Wir haben immer eine soziale und parizipative Entwicklung für das Kreuzberger Dragoner-Areal gefordert und uns gegen ein Höchstpreisverfahren ausgesprochen. Nun haben wir auch einen Appell an die Mitglieder des Haushaltausschusses des Bundestags gerichtet. Wir bitten sie darin, dem Verkauf des Kreuzberger Dragoner-Areals durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an einen privaten Investor nicht zuzustimmen.

Sehr geehrte Frau Abgeordnete,
sehr geehrter Herr Abgeordneter,

auf der heutigen Sitzung des Haushaltsausschusses am Mittwoch, den 25. März 2015, stimmen Sie unter Tagesordnungspunkt 9 über die Veräußerung des sogenannten Dragoner-Areals in Berlin-Kreuzberg (Mehringdamm 20/28, Obentrautstraße 19/21) ab. Als Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin, dem kommunalpolitisch zuständigem Bezirksparlament, bitten wir Sie, dem geplanten Verkauf durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) an einen privaten Investor nicht zuzustimmen.

Die Liegenschaft ist eines der letzten großen innerstädtischen Areale, die für die Schaffung von preiswerten und sozialen Wohnungsbau durch kommunale bzw. landeseigene Wohnungsbaugesellschaften sowie für die Schaffung dringend benötigter sozialer Infrastruktur genutzt werden kann.

Seit Jahren fordert die Bezirksverordnetenversammlung gemeinsam mit dem Bezirksamt über alle Parteigrenzen hinweg den Stopp der Vergabe dieses Grundstücks im Höchstbieterverfahren. Das Grundstück muss im Sinne der Stadtgesellschaft entwickelt werden. Dem steht das gewählte Verkaufsverfahren der BImA, das einen möglichst hohen Profit zum Ziel hat, entgegen.

Die BImA hat vor Verkauf festzustellen, ob die jeweilige Liegenschaften zur Erfüllung von Aufgaben des Bundes in absehbarer Zeit benötigt werden. In diesem Falle besteht ein Veräußerungsverbot gem. § 63 Abs. 2 Bundeshaushaltsordnung. Das trifft im Falle des Dragoner-Areals zu, die Liegenschaft ist nicht entbehrlich. Ein Verkauf steht u.a. in klarem Gegensatz zu den Zielen des „Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen“, dass Bundesbauministerin Barbara Hendricks für die Bundesregierung als Reaktion auf den angespannten Wohnungsmarkt, besonders in Metropolenregionen, ins Leben gerufen hat. Das Dragoner-Areal wird für die Schaffung von preiswerten Wohnraums dringend benötigt.

Das wird u.a. daran deutlich, dass mehrere landeseigene Berliner Wohnungsbaugesellschaften versucht haben, das Grundstück zu erwerben. Das Erwerbsinteresse des Landes bzw. der Kommune wurde der BImA mehr als deutlich mitgeteilt, selbst noch im laufenden Höchstpreisverfahren. Ein Kauf an das Land Berlin bzw. eine landeseigene Wohnungsbaugesellschaft wurden von der BImA jedoch abgelehnt. Die am Bieterverfahren beteiligten landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften waren den spekulativen Preisen erlegen. Dieses Vorgehen der BImA ist unserer Ansicht nach ein klarer Verstoß gegen eine vorrangige Berücksichtigung des Landes bzw. der Kommune. Etwaige Ansprüche wurden im Fall des Dragoner-Areals durch die BImA nicht ausreichend geprüft und berücksichtigt.

Um den wohnungspolitischen Anforderungen und dem Bedarf an sozialer Infrastruktur gerecht zu werden, hat die Bezirksverordnetenversammlung parteiübergreifend und mit sehr großer Zustimmung im vergangenen Jahr die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans verabschiedet. Ein wesentlicher Anteil der Wohnbaupotentiale (>50%) soll dabei für den öffentlich geförderten Wohnungsbau gesichert werden (§ 9 Abs. 1 Nr. 7 BauGB). Hinzu kommt die Festsetzung von Wohnfolge- und Infrastruktureinrichtungen (Kindertagesstätte, Kultureinrichtungen, allgemein zugängliche Grünflächen) auf dem Gelände.

Wir sehen keine Chance, diese wohnungs- und stadtentwicklungspolitischen Ziele zu erreichen, wenn das Grundstück wie geplant für 36 Millionen Euro im Höchstpreisverfahren verkauft wird. Vor dem Hintergrund dieser hohen Kaufsumme ist die Schaffung von dringend benötigten und auch für Normalverdiener sowie Bezieher von Sozialleistungen bezahlbaren Wohnraum sowie die Sicherung von kieznahen Gewerbe und kultureller Nutzungen nicht möglich. Der Käufer, der von der BImA den Zuschlag erhalten hat, steht für Luxusimmobilien und schnelle Profitmaximierung und damit im krassen Gegensatz zu den oben genannten Zielen. Aus diesem Grund ist eine Abgabe und Privatisierung des Grundstücks abzulehnen.
Noch können Sie als Mitglied des Haushaltsausschusses des Bundestages ohne Verluste den Rücktritt vom Verkauf beschließen. Wir bitten Sie daher eindringlich, den Verkauf des Dragoner-Areals abzulehnen.

Mit freundlichen Grüßen
Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin