Parlament berät Offenlegung der Verträge mit Privaten. Ein Artikel aus der Berliner Zeitung von Thomas Rogalla.

Die Regierungsfraktionen SPD und Linke sowie die oppositionellen Grünen haben den Entwurf des neuen Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) auf den parlamentarischen Weg gebracht. Gestern befasste sich der Datenschutzausschuss des Abgeordnetenhauses mit Änderungen des Gesetzes, das jedem Bürger das Recht auf Akteneinsicht in bisher geheime Verträge zwischen dem Land Berlin und privaten Unternehmen geben soll, die im Bereich der „Daseinsvorsorge“ tätig sind. Dazu gehören etwa Wasser- oder Energieversorgung, öffentlicher Nahverkehr und Krankenhäuser.

Auslöser der Debatte um die Offenlegung solcher Verträge war vor allem die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe. Dieser Vertrag ist bis heute geheim. Die Bürgerinitiative „Berliner Wassertisch“ will ab dem 28. Juni Unterschriften für ein Volksbegehren sammeln, um so die Offenlegung zu erreichen. Die SPD, die die Privatisierung mit betrieben hatte, hält dies angesichts des neuen IFG für obsolet.

Die BI und die Grünen halten am Volksbegehren fest, weil das Gesetz Regelungen enthält, die die Akteneinsicht unmöglich machen könnten. So muss das Interesse des Bürgers „das schutzwürdige Geheimhaltungsinteresse“ des beteiligten Unternehmens überwiegen. Die Grünen-Abgeordnete Heidi Kosche sagte, „so lange die Tresore nicht offen stehen und die Verträge für jedermann zugänglich sind, machen wir weiter“. Der SPD-Abgeordnete Sven Kohlmeier erklärte, die Änderung des IFG biete für den Staat und den Vertragspartner den Vorteil, dass zum Teil „mutwillig falsche Unterstellungen über Vertragsregelungen überprüfbar und die Verträge objektiv nachprüfbar sind“.

Der Sprecher des Berliner Wassertischs, Thomas Rudek, sagte, das neue IFG sei für neue Verträge sinnvoll. Für bestehende wie bei den Wasserbetrieben handele es sich bei dem Gesetz jedoch um ein Ablenkungsmanöver. Die privaten Anteilseigener wie Veolia oder RWE würden jahrelang Prozesse gegen eine Offenlegung führen, „bis die Verträge ausgelaufen sind.“ Deshalb sei ein Volksbegehren weiter sinnvoll.

Grüne Fraktion Berlin: Offenlegung von Privatisierungsverträgen wird erleichtert