SA/153/IV

Schriftliche Anfrage

Ihre Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele der am neu geregelten Schulessen teilnehmenden Kinder haben einen Anspruch auf Vergünstigung über das Bildungs- und Teilhabepaket?

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes nehmen aktuell rund 1.100 Schülerinnen und Schüler an den Grundschulen und Förderzentren in Friedrichshain-Kreuzberg ihr Essen für 1 € pro Portion ein. Die Neuregelung des Schulmittagessens wird zum 1. Februar 2014 wirksam. Erst dann können tatsächliche Zahlen benannt werden.

2. Inwiefern unterstützt und berät der Bezirk die Familien bei der Antragstellung und wie viel Personal ist hierfür vorgesehen?

Für die Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepaketes im Rahmen der Schulmittagessenversorgung (1 € pro Portion) legen die Eltern den Berlinpass ihres Kindes entweder im Jugendamt (bei abgeschlossenem Vertrag über die ergänzende Betreuung) oder direkt beim Caterer der Schule vor. Für die Beratung der Antragsteller stehen neben den zuständigen Mitarbeiter/innen der Leistungsstellen (z.B. Jobcenter, Sozialamt, Wohngeldamt) auch
im bezirklichen Jugendamt und Schul- und Sportamt Mitarbeiter/innen zur Verfügung.

Hierfür wurden mit Einführung des Bildungs- und Teilhabepaketes im Bezirksamt zusätzliche Stellen geschaffen. Für die Schülerbeköstigung (BuT) wurde im Schul- und Sportamt eine zusätzliche Stelle eingerichtet.

3. Inwiefern bräuchte der Bezirk hier zusätzliche Mittel?

Bildung und Teilhabe – BuT Schule Mittagessen (Produkt „80424“)

  • Beim Produkt BuT Schule Mittagessen wurde bei der Bemessung der Planmengen 2014eine Erhöhung des Zuweisungsbetrages vorgenommen, um die höheren Kosten im Zusammenhangmit der Qualitätsoffensive „Schulmittagessen“ möglichst sachgerecht zuweisen.
  • Im Rahmen der Basiskorrektur wird eine vollständige Nachbudgetierung der Abweichungengegenüber den angesetzten Planmengen erfolgen.Beköstigung im Offenen Ganztagsbetrieb (Produkt „79434“) und Subventionierte Beköstigungim gebundenen Ganztagsbetrieb (Produkt „79918“)
  • Gemäß dem Senatsbeschluss 815/2013 vom 5. Februar 2013 werden die Mehrkosten,welche mit der vereinbarten Qualitätsverbesserung für das Schulmittagessen in denGanztagsschulen der Primarstufe (1. – 6. Klasse) verbunden sind, mit einer Zuweisungserhöhungfür die bestehenden Beköstigungsprodukte umgesetzt.
  • Die Grundlage hierfür bildet der vom Senat vorgegebene Festpreis in Höhe von 3,25 €zuzüglich eines Verwaltungskostenzuschlages.
  • Des weiteren wurden wegen der Ausweitung des Schulmittagessen auf die 5. /6. Klassenim offenen Ganztagsschulbetrieb (Produkt „79434“) die Planmengen in 2014 angepasst.Im Rahmen der Basiskorrektur wird eine vollständige Nachbudgetierung der Abweichungengegenüber den angesetzten Planmengen erfolgen.

4. Wie groß ist der Anteil der Kinder, deren Familien über ein Einkommen knapp oberhalb dieses Anspruches verfügen?

Dem Schul- und Sportamt liegen keine statistischen Angaben über die Anzahl der Schülerinnen und Schüler vor, deren Einkommen knapp oberhalb des Anspruches für das Bildungs- und Teilhabepaket liegen, da hierüber keine Statistik geführt wird.

