SA/097/IV

SA/097/IV

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 05.02.2013

Abt. Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Ihre Anfrage beantworte ich für das Bezirksamt wie folgt:

1. Wer ist der Eigentümer der Hinterlandmauer?

Die Mauer als Baulichkeit befindet sich im Eigentum des jeweiligen Grundstückseigentümers Der wesentliche Teil der Grundstücke befindet sich im Eigentum des Landes Berlin, einzelne Teilabschnitte befinden sich auf privaten Flächen.

2. Im Fall, dass der Bezirk Eigentümer ist: Seit wann gehört die Mauer dem Bezirk? und

3. Im Fall, dass sie nicht immer im Besitz des Bezirks war: Wie ist sie in seinen Besitz gelangt?

Zuletzt konnten im Rahmen der Durchführung des städtebaulichen Vertrages u. a. mit der Anschutz Entertaiment Group Teilflächen erworben werden (Park an der Spree, Eastside Park). Bis auf diese und die noch immer privaten Flächen, befanden sich die anderen Flächen bereits im Eigentum des Landes.

4. Wo wird die Hinterlandmauer in welchen bezirklichen Unterlagen buchungstechnisch geführt?

Die bezirklichen Flächen befinden sich im Fachvermögen Grün.

5. Wer hat wann die Sanierung 2009 der Hinterlandmauer mit der East-Side-Gallery beschlossen/veranlasst?

Die Sanierung der E-S-G einschließlich der vorgeschalteten baulichen Sanierung der Mauer war ein gemeinsames Projekt der Künstlerinitiative East-Side-Gallery und des Bezirksamtes Friedrichshain-Kreuzberg, unterstützt durch die Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung sowie Wirtschaft.

6. Welche von wem aufgewendeten Mittel flossen in welcher Höhe in die Sanierung?

Aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ sind ca. 1 Mio. € zur baulichen Instandsetzung der Mauer eingesetzt, die erforderliche Kofinanzierung steuerte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung bei. Ebenfalls etwa 1 Mio. € stellte die Stiftung Deutsche Klassenlotterie Berlin für die Wiederherstellung der Bilder zur Verfügung. Eine Summe von 129.000 € standen aus dem s. g. Mauerfond für vorbereitende Untersuchungen sowie die Projektsteuerung zur Verfügung.

7. Unter welchen vertraglichen Bedingungen/ Vereinbarungen/ Nutzungsvereinbarungen zwischen welchen Vertragspartnern flossen diese Mittel?

Die Mittel wurden ordnungsgemäß für die erforderlichen Leistungen im Rahmen entsprechender Bau- und Dienstleistungsverträge verausgabt.

8. Wie verteilten sich die Zuständigkeiten bei der Sanierung zwischen Bezirk und Land? Und wer hat die Sanierung im Auftrag von wem durchgeführt (Federführung und Ausführung)?

Das Bezirksamt war Bauherr für die bauliche Instandsetzung der Mauer, die S.T.E.R.N. war Empfänger der Stiftungsmittel der DKLB. Die S.T.E.R.N. hat die Maßnahme als Projektsteuerer realisiert. Die fachliche Betreuung erfolgte durch das Landesdenkmalamt.

9. Ist das Bezirksamt der Auffassung, das die mittlerweile mit zahlreichen Tags und Graffiti versehene Spreeseite der Hinterlandmauer noch dem denkmalpflegerischen Konzept entspricht, wie es seinerzeit für die Förderanträge und Mittelbewilligung für die Sanierung formuliert worden ist?

Für die Rückseite war im Rahmen der Beantragung entsprechender Mittel keine Gestaltung vorgesehen, vielmehr erhielt die Rückseite bewusst in ihre ursprüngliche Farbgebung wieder. Die Beteiligten waren sich der Tatsache bewusst, dass diese Flächen Gegenstand ungesteuerter „Gestaltung“ werden. Aus denkmalfachlicher Sicht des Landesdenkmalamts wurde und wird eine künstlerische Gestaltung der Wasserseite der Mauer abgelehnt.

