei Familien mit zwei Kindern liegt die Quote bei gerade einmal 0,3 %.
Gleichzeitig steigen die Ausgaben des Landes Berlin für Mieten und Heizkosten rasant: über 1,7 Milliarden € jährlich für Transferleistungsbeziehende, weitere 200 Millionen € für Wohngeld. Dazu kommen fast 400 Millionen € jährlich für die Unterbringung von Geflüchteten und Wohnungslosen.
Klar ist: Immer höhere Zuschüsse, um überteuerte Mieten abzufedern, sind keine nachhaltige Lösung. Besser ist es, in dauerhaft bezahlbaren Wohnraum zu investieren – Wohnraum in öffentlicher oder genossenschaftlicher Hand.

Wohnen ist Daseinsvorsorge

Wohnen ist ein Grundrecht – kein Luxusgut. Deshalb braucht Berlin eine Neuausrichtung der Wohnungspolitik: sozial, gemeinwohlorientiert und nachhaltig.
Ein wichtiger Schritt ist die Umsetzung des Volksentscheids zur Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen. Wir Bündnisgrüne unterstützen die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ aktiv auf dem Weg zu einem neuen, dieses Mal verbindlichen Volksentscheid.
Doch auch für Mieter*innen kleinerer Bestände braucht es Schutz. Eigentum verpflichtet: Wer Wohnraum besitzt, muss ihn instand halten, sozial vermieten und die Regeln einhalten. Gegen Verstöße – etwa gegen Milieuschutz oder Instandhaltungspflichten – braucht es Sanktionen, die wirken.

Was das Bezahlbare-Mieten-Gesetz vorsieht:

• Eine verbindliche Sozialquote: Vermieter*innen mit mehr als 50 Wohnungen müssen künftig einen Teil ihrer Wohnungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (“WBS”) vergeben – zu Mieten, die 20 % unter der ortsüblichen Vergleichsmiete (und zwar der jeweilige Mittelwert) und ohne staatliche Förderung vermieten.
Vermieter*innen mit:
◦ 51–100 Wohnungen: fünf Wohnungen
◦ 101 und mehr Wohnungen: 10 % der Wohnungen
◦ 1.001 und mehr Wohnungen: 20 %
◦ 2.001 und mehr Wohnungen: 30 %
Ein Teil dieser Wohnungen soll besonders schutzbedürftigen Menschen zugutekommen – etwa Wohnungslosen, Geflüchteten oder Menschen mit Behinderung.
• Instandhaltungspflicht: Eigentümer*innen müssen Rücklagen für Instandhaltung und ökologische Sanierungen bilden – und sie regelmäßig einsetzen, ohne damit die Miete zu erhöhen. So verhindern wir Verwahrlosung, Entmietung und Verfall von Wohnraum.

Landesweites Amt für Mieterschutz

Zur Umsetzung schlagen wir ein Landesamt für Wohnungswesen mit rund 50 Stellen vor. Es soll ein zentrales Wohnungskataster aufbauen, Eigentumsstrukturen offenlegen und Vorgehen gegen Verstöße bündeln. Außerdem soll es die Bezirke unterstützen – etwa durch die Übernahme von Prozesskosten oder die Koordination bei sogenannten „Problemvermieter*innen“.
Ein solches Amt könnte langfristig auch die öffentlichen Haushalte entlasten, weil weniger Mietzuschüsse nötig wären.

„Wer sich partout nicht an die Regeln hält, fliegt“

Wir wissen: Viele Vermieter*innen handeln verantwortungsbewusst. Doch einige ignorieren Gesetze, lassen Wohnungen leerstehen oder verstoßen wiederholt gegen soziale Mindeststandards.
Für sie gilt künftig: Wer sich dauerhaft nicht an Regeln hält, verliert seine Vermietungsrechte. Bußgelder alleine reichen nicht – sie werden oft aus der Portokasse bezahlt. Wenn Eigentümer*innen trotz Verwarnungen und Treuhand weiter gegen das Gesetz verstoßen, soll das Land die Vermietung untersagen und den Verkauf der betroffenen Immobilien an gemeinwohlorientierte Träger anordnen können.
Das ist kein radikaler Schritt, sondern gelebte Verantwortung – vergleichbar mit Regeln, die in der Energie- oder Telekommunikationsversorgung längst gelten.

Berlin kann das – und muss es tun

Das Grundgesetz erlaubt Eingriffe in die Eigentumsfreiheit und Behörden könnten dann eigenständig handeln für den sozialen Wohnraumschutz. Auch auf Landesebene kann Berlin handeln – und sollte diese Möglichkeit endlich nutzen.
Mach mit: Unterstütze das Bezahlbare-Mieten-Gesetz!
Informiere dich über unsere Initiativen auf https://gruene-fraktion.berlin/kampagne/dein-zuhause/ und teile deine Erfahrungen mit Mieten, Verdrängung oder Leerstand. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass Eigentum wieder verpflichtet – und dein Zuhause wieder bezahlbar wird.

Gesetzestext: https://gruene-fraktion.berlin/wp-content/uploads/2025/09/BezahlbareMietenGesetz_Sept2025.pdf

Katrin Schmidberger