In einer kleinen Anfrage an den Senat erkundigt sich Heidi Kosche über Cross Border oder Sale and Leaseback-Veträge bei den Berliner Wasserbetrieben.

Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt:

Die Fragen beziehen sich überwiegend auf betriebliche Angelegenheiten der Berliner Wasserbetriebe (BWB) – Anstalt des öffentlichen Rechts – und können nicht ausschließlich in eigener Zuständigkeit des Senats beantwortet werden, so dass den Antworten zu den Fragen im Wesentlichen die Stellungnahmen der BWB zugrunde liegen.

1. Trifft es zu, dass die BWB durch Cross Border Leasing oder durch Sale und Leaseback Wasserwerke verkauft hat?

Zu 1.: Die BWB haben keine Cross Border Leases abgeschlossen. Es bestehen zwei strukturierte Finanzierungen: Erstens ein Betreibermodell für das Klärwerk Waßmannsdorf (wirtschaftlich ein Sale-and-lease-back-Geschäft) und zweitens ein Sale-and-lease-back-Geschäft für die Unternehmenszentrale.

2. Wenn ja, bitte auflisten, durch welche Geschäftsform mit welchem Finanzvolumen und welcher Laufzeit dies bei jeweils welchem Berliner Wasserwerk erfolgt ist.

Zu 2.: Im Dezember 1996 schlossen die BWB mit der TELO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Objekt Klär-anlage Waßmannsdorf KG (TELO) Verträge in Zusammenhang mit der Finanzierung von Teilen der zweiten und dritten Ausbaustufe des Klärwerks Waßmannsdorf, die wirtschaftlich einer Sale-and-lease-back-Transaktion entsprechen. Die Gesamtinvestitionskosten betrugen ca. 658 Mio. €. Die BWB können das Klärwerk voraussichtlich zum 31.12.2013 von der TELO zurückkaufen (Andienungsrecht der TELO). Dies ist geplant. Im Dezember 1996 und im Dezember 1997 schlossen die BWB mit der Immobilien-Vermietungsgesellschaft Schumacher & Co. Objekt Rolandufer KG (Rolandufer KG) Verträge über die Finanzierung und die Errichtung von Verwaltungsgebäuden. Die Rolandufer KG hat von den BWB ein Erbbaurecht erworben, in zwei Bauabschnitten einen Verwaltungsgebäudekomplex mit einem Investitionsvolumen von ca. 209 Mio. € erstellt und langfristig an die BWB vermietet (sale-and-lease-back). Seit Fertigstellung der Gebäude befindet sich darin u.a. die Unternehmenszentrale der BWB. Zum 31.12.2018 haben die BWB das Recht, die Gebäude zu erwerben.

3. Gibt es Anzeichen, dass diese Geschäfte wirtschaftliche Probleme aufwerfen, wie es derzeit bei der BVG der Fall ist? Wenn ja, in welcher finanziellen Größenordnung (Millionenbetrag? zweistelliger Millionenbetrag?)? Wenn Nein, warum nicht?

Zu 3.: Da die BWB keine Cross Border Leases abgeschlossen haben, bestehen für die BWB derartige Probleme nicht.

4. Wird die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung geprüft? Welche Konditionen gelten für diesen Fall, und welcher Betrag (Größenordnung) wäre dafür erforderlich?

Zu 4.: Die o.g. Verträge sind nur aus wichtigem Grund (z.B. Insolvenz der jeweils anderen Partei) kündbar.

Berlin, den 03. Dezember 2008

In Vertretung

Dr. Jens-Peter Heuer

Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen