In einer kleinen Anfrage informiert sich Heidi Kosche über den aktuellen Stand der noch vorhandenen Impfungen.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

1.Wie viele Impfdosen des Landes Berlin lagern noch im Zentrallager, das alle Bundesländer gemeinsam nutzen? Zu 1.: In dem von allen Bundesländern genutzten Zentrallager befinden sich rd. 1.006.890 Impfdosen (ID) des Impfstoffes „Pandemrix“ des Landes Berlin.

2.Wie viele Impfdosen lagern noch in der Berliner Zentralapotheke? Zu 2.: In der im Land Berlin für die Auslieferung des Impfstoffes gegen die Neue Influenza A(H1N1) zuständigen Apotheke befinden sich derzeit- rd. 120.340 ID „Pandemrix“ und – 5.179 ID des Impfstoffes „CSL“, mit dem Schwangere geimpft werden können.

3.Was plant das Land Berlin mit diesen Impfstoffen? Zu 3.: Die weitere Verwendung dieser Impfstoffe hängt zum einen vom zukünftigen Verlauf der Pandemie ab, deren höchste Stufe 6 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach wie vor nicht aufgehoben ist. Zum anderen wird die Veröffentlichung der Impfempfehlungen der beim Robert-Koch-Institut angesiedelten Ständigen Impfkommission (STIKO) demnächst erwartet. Nach unseren Informationen wird darin keine Empfehlung zur Verimpfung von Pandemieimpfstoff enthalten sein. Vor diesem Hintergrund bleibt ein eventueller Verwendungszweck des Impfstoffes zu prüfen.

4.Welche Haltbarkeitsdaten haben diese vorgehaltenen Margen? Zu 4.: Die in Berlin vorrätigen Impfstoffe sind bis einschließlich September 2011 („Pandemrix“) bzw. bis einschließlich Oktober 2012 („CSL“) haltbar.Die im Zentrallager vorhandenen Impfdosen (ID) des Landes Berlin sind je nach Charge verwendbar bis ein-schließlich März, Mai, Juli, September, Oktober und November 2011.

5.Wie viele Impfdosen wurden bisher verworfen? Wie hoch ist bis jetzt die Gesamtsumme, die das Land dafür bezahlen muss? Zu 5.: Als Verwurf wurden von den Impfstätten rd. 21.350 ID „Pandemrix“ und 21 ID „CSL“ gemeldet (Stand 21. Juli 2010). Darüber hinaus sind derzeit in den Impfstätten noch rd. 100.000 ID „Pandemrix“ und rd. 850 ID „CSL“ vorhanden, die aufgrund arzneimittelrechtlicher Vorschriften nicht mehr zurück genommen werden dürfen. Eine ID „Pandemrix“ kostet 8,33 €, eine ID „CSL“ kostet 9,44 € (jew. inkl. MwSt). Diese Kosten trägt das Land Berlin jedoch gemäß § 2 Abs.2 Satz 2 der Vereinbarung über die Impfung gegen Influenza A (H1N1) im Land Berlin gemäß InfluenzaschutzimpfungGKV-Leistungspflichtverordnung (ISchGKVLV) vom 19. August 2009 nicht allein: „An ggf. eintretendem Verlust und Verfall des von der Apotheke ausgelieferten Impfstoffes beteiligen sich die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen in Höhe von bis zu 5 % der Gesamtkosten des von der Apotheke ausgelieferten Impfstoffes (…); den darüber hinausgehenden Verlust und Verfall trägt das Land Berlin.“ Abschließend kann diese Frage jedoch erst nach der im September 2010 vorliegenden Schlussabrechnung über die Kosten der Pandemievorsorge mit hinreichender Genauigkeit beantwortet werden, weil erst dann die Kostenbeteiligung aller Kostenträger (Gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungsunternehmen) feststehen wird.

6.Wie viele Impfungen wurden durch das Personal des ÖGD und wie viele durch Honorarkräfte, die derÖGD hinzugezogen hat, verimpft? Bitte nach Bezirken auflisten? Zu 6.: In den Bezirken wurden durch eigenes Personal bzw. Honorarkräfte Impfungen gegen die Neue Influenza A(H1N1) in folgender Anzahl durchgeführt:

Bezirk     Impfungen insgesamt   Impfungen durch Honorarkräfte   Keine Impfungen durch Honorarkräfte 
 01 Mitte  477    x
 02 Friedrichshain-Kreuzberg  330    x
 03 Pankow  1.141    x
 04 Charlottenburg- Wilmersdorf  1.264    x
 05 Spandau  1.310    x
 06 Steglitz- Zehlendorf  1756  1.137  
 07 Tempelhof- Schöneberg  371  31  
 08 Neukölln  191    x
 09 Treptow- Köpenick  285  171  
 10 Marzahn- Hellersdorf  1.648  1.146  
 11 Lichtenberg  434  433  
 12 Reinickendorf  238    x
 Gesamt  9.445  2.918  

7.Plant der Senat aufgrund der Erfahrungen mit H1N1 eine Veränderung des Pandemieplans für Berlin und bis wann soll dieser vorliegen? Zu 7.: Eine Anpassung des Berliner Rahmenplans ist vorgesehen, sobald der Prozess der Auswertung in Berlin und auf der Ebene des Bundes abgeschlossen ist. Der Zeitpunkt für die Vorlage des novellierten Berliner Rahmenplanes ist noch nicht absehbar.

8.Wie wird zukünftig sichergestellt, dass der öffentliche Gesundheitsdienst während einer Pandemie auch seinen weiteren Aufgaben (zum Beispiel Einschulungsuntersuchungen) nachkommen kann?

Zu 8.: Eine Pandemie stellt eine Sondersituation dar, welche in der regulären Personalkalkulation nicht vollständig erfasst werden kann. Zum Ausgleich der Einsatzbelastung durch die H1N1 Pandemie stand den Bezirken die Möglichkeit des Einsatzes von Honorarkräften zur Verfügung.

9.Welche Durchimpfungsrate der einzelnen Zielgruppen und der gesamten Bevölkerung in Berlin war geplant und welche konnte erreicht werden? Bitte nach den einzelnen Gruppen auflisten. Zu 9.: Prinzipiell ist eine höchstmögliche Durchimpfungsrate aus Infektionsschutzgründen erwünscht, aufgrund der fehlenden Impfpflicht jedoch nicht planbar. Es wurde eine Impfrate von 4,3 % der Berliner Bevölkerung erreicht. Eine Auflistung nach einzelnen Gruppen ist nicht möglich, da durch die ISchGKVLV ein Verbleib der entsprechenden personenbezogenen Informationen aus Datenschutzgründen bei den Impfärzten festgelegt wurde.

In Vertretung

Prof. Dr. Benjamin-Immanuel H o f f

_____________________________ Senatsverwaltung für Gesundheit,

Umwelt und Verbraucherschutz