DS/1434/IV Mündliche Anfrage

Bezirksstadtrat: Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Welche verkehrliche Gefahrensituation bestehen um die Eingänge der Carl-von-
Ossietzky-Schule?

Es gibt vier größere Eingänge zum Gelände der Carl-von-Ossietzky-Schule: der Eingang Fontanepromenade, der geschlossen gehalten werden muss, der Eingang Blücherstr., der bisher nicht als Problem benannt wurde, und zwei Eingänge von der Urbanstr. aus, von denen einer nur für Fußgänger genutzt werden kann und der zweite, der ein Sicherheitsproblem darstellt. Das hat folgenden Grund:

Eine Gefahr besteht dort insbesondere dann, wenn Eltern, die ihre Kinder zur Schule fahren, bei Ein- und Aussteigen der Kinder die Verkehrszeichen nicht beachten.
Die Verkehrszeichen – insbesondere das Halteverbot – sind aus dem Grund der Schulwegsicherung angebracht.

Eine zweite Gefahr entsteht, weil das Schulgelände widerrechtlich mit dem Auto befahren und dann sogar geparkt wird. Durch das Abstellen der Fahrzeuge werden ebenfalls die sowohl für den Lieferverkehr als auch für Rettungseinsätze der Feuerwehr, Polizei und Krankenwagen zur Verfügung stehenden Zufahrtswege in ihrer Funktion stark eingeschränkt. Das Befahren und Parken ist hier nicht gestattet. Das dauerhafte Verschließen des Tores ist derzeit nicht möglich, weil die über 1000 Kinder an diesem Standort diesen Zugang in seiner Breite benötigen.

2. Welche Maßnahmen von Seiten der Schule/Schulleitung wurden bereits getroffen, um
die Gefahrensituation zu beheben?

Das Schulgelände ist durch einen Weg mit der Urbanstraße verbunden. Dieser Verbindungsweg wurde 2011 für Autos gesperrt. Der erwähnte Eingang von der Urbanstr. ist nun immer noch Teil des Problems. Verkehrsrechtlich wurde im Bereich der Carl-von-Ossietzky-Schule die Blücherstraße zwischen Fontanepromenade und Baerwaldstraße als Tempo-30-Zone ausgewiesen.

Auch in der Urbanstr. wurde im Rahmen der Schulwegsicherung Tempo 30 km/h und ein eingeschränktes Halteverbot von 20 Metern angeordnet, um die Kinder ein- und aussteigen lassen zu können. Maßnahmen nach Eingang des Schreibens der Carl-von-Ossietzky-Schule am 20.11.2014 wurden bislang nicht getroffen, weil es zu den dort beschriebenen Gefährdungen vorher keine Informationen gab. Vermutlich ist das Bewusstsein für die Gefahrensituation noch einmal gestiegen, weil die Carlvon-
Ossietzky-Schule dieses Jahr mit der Einrichtung eines Grundschulzuges begonnen hat.

3. Welche bezirklichen Maßnahmen sind noch notwendig, um diese Situationen zu beseitigen?

Grundsätzlich müssen sowohl die Eingänge bzw. Zuwegungen als auch die Flächen für Rettungswege permanent und dauerhaft freigehalten werden. In den Jahren 2015 bis 2017 werden über 2 Mill. Euro aus Mitteln der Sozialen Stadt in die Außengestaltung
des Schulgeländes fließen. In diesem Zusammenhang wird die Gestaltung auch
unter dem Aspekt der Gefahrenabwehr betrachtet werden. Das Schulamt prüft daher bauliche Möglichkeiten, die ein Befahren des Geländes verhindern und kurzfristig umgesetzt werden könnten.

Als kurzfristige Maßnahmen strebe ich an, dass widerrechtlich parkender Fahrzeuge abgeschleppt werden, um eine Verhaltensänderung herbeizuführen. Außerdem wird sich das Ordnungsamt im Rahmen der Schulwegsicherung um die Verkehrssituation
an der Urbanstraße kümmern.

Friedrichshain-Kreuzberg, den 26.11.2014
Bündnis 90/Die Grünen
Fragestellerin: Gülten Alagöz

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