5. Welche Kriterien sind für die Unterstützung durch den Härtefallfonds festgelegt und wie funktioniert die Beantragung?

Im Zusammenhang der Neuregelung des Schulmittagessens wird eine sog. „Härtefallregelung“ eingeführt. Die Mittel für die Härtefallregelung Schulmittagessen belaufen sich ab dem Haushaltsjahr 2014 auf 20.000 € pro Bezirk. Die Mittel sind nicht gedeckelt und werden bei eventuellem Mehrbedarf durch SenFin ausgeglichen. Analog zur Praxis des vormaligen „Härtefallfonds“ erfolgt die Beantragung und Inanspruchnahme unbürokratisch und praxisnah durch die Erziehungsberechtigten in der jeweiligen Schule.

Für die Härtefallregelung werden keine konkreten Kriterien festgelegt. Es handelt sich um Einzelfallentscheidungen aufgrund der besonderen Situation der Familie durch die Schulleitung. Im Vordergrund steht die Sicherstellung der Teilnahme am Schulmittagessen der Schülerinnen und Schüler und die Eigenverantwortung der Schule bzw. der Schulleitung.

6. Wie klärt der Bezirk die Berechtigten über Ihren Anspruch auf und wie unterstützt er sie bei der Beantragung?

Das Schul- und Sportamt wird rechtzeitig einen entsprechenden Infobrief an die Grundschulen und Förderzentren verteilen und die Schulen um entsprechenden Weiterleitung an die Eltern bitten. Parallel werden die Eltern über die schulischen und bezirklichen Gremien informiert.

7. Wie viele Personen liegen knapp oberhalb der Anspruchsgrenze für die Unterstützung aus dem Härtefallfonds?

Der Härtefallfonds wird erst wieder mit dem Haushalt 2014/2015 eingeführt. Es gibt keine Anspruchsgrenze für die Inanspruchnahme der Härtefallregelung. Da es sich in der Regel um Einzelfallprüfungen handelt, kann frühestens zum Haushaltsjahresende 2014 über die Anzahl der Anträge berichtet werden.

8. Hält das Bezirksamt die Höhe des Härtefallfonds für ausreichend und wie ist die Ausschüttung geregelt?

9. Inwieweit übernimmt das Land Berlin die Kosten, wenn die Summe überschritten wird und wie ist das entsprechende Verfahren geplant?

Für die Härtefallregelung werden dem Bezirk ab dem Haushaltsjahr 2014 vorerst 20.000 € zur Verfügung gestellt. Der Ansatz ist in der Höhe nicht gedeckelt und wird bei entsprechendem Mehrbedarf durch SenFin verstärkt. Daher wird die Höhe der Härtefallregelung vorerst als ausreichend eingeschätzt. Erst im Verlauf bzw. zum Ende des Haushaltsjahres 2014 können hierzu tatsächliche Zahlen vorgelegt werden.

10. Wie schätzt das Bezirksamt die künftige Inanspruchnahme des Härtefallfonds ein und wurden hierfür bereits Daten erhoben?

Hierzu können noch keine konkreten Aussagen getätigt werden. Es wurden dazu keine Daten in den Schulen erhoben. Da es sich um Einzelfallentscheidungen der Schulen handelt, ist dies schwerlich möglich. Gern können im Laufe oder nach Ablauf des Jahres 2014 hierzu tatsächliche Zahlen vorgelegt werden.

11. Erwartet das Bezirksamt hier dementsprechend in den nächsten Jahren Anpassungen bei der Höhe des Härtefallfonds?

Hier wird abzuwarten sein, inwieweit die Härtefallregelung in den Jahren 2014 und 2015 in den Berliner Bezirken in Anspruch genommen wird.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Peter Beckers
Anlage
Übersicht über die Planmengenprodukte 2014 – Senatsverwaltung für Finanzen Friedrichshain-Kreuzberg, den 24.09.2013
Bündnis 90/Die Grünen
Fragesteller*in: Anna Sophie Luck