Verstößt die Umbenennung eines Teils der Koch- in Rudi-Dutschke-Straße gegen das "Willkürverbot" und die Grundrechte der Anwohner?

Ja, meint der benachbarte Axel-Springer-Verlag und klagte gegen das Ergebnis des ersten BürgerInnenentscheids in Friedrichshain-Kreuzberg (Stachel berichtete). Nein, beschloss am 9. Mai das Berliner Verwaltungsgericht und wies die Klage als unbegründet ab. Die Umbenennung ist damit rechtens, doch der Streit geht in die nächste Runde. Springer hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen – und uns mit der Nachricht beglückt, dass „Bild“ demnächst von Hamburg nach Berlin zieht. Fragt sich, wer da gegen wessen Grundrechte willkürlich verstößt?