10. Welche Kosten würde es jährlich verursachen, wenn das Bezirksamt die spreewärtige Seite der East-Side Gallery kontinuierlich als weiße Fläche erhalten würde?

Vermutlich wird eine hohe fünfstellige Summe benötigt.

11. In welchem Zeitrhythmus müsste eine solche Reinigung der West-Side Gallery geschehen, um die Absicht, sie weiß zu halten, wenigstens erahnbar zu machen?

Als Zeitrhytmus müsste von einer monatlichen oder sogar wöchentlichen Reinigung ausgegangen werden.

12. Wo würden die verschiedenen chemischen Substanzen, die in den auf der spreewärtigen Seite der Hinterlandmauer aufgesprühten Farben enthalten sind, bei regelmäßiger Abwaschung des Mauerstreifens verbleiben?

Fachfirmen legen bei der Reinigung auf dem Boden Schutzmatten aus und führen diese einer fachgerechten Entsorgung zu.

13. Hält es das Bezirksamt für realistisch, in einer Weltstadt der Street Art und des Taggings, eine öffentlich zugängliche 1,2 km lange Freifläche systematisch von gesprayten oder in anderer Form aufgetragenen Zeichen freizuhalten?

Nein

14. Wer ist für die Pflege und Reinigung und den Erhalt der obligatorischen weißen Farbe auf der Westseite der Hinterlandmauer verantwortlich und wer kommt für die Kosten dafür auf? Gibt es diesbezügliche Regelungen zwischen Bezirk und Senat?

Der Bezirk als „Eigentümer“, weitergehende Regelungen zur Unterhaltung der weißen Wandseite gibt es bisher nicht.

15. Wer kam/kommt aktuell für den baulichen Unterhalt der besagten Hinterlandmauer auf?

Der Bezirk als „Eigentümer“, aktuell sind aber keine baulichen Unterhaltungsmaßnahmen im Gange. Ergänzung zur Beantwortung der Fragen 14. und 15.:

Mit Vorlage zur Kenntnisnahme vom September 2011 (Drucksache 14/1509) hatte die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung berichtet, dass „generell […] eine Zusammenfassung der baulichen Unterhaltung der Mauerreste auf landeseigenen Grundstücken bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung vorgesehen [ist], um deren dauerhafte Pflege sicherzustellen.“

16. Wer kam/kommt aktuell für die Reinigung/Pflege der spreewärtigen Seite der Hinterlandmauer auf?

In der Vergangenheit hat der Senat zweimal eine Grundreinigung finanziert.

17. Wer kam/kommt aktuell für die Reinigung/Pflege des spreewärtigen Grünstreifens vor der Hinterlandmauer auf?

Der Bezirk als „Eigentümer“ in Rahmen der regulären Grünflächenpflege.

18. Wer kam/kommt aktuell für die Reinigung/Pflege des Bürgersteigs an der East- Side-Gallery auf? und

19. Wer kam/kommt aktuell für die Reinigung/Pflege des Bürgersteigs an der East- Side-Gallery auf?

Der Bezirk als Anlieger über die von der BSR erhobene Straßenreinigungsgebühr, die regelmäßige Reinigung führt die BSR durch.

20. Falls der Bezirk dafür aufkommt: Wo werden diese jeweiligen Kosten gebucht (Produkte?)?

Und wie hoch sind die jährlichen Kosten

  • für den baulichen Unterhalt der Hinterlandmauer
  • die Reinigung/Pflege der spreewärtigen Seite der Hinterlandmauer
  • die Reinigung/Pflege des spreewärtigen Grünstreifens vor der Hinterlandmauer
  • die Reinigung/Pflege der East-Side Gallery
  • die Reinigung/Pflege des Bürgersteigs an der East-Side-Gallery

Die Kosten werden beim Produkt 78446 (öffentliche Grünanlagen, Aufwandsklasse 2) abgebildet.

Jährliche Kosten können für die Mauerreinigung aber noch nicht verlässlich benannt werden, da es bisher erst zwei Reinigungsmaßnahmen gegeben hat (s. hierzu Nr. 25). Die Reinigung der Parkanlage wird vom Bezirk im Rahmen der regulären Grünanlagenreinigung durch Auftragsvergabe an ein Reinigungsunternehmen durchgeführt.

Die Reinigungvergabe erfolgt für alle bezirklichen Grünanlagen – aufgeteilt in 8 Lose. Der East-Side-Park ist Teil eines dieser Lose, so dass ein konkreter anlagenbezogener Reinigungspreis nicht vorliegt, sondern lediglich ein Preis pro m² für alle Grünanlagen innerhalb dieses Loses. Dieser Preis betrug für 2012 0,0023 € pro m² und Reinigungsgang, Hochgerechnet auf die Gesamtfläche der drei Parkflächen und der durchschnittlich durchgeführten Reinigungsgänge pro Jahr kann ein Kostenanteil von 5.800 € (zuzüglich der Abfallentsorgungskosten, für die keine losbezogenen Mengen erfasst werden) veranschlagt werden. Die Reinigung des Bürgersteiges ist Aufgabe der BSR, die dafür vom Bezirksamt entsprechend der Reinigungsklasseneinstufung eine Straßenreinigungsgebühr erhebt. Diese beträgt jährlich rund 19.600 €.Für den baulichen Unterhalt der Hinterlandmauer liegen keine belastbaren Angaben vor.

21. Wie ist das rechtliche Verhältnis zwischen dem Bezirk als Eigentümer der Hinterlandmauer und dem Verein Künstlerinitiative East Side Gallery e.V. gestaltet? Gibt es einen Nutzungsvertrag/Nutzungsvereinbarung o.ä.? und

22. Wenn ja, was regelt der Vertrag im Detail? und

23. Für wie lange wurde dem Verein die Nutzung der östlichen Mauerseite überlassen?

Es bestehen aktuell keine vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Bezirk und der Künstlerinitiative.

24. Die Künstlerinitiative East Side Gallery e.V. schreibt auf ihrer Website, der Senat von Berlin habe eine jährliche Summe von ca. 30.000 € bewilligt, die zur Reinigung der Graffitischäden auf den Bildern und der Rückseite der Hinterlandmauer verwendet werden soll. Ist das richtig? (Wenn ja bitte den Haushaltstitel nennen und ggf. das Produkt.)

Bisher hat der Senat zweimal eine Zuwendung an den Bezirk bereitgestellt, 12.500 € für 2010 und 15.000 € für 2011. Dass dies jährlich und auf unbestimmte Zeit so sein wird, ist dem Bezirk nicht zugesagt worden. Außerdem wären Zuwendungen in der bisherigen Größenordnung für eine dauerhafte Sauberhaltung völlig unzureichend bemessen.

25. Weiter schreibt die Künstlerinitiative, dass für die Reinigung 2010 eine Ausschreibung und eine Firma benannt worden sei, die letztmalig im März 2012 gereinigt habe. Ist das richtig? Und wenn ja: Wer hat diese Firma bezahlt? Auf welche Höhe belief sich die Rechnung für welche Leistungen?

Für 2010 hat es eine Beauftragung auf Grundlage einer bereits in 2009 erfolgten öffentlichen Ausschreibung zur Graffitibeseitigung gegeben. Die Auftrags- und Abrechnungssumme betrug 12.210,03 €. Für 2011 betrug die Auftrags- und Abrechnungssumme 13.100,44 €.

Franz Schulz

Bezirksbürgermeister

Friedrichshain-Kreuzberg, den 20.12.2012

Bündnis 90/Die Grünen

Fragestellerin: Kristine Jaath